+++ EU-Parlament beschließt Urheberrechtsreform
+++ Gesetzentwurf: Mehr Befugnisse für den BND
+++ BVerwG: Videoüberwachung in Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig
+++ EU-Richtlinie erleichtert Rundfunkprogramme ohne Geoblocking
+++ Bodycam-Videos: BfDI kritisiert Speicherung bei Amazon
EU-Parlament beschließt Urheberrechtsreform
Das EU-Parlament hat die umstrittene Urheberrechtsreform am Dienstag verabschiedet. Die Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ soll den in seinen Grundzügen fast zwanzig Jahre alten EU-Rechtsrahmen erneuern. Besonders heftig war der Streit um die strengere Haftung von Plattformen für User-Uploads (jetzt Artikel 17), die nach Ansicht weiter Teile der Wissenschaft und der zivilgesellschaftlichen Kritik zum Einsatz von Filtersystemen („Uploadfilter“) führen wird. Befürworter hingegen sehen mit der Reform den value gap geschlossen, wonach einschlägige Plattformen zu wenig oder nichts an Kreative und Verwerter für die profitable Nutzung ihrer Inhalte zahlen. Getritten wurde außerdem um das EU-weite Presse-Leistungsschutzrecht, das ebenfalls Teil der Richtlinie ist (jetzt Artikel 15); Telemedicus berichtete. Die Richtlinie sieht auch Erleichterungen für die Werknutzung für Wissenschaft, Bildung und Kulturerbe vor und will Lizenzierungsmechanismen EU-weit vereinfachen. Ein Antrag, im EU-Parlament noch Änderungen zu den umstrittenen Regelungen zu ermöglichen, war (aufgrund eines Versehens) gescheitert. Nun muss der Rat den vom Parlament angenommenen Text noch billigen. Für die Umsetzung in nationalstaatliches Recht bliebe den EU-Staaten dann vermutlich Zeit bis zum Frühjahr 2021.
Zum Kompromisstext der Richtlinie.
Telemedicus zur Meldung.
Gesetzentwurf: Mehr Befugnisse für den BND
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Der Auslandsgeheimdienst soll danach künftig auch „informationstechnische Systeme“ von Deutschen ausforschen dürfen, um Gefahren in den Bereichen Terrorismus oder Menschenschmuggel, aber auch IT-Sicherheit zu erkennen. Der BND müsse dem Entwurf zufolge keinen konkreten Anfangsverdacht vorweisen. Er könne außerdem künftig Polizeibehörden Amtshilfe leisten, um Handys und Computer zu untersuchen. Dies könnte die Trennung von Polizei und Geheimdiensten weiter aufweichen, so die Kritik. Der BND dürfte Daten grundsätzlich nur weiterreichen – wiederum aber auch für eigene Zwecke weiterverarbeiten, wenn sie Erkenntnisse für internationalen Terrorismus bieten. Der Entwurf regelt auch den Einsatz von V-Leuten: Der BND soll sie künftig flexibler und höher bezahlen dürfen; V-Leute sollen stärker vor Strafverfolgung geschützt werden. Die Regierungskoalition aus Union und SPD diskutiert den Gesetzentwurf derzeit; die SPD lehnt ihn offenbar ab.
Zusammenfassung bei der Süddeutschen.
Mehr bei netzpolitik.org.
BVerwG: Videoüberwachung in Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig
Die Videoüberwachung im für Publikumsverkehr zugänglichen Tresenbereich einer Zahnarztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 6 C 2.18). Eine Zahnärztin hatte weite Teile der öffentlichen Flure ihrer Praxis gefilmt und in Monitore im Behandlungszimmer übertragen (nicht aber aufgezeichnet). Die brandenburgische Datenschutzaufsicht beanstandete dies: Sie ordnete an, die Videokamera so auszurichten, dass u.a. der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. Hiergegen wandte sich die Klägerin gerichtlich – ohne Erfolg: Sie habe im Verfahren nicht darlegen können, auf die Videoüberwachung angewiesen zu sein, etwa um Straftaten zu verhindern, so das BVerwG. Das Bundesverwaltungsgericht entschied unter der alten Rechtslage vor Geltung der DSGVO (§ 6b BDSG a.F.). Die Interessenabwägung unter dem aktuellen Datenschutzrecht dürfte aber im Ergebnis gleich ausfallen, so Carlo Piltz auf LTO.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
EU-Richtlinie erleichtert Rundfunkprogramme ohne Geoblocking
Ebenfalls verabschiedet hat das EU-Parlament einen Richtlinienentwurf, der den grenzüberschreitenden Zugang von Fernseh- und Radioproduktionen erleichtern soll. Rundfunksender in der EU sollen künftig auch in ihren Online-Mediatheken leichter Eigenproduktionen wie Nachrichtensendungen oder Serien in allen EU-Mitgliedstaaten anbieten können – also ohne Geoblocking in der EU. Die Richtlinie weitet hierfür das sogenannte Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf Online-Fernsehen aus. Somit müssen Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land eingeholt werden, in dem sie diese direkt übertragen. Sport ist außen vor.
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Bodycam-Videos: BfDI kritisiert Speicherung bei Amazon
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat die Speicherung von Bodycam-Videos der Bundespolizei auf Servern von Amazon kritisiert. Seine Bedenken teilte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mit. Ein Zugriff von US-Behörden auf die Bodycam-Daten könne nicht ausgeschlossen werden, so Kelber. Denn Amazon unterliege als US-Unternehmen dem amerikanischen Cloud-Act, der US-Unternehmen zur Herausgabe auch von Daten verpflichtet, die außerhalb der USA gespeichert werden. Für Kelber ändert auch die angebliche Verschlüsselung der Daten durch die Bundespolizei nichts.
Zum Artikel der NOZ.