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Wochenrückblick: EU-Datenschutz, ACTA, Facebook

+++ EU stellt Entwurf für Datenschutzverordnung vor

+++ ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet

+++ Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH

+++ MPI Freiburg: Vorratsdatenspeicherung nicht förderlich für Verbrechensbekämpfung

+++ Nach MegaUpload-Schließung: Zahlreiche Sharehoster reduzieren Angebote

+++ Twitter künftig länderspezifisch?

+++ Facebook-Fanpages: IHK will gegen Datenschützer des ULD vorgehen

+++ Malte Spitz kritisiert Telekom

+++ Urteil in England: Klau einer Fotoidee urheberrechtswidrig
EU stellt Entwurf für Datenschutzverordnung vor
Viviane Reding, die erste EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft hat am Mittwoch den Entwurf für die anstehende EU-Datenschutzverordnung vorgestellt. Die Verordnung soll das Datenschutzrecht administrativ und inhaltlich verbessern und EU-weit vereinheitlichen. Nach dem Entwurf der Verordnung wird ihr jede personenbezogene Datenverarbeitung unterliegen, selbst wenn sie außerhalb der EU erfolgt, aber Bürger und Dienste innerhalb der Union betrifft. Auch sollen Nutzer komplette Datensätze vom einen zum anderen Dienstleister verschieben können („Datenportabilität”). Eine weitere Neuerung ist das „Recht auf Vergessenwerden“ im Netz, das Telemedicus in dieser Woche kritisch besprochen hat.
Meldung bei Telemedicus.
Meldung bei Heise.

ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet
Ein weiterer Schritt in Richtung ACTA: Vertreter von 22 EU-Staaten haben diese Woche das umstrittene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) unterzeichnet. Nun steht die Abstimmung im EU-Parlament an. Mit ACTA soll die Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verbessert werden. Das Abkommen hat diese Woche eine große Protestwelle ausgelöst. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit und den freien Handel in Gefahr und im Zweifel der Pirateriebekämpfung untergeordnet. Ein Berichterstatter des EU-Parlaments trat aus Protest gegen den Entstehungsprozesses des Abkommens zurück.
Meldung bei Telemedicus.
Markus Beckedahl über ACTA auf Spiegel Online.

Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH
Der irische High Court hat den EuGH zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Er soll überprüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Primärrecht, namentlich der europäischen Grundrechtecharta, vereinbar ist. Das berichtete die Zeitung „The Journal“.
Meldung bei Telemedicus.

MPI Freiburg: Vorratsdatenspeicherung nicht förderlich für Verbrechensbekämpfung
Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein Gutachten geleakt, das den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensbekämpfung als gering bis nicht vorhanden bewertet: Für die Zeit der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (2008 bis Anfang 2010) seien keine Veränderungen in der Aufklärungsquote der untersuchten Deliktsbereiche feststellbar. Trotzdem halten Innenminister Friedrich und BKA-Chef Ziercke an der Vorratsdatenspeicherung fest. Das Gutachten wurde vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt.
Meldung beim CCC.
Volltext des Gutachtens (PDF).

Nach MegaUpload-Schließung: Zahlreiche Sharehoster reduzieren Angebote
Nachdem MegaUpload vom Netz genommen wurde und seine Betreiber strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, haben andere Sharingdienste wie FileServe ihre Angebote zeitweise eingeschränkt. Die Plattformen nahmen teilweise das öffentliche Sharing aus dem Programm oder waren in den USA nicht mehr erreichbar. Die Mega-Upload-Schließung hat offenbar einen Rückgang des weltweiten Internet-Traffics bewirkt.
Zur Meldung bei Heise.
Zum Bericht auf Telemedicus.

Twitter künftig länderspezifisch?
Der Mikroblogging-Dienst Twitter hat angekündigt, seine Tweets zukünftig länderspezifisch anzuzeigen. Damit möchte man flexibel auf die Bestimmungen des jeweiligen Landes reagieren. Als Grund nennt Twitter die unterschiedlichen Ausprägungen der Meinungsfreiheit. Beispielsweise sollen „Pro-Nazi-Inhalte“ in Deutschland oder Frankreich nicht angezeigt werden. Es wird vermutet, dass diese Maßnahme den Marktzutritt in Ländern ermöglichen soll, in denen die Meinungsfreiheit schwach ausgeprägt ist. Allerdings besteht für User die Möglichkeit, Einschränkungen durch Standorteinstellungen im Profil zu umgehen.
Meldung bei Tagesschau.de.
Meldung bei Golem.

Facebook-Fanpages: IHK will gegen Datenschützer des ULD vorgehen
Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein will rechtlich gegen das dortige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) vorgehen. Das ULD war bereits gegen mehrere Behörden und Unternehmen in Schleswig-Holstein vorgegangen, weil diese Fanseiten und Social Plugins wie den Like-Button nutzten. Nach Ansicht der Behörde ist diese Nutzung datenschutzrechtswidrig. Das Vorgehen des ULD ist heiß umstritten. Die IHK spricht von einer Wettbewerbsverzerrung für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Es bedürfe einer rechtlichen Klärung zur „Untersagung rechtmäßigen Verhaltens“ seitens des ULD.
Die Meldung in den Lübecker Nachrichten.

Malte Spitz kritisiert Telekom
Die Telekom überschreitet anscheinend immer noch den zulässigen Rahmen der Speicherfristen bei Mobilfunk-Verkehrsdaten. Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat sich erneut seine Verkehrsdaten von der Telekom aushändigen lassen. Das Ausmaß der Verbindungs- und Standortdaten belege einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor knapp zwei Jahren die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hatte, dürfen derartige Daten grundsätzlich nur noch aus organisatorischen oder technischen Gründen gespeichert werden (so etwa §§ 96, 97, 100 TKG). Für diesen Zweck seien die Verkehrsdaten jedoch laut Spitz zum Großteil nicht vonnöten.
Meldung bei Golem.

Urteil in England: Klau einer Fotoidee urheberrechtswidrig
Das Londoner Patentgericht hat ein Foto für urheberrechtswidrig erklärt, auf dem Motiv und Nachbearbeitung von einem anderen Bild übernommen wurden. Das Foto zeigt einen roten Londoner Doppeldeckerbus vor dem Big Ben, der dadurch hervorgehoben wird, dass nur er farbig und seine Umgebung schwarz-weiß ist. Die vermeintliche Vorlage zeigt ebenfalls einen solchen Bus am selben Ort, allerdings aus einer anderen Perspektive. Das Bild könnte als Grenzfall anzusehen sein, da das Urheberrecht grundsätzlich keinen Ideenschutz bietet.
Meldung bei urheberrecht.org.
Urteil des Gerichts mit beiden Abbildungen.

, Telemedicus v. 29.01.2012, https://tlmd.in/a/2175

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