+++ EU-Rat: Deutschland gibt bei E-Privacy-Verordnung vorerst auf
+++ Länder streiten weiter über Rundfunkgebühren
+++ Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Umgehung von Verschlüsselung
+++ BayObLG zu Datenauskunft aus Schuldnerverzeichnis
EU-Rat: Deutschland gibt bei E-Privacy-Verordnung vorerst auf
Die Bundesrepublik Deutschland wird bis zum Ende ihrer Ratspräsidentschaft Ende des Jahres keine Einigung über eine neue E-Privacy-Verordnung erzielen. Das hat ein Referent des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vergangene Woche bei der Jahrestagung der GDD mitgeteilt. Knackpunkt scheint nach wie vor die Frage zu sein, wie Cookies und andere Tracking-Technologien im Internet reguliert werden sollen. Ursprünglich hätte eine neue E-Privacy-Verordnung schon 2018 zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten sollen. Nach wie vor ist aber keine Einigung der Mitgliedsstaaten in Sicht.
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Länder streiten weiter über Rundfunkgebühren
Die Bundesländer streiten weiter um eine Erhöhung der Rundfunkgebühren. Im Sommer hatten die Ministerpräsidenten aller Länder einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser muss nun in allen Bundesländern ratifiziert werden. In Sachsen-Anhalt lässt sich dafür aber offenbar keine Mehrheit finden. Wegen eines umstrittenen Interviews zu dem Thema wurde Sachsen-Anhalts Innenminister vergangene Woche sogar abberufen. Andere Länder fürchten, dass die öffentlich-rechtlichen Runfunkanstalten die Erhöhung notfalls gerichtlich durchsetzen werden.
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Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Umgehung von Verschlüsselung
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich vergangene Woche kritisch zu den Plänen der EU-Kommission zur Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Kampf gegen Kinderpornographie geäußert. In einem Gutachten kritisierte er insbesondere, dass die von der Kommission erwogenen Methoden zur Umgehung der Verschlüsselung teilweise an der Realität und der Funktionsweise von Messenger-Diensten vorbeigehe. Zudem würden bei einigen Methoden prinzipiell alle Nutzer der Dienste unter Generalverdacht gestellt.
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BayObLG zu Datenauskunft aus Schuldnerverzeichnis
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat Ende November entschieden, dass Betroffene Auskunft über ihren eigenen Datensatz im Zentralen Schuldnerverzeichnis auch in Papierform erhalten können (Az. 101 VA 124/20). Um die Identität der anfragenden Personen zu bestätigen, reiche die Angabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum jedoch nicht aus. Ein Mann hatte beim zentralen Vollstreckungsgericht am Amtsgericht Hof einen Anspruch auf Auskunft über seine Daten im Schuldnerverzeichnis gebeten. Das Gericht hatte ihn darauf verwiesen, dass dies nur elektronisch möglich sei. Das war unzulässig, so das BayObLG. Es bestehe auch ein Anspruch, die Angaben in Papierform zu erhalten.
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