+++ Sicherheitsgutachten zu Emotet-Befall am KG Berlin stellt Datenabfluss fest
+++ Art. 17 DSM-RL laut Gutachten EU-rechtswidrig
+++ EGMR bestätigt deutschen Identifizierungszwang für Mobilfunkkarten
+++ BVerwG bestätigt Verbot von Linksunten ohne Sachentscheidung
+++ GWB-Novelle: Monopolkommission veröffentlicht Stellungnahme
Sicherheitsgutachten zu Emotet-Befall am KG Berlin stellt Datenabfluss fest
Bereits vor einigen Monaten wurde die IT des Kammergerichts Berlin mit einer Schadsoftware befallen. Wie der Tagesspiegel am Montag berichtet, sind dabei auch massenhaft Daten abgeflossen. Dies gehe aus einem Gutachten der Firma T-Systems hervor, das nach Bekanntwerden des Befalls angefertigt wurde. Besonders brisant hieran ist, dass das Gericht selbst vorher noch die Veröffentlichung dieses Gutachtens verhindert hatte. Nach einer Interview-Aussage des Präsidenten des Kammergerichts, sei es „dem Trojaner nicht gelungen, Dokumente abzuschöpfen oder zu verschlüsseln”. Das Gutachten ist im Volltext von Golem veröffentlicht worden.
Zur aktuellen Berichterstattung auf tagesspiegel.de.
Ausführlich dazu auf golem.de.
Art. 17 DSM-RL laut Gutachten EU-rechtswidrig
Ein von den Gründen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Spindler (Uni Göttingen) bestätigt zahlreiche Zweifel an Art. 17 DSM-RL. Die Vorschrift soll digitale Plattformen verpflichten, hinsichtlich auf ihr verbreiteter Inhalte entweder sämtliche Rechte selbst einzuholen oder aber die Inhalte proaktiv zu untersuchen. Beides führe zu einer allgemeinen Kontrolle des Verhaltens auf der Plattform. Deshalb sei diese Vorschrift als solche nicht europarechtskonform. Selbst wenn sie dennoch umgesetzt werden sollte, stünden dem noch Bedenken entgegen. So sei es aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung der Richtlinie nicht möglich auf Upload-Filter zu verzichten. Das Gutachten ist vom Dezember 2019 und wurde diese Woche veröffentlicht.
Das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler im Volltext.
EGMR bestätigt deutschen Identifizierungszwang für Mobilfunkkarten
In Deutschland kann auch weiterhin eine zwingende Identifikation beim Kauf von Prepaid-Karten verlangt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Woche entschieden. Demnach habe der deutsche Gesetzgeber bei Erlass der Vorschriften auch berücksichtigen können, dass es ein erhebliches Interesse am Schutz der nationalen Sicherheit gebe. Diesen Spielraum habe er nicht überschritten. Insbesondere sei dieser Identifizierungszwang darauf beschränkt, allein die Identifizierung des Karteninhabers zu ermöglichen.
Zur Entscheidung des EGMR.
BVerwG bestätigt Verbot von Linksunten ohne Sachentscheidung
Das BVerwG hat vergangene Woche über das Verbot der linken Internetplattform linksunten.indymedia.org entschieden. Geklagt hatten gegen das Verbot mehrere Privatpersonen. Diesen fehlte jedoch nach Aussage des Gerichts das Rechtsschutzinteresse. Dieses stehe nur dem Verein selbst zu, der von der Verbotsverfügung betroffen war. Damit konnte das Gericht die Klagen ablehnen, ohne in der Sache inhaltlich über das Verbot zu entscheiden. „Linksunten” ist eine Internetplattform aus dem linksautonomen Spektrum. Die Rechtsform ist umstritten. Das Bundesinnenministerium hatte die Plattform im Jahr 2017 nach den G20-Krawallen in Hamburg verboten, weil dort im Vorfeld zu Gewalttaten aufgerufen worden sein soll.
Mehr dazu auf lto.de.
GWB-Novelle: Monopolkommission veröffentlicht Stellungnahme
Die Monopolkommission hat Mitte der Woche eine Stellungnahme zum vor kurzem veröffentlichten Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle abgegeben. Derzeit werden in dem Entwurf unter anderem Ergänzungen vorgeschlagen, die eine vorgelagerte Machtkontrolle außerhalb des Marktmachtkonzepts ermöglichen sollen. Das Expertengremium spricht sich für eine vorherige Evaluation hinsichtlich des eigentlichen Anpassungsbedarfs aus. Sie hält § 19a GWB-E in seiner derzeitigen Form für nicht operabel und fordert vor allem eine Präzisierung der Tatbestandsmerkmale. Die Monopolkommission hat lediglich beratende Funktion. Ihre Gutachten genießen aber eine hohe Bedeutung.
Zur Stellungnahme der Monopolkommission.