+++ Geleakter Entwurf über künftiges EU-Urheberrecht
+++ BEREC-Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht
+++ Geheimer Prüfbericht der Datenschutzbeauftragten: Illegale Praxis des BND
+++ Fernsehaufnahmen im Gericht: Kabinett beschließt Lockerung des Verbots
+++ VG Berlin: Internes Gutachten zur Strafbarkeit Böhmermanns bleibt geheim
+++ BayVGH: Kein Rundfunkbeitrag für Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteil
+++ Medienschiedsgericht kommt 2017
Geleakter Entwurf über künftiges EU-Urheberrecht
Ein Entwurf des Richtlinien-Vorschlags der EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts wurde vergangene Woche geleakt (PDF). Der Vorschlag sieht unter anderem ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor – umfassender als die deutsche Variante. Geplant sind zudem Regelungen zur fairen Vergütung und vergriffenen Werken, Schranken für Text- und Data-Mining und grenzüberschreitende Bildungsaktivitäten; der „europäische Flickenteppich” der Schranken bleibe aber unangetastet, so die Kritik. Außerdem sollen Plattformen mit Nutzeruploads verpflichtet werden, Techniken zur Rechtsdurchsetzung einzusetzen – was Youtube mit Content ID schon heute praktiziert.
netzpolitik.org stellt den Entwurf vor.
Interview mit Julia Reda.
BEREC-Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat Leitlinien zur Konkretisierung der Netzneutralität veröffentlicht. Sie dienen den nationalen Regulierungsbehörden als Auslegungshilfe zur Telecom Single Market-Verordnung der EU (2015/2120). Die Leitlinien enthalten etwa Erläuterungen zur Frage, wann die Privilegierung einzelner Dienste zulässig ist. Was schließlich genau ein Spezialdienst ist, bleibt bis auf wenige Beispiele (Voice over LTE, IP-basierte Rundfunkdienste etc.) unklar.
Hans-Peter Lehofer hierzu ausführlich auf LTO.
Geheimer Prüfbericht der Datenschutzbeauftragten: Illegale Praxis des BND
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff stellt in einem geheimen Bericht „schwerwiegende Rechtsverstöße” durch den Bundesnachrichtendienst fest. So habe der BND die Daten aus seiner Überwachungspraxis ohne Rechtsgrundlage gespeichert und systematisch weiterverwendet; der BND müsse die Daten unverzüglich löschen. Voßhoff sei außerdem in ihrer Arbeit massiv blockiert worden. netzpolitik.org hat den Bericht veröffentlicht.
Zum Leak bei netzpolitik.org.
Auswertung des Berichts von tagesschau.de.
Fernsehaufnahmen im Gericht: Kabinett beschließt Lockerung des Verbots
Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren beschlossen. Danach soll das Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen (§ 169 GVG) moderat gelockert werden: Künftig sind Aufnahmen von Entscheidungsverkündungen bei Bundesgerichten in besonderen Fällen zulässig; das gilt für alle Verfahrensarten. Weiter sieht der Entwurf vor, dass Gerichte Medienarbeitsräume einrichten.
Ausführlich bei LTO.
Frank Bräutigam (ARD) bremst die Kritik zum Entwurf.
VG Berlin: Internes Gutachten zur Strafbarkeit Böhmermanns bleibt geheim
Das interne Gutachten der Bundesregierung zur möglichen Strafbarkeit Jan Böhmermann in der Schmähgedichtaffäre bleibt unter Verschluss. Das hat das VG Berlin entschieden und damit einen Eilantrag des Tagesspiegel abgelehnt (Az. VG 27 L 324.16). Böhmermann habe ein „schützenswertes Interesse daran, keiner Vorverurteilung ausgesetzt zu werden”: Staatlichen Autoritäten sei es untersagt, öffentliche Äußerungen zu tätigen, in denen sie die Schuld eines Beschuldigten unterstellen. Das Auswärtige Amt muss aber Details zum Zustandekommen des Gutachtens preisgeben.
Mehr beim Tagesspiegel.
BayVGH: Kein Rundfunkbeitrag für Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteil
Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Nach § 5 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen private Rundfunkanbieter den Beitrag nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden sollen, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen. Der Münchner-Zeitungsvorlag konnte damit erreichen, wegen seiner 25-prozentigen Beteiligung an einem Lokalradio nicht beitragspflichtig zu sein.
Zur Meldung bei heise.de.
Medienschiedsgericht kommt 2017
Medienunternehmen in Deutschland können ihre Streitigkeiten ab 2017 auch vor einem Medienschiedsgericht in Leipzig klären. Ziel sei es, Streitfälle deutlich schneller und damit für die Beteiligten wirtschaftlicher zu lösen. Denkbar seien Schlichtungen zum Beispiel zu Urheberrechtsfragen, Lizenzen oder Verwertungsrechten. Getragen wird das Gericht von einem Verein, dem unter anderem das ZDF, der MDR und der Verband der Zeitungsverleger angehören.
Mehr bei meedia.de.