+++ LG München: Mobilfunkanbieter müssen Endgerätefreiheit sicherstellen
+++ EU-Rat stimmt Löschfrist für terroristische Inhalte zu
+++ Kooperation mit dem Gesundheitsministerium: Google geht in Berufung
+++ Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren vor
+++ Schrems vs. Facebook: Fall vor dem obersten Gerichtshof Österreichs
LG München: Mobilfunkanbieter müssen Endgerätefreiheit sicherstellen
Ein vertragliches Verbot kabelgebundener Geräte beim Internetzugang durch Mobilfunkanbieter ist unzulässig. Das hat das Landgericht München Ende Januar entschieden (12 O 6343/20); das Urteil wurde vergangene Woche veröffentlicht. Hintergrund war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Telefónica: Der Konzern hatte die Nutzung eines bestimmten Tarifs durch eine AGB-Klausel an die Nutzung durch mobile Endgeräte gekoppelt. Der Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen durfte also nur mit Handys oder Tablets, nicht aber mit stationären PCs genutzt werden. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Netzneutralität und der Endgerätefreiheit. Dem stimmte das Gericht zu und stellte einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet sowie die Nichtigkeit der Vertragsklausel nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB fest.
Hintergründe bei Heise online.
Die Meldung bei Beck aktuell.
EU-Rat stimmt Löschfrist für terroristische Inhalte zu
Der EU-Rat hat einem Verordnungsentwurf befürwortet, der einen strikteren Umgang mit terroristischen Inhalten auf Online-Plattformen vorsieht. Ziel des Entwurfes ist die Verhinderung terroristischer Aktivitäten auf Plattformen. Das soll ein neuer Löschmechanismus gewährleisten: Auf Anordnung beliebiger Behörden sollen einschlägige Inhalte innerhalb einer Stunde von den Plattformen gelöscht werden. Eine richterliche Anordnung ist dafür nach jetzigem Stand nicht erforderlich. Das EU-Parlament muss der Verordnung noch zustimmen.
Details bei Heise online.
Kooperation mit dem Gesundheitsministerium: Google geht in Berufung
Google hat gegen eine Entscheidung des LG München Berufung eingelegt, die eine Kooperation von Google und dem deutschen Gesundheitsministerium untersagt. Die Zusammenarbeit von Staat und Konzern sollte der Information von BürgerInnen dienen: Bei Suchanfragen zu Symptomen oder Krankheiten wurde eine Infobox des Portals „gesund.bund.de“ prominent angezeigt. Das private Online-Portal „netdoktor.de“ hatte darin eine Wettbewerbsverletzung und Anfang Februar die Untersagung der Kooperation mit zwei einstweiligen Verfügungen erwirkt. Dem gab das Landgericht München statt: Aufgrund eines Kartellverstoßes untersagte es die Zusammenarbeit in beiden Anträgen. Gegen eines der beiden Urteile geht Google nun in Berufung.
Details bei sueddeutsche.de.
Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren vor
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren vorgelegt. Dieser wird nun über das Gesetzesvorhaben abstimmen. Durch die Neuregelung würde der Einsatz autonomer Fahrzeuge im Bundesgebiet in festgelegten Betriebsbereichen ermöglicht. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, schlägt der Entwurf Regelungen für die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit, Ausrüstung der Fahrzeuge sowie deren Zulassung vor. Geplante Anwendungsfälle der autonomen Fahrzeuge sind u.a. der öffentliche Personennahverkehr und logistische Bereiche.
Zur Meldung bei Juris.
Schrems vs. Facebook: Fall vor dem obersten Gerichtshof Österreichs
Nach Schrems I und II folgt nun der dritte Streich des Max Schrems: Vergangene Woche haben sowohl Schrems als auch Facebook gegen ein Verfahren vor dem Oberlandesgerichts Wien Rechtsmittel eingelegt, sodass der Fall vom Österreichischen OGH entschieden wird. Neben vielen kleineren Punkten, gilt es vor allem eine hauptsächliche Frage zu klären: Handelt es sich bei der Nutzung der Plattform um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung oder wird zwischen NutzerIn und Plattform ein Vertrag abgeschlossen? Facebook ist der Auffassung, dass mit den NutzerInnen ein Vertrag abgeschlossen wird. Die bisherigen Gerichtsinstanzen stimmten dem weitgehend zu.
Hintergründe bei Beck aktuell.