+++ Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ist in Kraft
+++ Amazon zieht gegen DSA-Einstufung vor das Europäische Gericht
+++ Google Bard in Deutschland verfügbar
+++ Einstweilige Verfügung: Meta muss nach Hinweis Fake-Anzeigen löschen
Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ist in Kraft
Die EU-Kommission hat ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Hiernach gewährleisten die USA in den Augen der EU-Kommission ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Der Beschluss betrifft die Datenübermittlung aus der EU an US-Unternehmen und ist damit hoch praxisrelevant. Allerdings muss jeder Datenübermittler prüfen, ob die Organisation, an die Daten übermittelt werden, auch unter dem EU-U.S.-Data-Privacy-Framework zertifiziert sind. Der Beschluss ist die Nachfolgeregelung zum Safe Harbor-Abkommens und des Privacy Shields. Max Schrems hatte sie zu Fall gebracht und bereits eine erneute Klage angekündigt.
Zur Meldung in der Tagesschau.
Amazon zieht gegen DSA-Einstufung vor das Europäische Gericht
Amazon geht vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Einstufung als „Very Large Online Platform“ nach dem DSA vor. Amazon möchte damit verhindern, illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen zu müssen. Der DSA verpflichtet neben dem Unterbinden von Hassrede und Falschinformation dazu, dass Altersbeschränkungen eingehalten und der Vertrieb unsicherer Artikel unterbunden werden muss. Amazon ist der Ansicht, als Händler für Verbraucherartikel nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen worden seien. Auch Zalando hatte bereits vor gut einer Woche Klage gegen die Einstufung erhoben.
Zur Meldung bei LTO.
Google Bard in Deutschland verfügbar
Google hat seinen KI-Chatbot Google Bard nun auch in der EU gestartet. Den Start hatte Google wegen Bedenken zur Datenschutzkonformität in der EU kürzlich noch verschoben. Google sei von sich aus auf Fachleute, Politik und Regulierungsbehörden zugegangen. Laut Heise sind viele Ergebnisse, die Bard generiert, kaum brauchbar und ausgegebene Informationen häufig falsch.
Mehr bei Heise.
Einstweilige Verfügung: Meta muss nach Hinweis Fake-Anzeigen löschen
Der Virologe Hendrik Streeck hat vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach Meta Fake-Werbeanzeigen löschen muss (Az.: 9 O 130/23). Werbetreibende hatten Streeck in den einschlägigen Anzeigen für Medikamente als Werbefigur dargestellt, ohne hierfür autorisiert zu sein. Meta habe auch nach mehreren Hinweisen nichts gegen die anhaltende Veröffentlichung der Anzeigen getan, so Streecks Vorwurf. Meta muss nun außerdem dafür sorgen, dass weitere Anzeigen gleicher Art erst gar nicht auf der Plattform veröffentlicht werden.
Mehr bei Heise.