+++ EU-Urheberrecht: Parlament stimmt gegen Reformpaket
+++ Bots: Twitter sperrt so viele Accounts wie nie
+++ EuGH hat über Rundfunkbeitrag verhandelt
+++ beA: Go Live im September
EU-Urheberrecht: Parlament stimmt gegen Reformpaket
Das EU-Parlament hat am Donnerstag gegen gegen die Erteilung eines Verhandlungsmandats für die Urheberrechtsreform gestimmt. Die geplante Richtlinie für den digitalen Binnenmarkt regelt das umstrittene EU-Presseleistungsschutzrecht und Uploadfilter sowie u.a. Schranken für Text und Data-Mining, die Bildung und das Kulturerbe. Die Abstimmung war zuletzt von breitem Protest begleitet – wegen der Uploadfilter und des Presse-Leistungsschutzrechts. Im Herbst wird sich das EU-Parlament noch einmal gesondert mit den einzelnen Punkten befassen.
Ausführlich bei netzpolitik.org.
Telemedicus ausführlich zu Uploadfiltern im Entwurf.
Bots: Twitter sperrt so viele Accounts wie nie
Laut Washington Post hat Twitter alleine im Mai und Juni 70 Millionen Accounts blockiert – offenbar als Konsequenz aus den Erkenntnissen zu russischen Versuchen, die US-Präsidentschaftswahl zu beeinflussen. Bei den Accounts soll es sich mutmaßlich um Bots handeln.
Mehr bei heise.de.
EuGH hat über Rundfunkbeitrag verhandelt
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch über den deutschen Rundfunkbeitrag verhandelt. Das Verfahren geht auf eine Vorlage des Landgerichts Tübingen zurück: Ein Tübinger Landrichter hat im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht Zweifel, ob der Rundfunkbeitrag eine unzulässige Beihilfe ist und SWR in den konkreten Fällen den Beitrag per Vollstreckung einfordern kann. Die Vertreterin der EU-Kommission hat in der Verhandlung mitgeteilt, dass sie keine unzulässige Beihilfe erkennen könne – wie dies schon 2007 einmal offiziell festgestellt worden war. Der Generalanwalt wird Ende September sein Votum abgeben.
Mehr beim SWR.
beA: Go Live im September
Seit Mittwoch kann die Client Security für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) heruntergeladen werden. Auch die Erstregistrierung ist wieder möglich. Die Freigabe der Postfächer ist für den 3. September geplant – ab diesem Zeitpunkt besteht die passive Nutzungspflicht. Danach sind Anwälte verpflichtet, im beA eingehende Schriftstücke gegen sich gelten zu lassen.
Mehr bei LTO.