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Wochenrückblick: ePrivacy, Medienstaatsvertrag, NetzDG

+++ ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert

+++ Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen

+++ LG München: Facebook-Produkte verstoßen gegen Patente

+++ LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer

+++ Verschärfung des NetzDG geplant
ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert
Die geplante ePrivacy-Verordnung ist vorerst gescheitert. Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten konnten sich vergangene Woche nicht auf einen Kompromiss einigen. Die ePrivacy-Verordnung sollte neue Regeln für die Datenverarbeitung durch TK-Provider und Regelungen zum Einsatz von Tracking-Technologien wie Cookies und Fingerprinting enthalten. Über die Verordnung wird in der EU bereits seit Jahren gestritten. Zuletzt hatte Finnland einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt. Auch dieser konnte jedoch weder unter den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten noch unter den Justizministern eine Mehrheit gewinnen. Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton hat am Dienstag jedoch angekündigt, dass die Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen wolle.
Weitere Hintergründe bei Heise online.

Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich vergangene Woche auf den Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrages geeinigt. Dieser soll den Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Der Entwurf sieht neben Regelungen zum klassischen Rundfunk auch zahlreiche Regeln für neue Medien und Medienplattformen vor: Für YouTuber und Streamer soll künftig nur in Ausnahmen eine Lizenzpflicht bestehen, bspw. wenn Streamer im Halbjahresschnitt mehr als 20.000 Zuschauer ihrer Live-Streams haben. Größere „Medienintermediäre” – also Plattformen, über die Medien verbreitet werden – sollen künftig ebenfalls medienregulatorischen Anforderungen unterliegen, wie bspw. Regeln zur Werbekennzeichnung. Auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots sieht der Entwurf vor. In einem nächsten Schritt sollen die Landesparlamente über den Staatsvertragsentwurf informiert werden. Im Frühjahr 2020 soll die Unterzeichnung des Vertrags erfolgen. Dieser müsste dann noch einmal von den Landesparlamenten ratifiziert werden und im September 2020 in Kraft treten.
Zur Meldung bei Heise online.
Ausführliche Zusammenfassung bei Spirit Legal.

LG München: Facebook-Produkte verstoßen gegen Patente
Whatsapp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger verstoßen gegen Patente von Blackberry. Das hat das Landgericht München (LG) vergangene Woche entschieden und einer Unterlassungsklage von Blackberry stattgegeben, wie die SZ berichtet. Damit untersagt das Gericht die weitere Verbreitung der Apps. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Facebook hat bereits mitgeteilt, man habe bereits entsprechende Updates für die Apps vorbereitet. Zudem fechte Facebook die entsprechenden Patente bereits an und warte auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts. Dass die Apps also tatsächlich vom Markt genommen werden müssen, ist daher unwahrscheinlich.
Zum Bericht bei sueddeutsche.de.

LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
Crowdworker sind nicht zwingend Arbeitnehmer ihrer Auftraggeber oder von Crowdworking-Plattformen. Das hat das Landesarbeitsgericht München (LAG) entschieden (Az. 8 Sa 146/19). Hintergrund war die Klage eines Mannes, der über eine Crowdworking-Plattform verschiedene Arbeitsaufträge vermittelt bekommen hatte. Dieser hatte gegen eine Crowdworking-Plattform geklagt, die ihm die Arbeitsaufträge vermittelt hatte, weil diese seinen Account gesperrt hatte. Seiner Argumentation, Arbeitnehmer der Plattform zu sein, folgte das LAG jedoch nicht. Es liege keine weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit vor. Vielmehr sei der Kläger als Selbstständiger für seine verschiedenen Auftraggeber tätig.
Bericht bei Spiegel Online.

Verschärfung des NetzDG geplant
Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) geeinigt. Demnach sollen Social Networks nicht nur verpflichtet sein, rechtsverletzende Inhalte innerhalb einer kurzen Frist von ihren Plattformen zu entfernen. Vielmehr sollen die Social Networks volksverhetzende und andere strafbare Inhalte künftig auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, nebst dazugehörigen Daten zu dem Account und der IP-Adresse, von der aus die Inhalte gepostet wurden. Bloße Beleidigungen sollen hiervon allerdings nicht erfasst sein.
Bericht bei Spiegel Online.

, Telemedicus v. 08.12.2019, https://tlmd.in/a/3465

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