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Wochenrückblick: ELENA, ACTA, DeinBus.de

+++ BGH bestätigt Zulässigkeit einer Werbekampagne mit Günther Jauch

+++ ELENA: Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

+++ ACTA-Vertragstext ist fertig

+++ LG Frankfurt: Bahn vs. DeinBus.de

+++ Weiter Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung

+++ Street View startet offiziell in 20 deutschen Städten
BGH bestätigt Zulässigkeit einer Werbekampagne mit Günther Jauch
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche erneut eine Werbekampagne bestätigt, bei der ein Portraitfoto von Günther Jauch verwendet wurde. Zur Markteinführung hatte ein Verlag ein fiktives Exemplar seiner neuen Zeitung zu Werbezwecken erstellt, auf dessen Titelseite unter anderem das Portrait von Günther Jauch abgedruckt wurde. Daneben befand sich ein Artikel über eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts mit der Überschrift „Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu”. Das Exemplar wurde in Werbeanzeigen teilweise verdeckt gezeigt, sodass der Artikel nicht vollständig zu erkennen war. Dennoch war die Berichtertstattung zulässig, so der BGH. Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei hier eher geringfügig gewesen, da die Aufmerksamkeit der Zielgruppe eher auf die Zeitschrift als Gesamtwerk und weniger allein auf das Portrait gelenkt werden sollte. Auf der anderen Seite sei auch eine beispielhafte Titelseite zu Werbezwecken von der Pressefreiheit geschützt.
Zur Pressemeldung des BGH.

ELENA: Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
Die umstrittene Erfassung von Arbeitnehmerdaten im Rahmen des „elektronischen Entgeltnachweisverfahrens” ELENA ist vorerst auf Eis gelegt. Darauf haben sich Union und FDP vergangene Woche geeinigt. Seit Anfang diesen Jahres müssen Arbeitgeber Einkommensdaten ihrer Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle abliefern. Ab 2012 sollten Behörden auf diese Daten Zugriff erhalten. Dazu wird es vorerst jedoch nicht kommen. Statt dessen wird die „Testphase” bis 2014 verlängert – erst danach soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Ausführlich bei Focus online.

ACTA-Vertragstext ist fertig
Die Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sind abgeschlossen, der finale Wortlaut des Abkommens steht. Das haben die Verhandlungspartner vergangene Woche bekannt gegeben. Das internationale Handelsabkommen zwischen zwölf Staaten und der Europäischen Union soll die Durchsetzung von geistigen Schutzrechten erleichtern. Nicht nur das Abkommen selbst, vor allem die Art und Weise der Verhandlungen war in der Vergangenheit massiv in die Kritik geraten. So hatten sich selbst Abgeordnete des Europäischen Parlaments über Intransparenz und mangelhafte Beteiligung beklagt.
Die Meldung bei Heise online.
Kurzdarstellung einiger Änderungen bei urheberrecht.org.

LG Frankfurt: Bahn vs. DeinBus.de
Vor dem Frankfurter Landgericht hat letzte Woche die Verhandlung im Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem Internet-Portal DeinBus.de begonnen. Bei DeinBus.de können Fahrgemeinschaften gebildet werden, für die das Portal ab 15 Mitreisenden einen Bustransfer organisiert. Die Deutsche Bahn sieht darin einen faktischen Linienverkehr, der nach dem Personenbeförderungsgesetz zulassungspflichtig wäre. Ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist und ob im Betrieb der Plattform ohne Zulassung auch eine Wettbewerbsverletzung liegt, soll nun das LG Frankfurt klären.
Die juristischen Details bei Legal Tribune Online.

Weiter Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung
Weiterhin erregt die Vorratsdatenspeicherung die Gemüter. So zitierte die Rheinische Post vergangene Woche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview, ihr Ministerium arbeite an einer Lösung, um ein „Schockfrosten” von Daten als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Wenige Tage später präzisierte sich die Ministerin: Ihre Aussagen seien nicht so zu verstehen, dass sie sich für das sog. „Quick Freeze”-Verfahren ausspreche, wie es in den USA praktiziert werde. Gleichzeitig sprachen sich die Innenminister von Bund und Ländern am Freitag für eine sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten aus und forderten Leutheusser-Schnarrenberger auf, „zügig einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Mindestspeicherfrist vorzulegen”.
Golem zur Richtigstellung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Heute.de zur Forderung der Innenminister.

Street View startet offiziell in 20 deutschen Städten
Google Street View ist nun offiziell in Deutschland gestartet. Am Donnerstag veröffentlichte Google die Straßenaufnahmen von 20 deutschen Städten. Bereits im Vorfeld hatten mehr als 240.000 Bürger der Abbildung ihrer Häuser widersprochen, sodass diese nur verpixelt gezeigt werden sollen. Während Google selbst eine positive Bilanz des Starts zog, regte sich bei Datenschützern erneut Kritik: So sollen aus bestimmten Blickwinkeln auch verpixelte Hausfassaden zum Teil noch zu erkennen sein. Google wies auf die technischen und organisatorischen Herausforderungen bei der Bearbeitung der Widersprüche hin und bat die Nutzer, entsprechende Fehler über einen speziellen Link zu melden.
Die Meldung zum Start von Street View bei sueddeutsche.de.
Heute.de zu den Schwierigkeiten bei der Verpixelung.

, Telemedicus v. 21.11.2010, https://tlmd.in/a/1899

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