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Wochenrückblick: eBooks, Netzneutralität, Chilling Effects

+++ Bundestag verabschiedet Reform der Verwertungsgesellschaften

+++ BVerfG: Meinungsfreiheit und „Recht zum Gegenschlag“

+++ Buchpreisbindung auch für eBooks

+++ Hamburgs Datenschützer fordert Recht auf pseudonyme Internet-Nutzung

+++ Verordnung für elektronischen Binnenmarkt in Kraft

+++ Studie zu Chilling Effects veröffentlicht
Bundestag verabschiedet Reform der Verwertungsgesellschaften
Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Reform der Verwertungsgesellschaften. Neben der Verpflichtung zu mehr Transparenz soll der Entwurf auch die Lizenzvergabe für Online-Musikportale sowie die Vergütung für Privatkopien vereinfachen. Er dient der Umsetzung der EU-Richtlinie „über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt” (RL 2014/26/EU). Der umstrittene Gesetzentwurf soll unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Zur Meldung auf heise.de.
Übersicht und Hintergründe zum Gesetzgebungsverfahren auf urheberrecht.org.

BVerfG: Meinungsfreiheit umfasst „Recht zum Gegenschlag“
Die Erwiderung auf einen vorangegangenen öffentlichen medialen Angriff ist ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das gilt selbst dann, wenn die Darstellung des Geschehens subjektiv, emotional und zugespitzt erfolgt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im „Fall Kachelmann” im März entschieden, wie nun bekannt wurde. Damit hob das Gericht eine Unterlassungsanordnung des OLG Köln gegen Kachelmanns Ex-Geliebte auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung in der Sache zurück.
Zur Meldung auf LTO.
Zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 2844/13).

Buchpreisbindung auch für eBooks
Künftig wird die gesetzliche Buchpreisbindung auch für eBooks gelten. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das auf Initiative der Bundesregierung eingebracht worden war. Das Gesetz soll vor allem Rechtssicherheit schaffen, da die Erstreckung der Buchpreisbindung auf digitale Medien faktisch bereits im Buchpreisbindungsgesetz von 2002 geregelt ist. Das vom Bundesrat befürwortete Verbot von Werbe- und anderen Absatzförderungsmaßnahmen (z.B. Gutscheine, Affiliate-Programme etc.) wurde nicht mit aufgenommen.
Zur Meldung auf heise.de.

Hamburgs Datenschützer fordert Recht auf pseudonyme Internet-Nutzung
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar forderte am Mittwoch auf dem Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin ein Grundrecht auf Pseudonymität im Internet. Nutzer sollten das Recht haben, Internet-Dienste nicht unter realem Namen zu nutzen. Die entsprechende Regelung im TMG sowie der Grundsatz der Datensparsamkeit erwiesen sich in der Praxis als unzulänglich. Erst kürzlich kassierte das Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung Caspars, die Facebook zur Akzeptanz von Pseudonymen verpflichten sollte (AZ 15 E 4482/15). Der Entscheidung zufolge sei die irische Datenschutzbehörde zuständig. Eine Entscheidung in der Sache wurde nicht getroffen.
Zur Meldung auf heise.de.

Verordnung für elektronischen Binnenmarkt in Kraft
Am Samstag ist die Europäische Verordnung für den elektronischen Binnenmarkt in Kraft getreten (VO 2015/2120). Diese sieht nicht nur die schrittweise Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU vor, sondern gestattet es den Internetprovidern zudem unter bestimmten Bedingungen „Spezialdienste“ im Internet einzuführen. Die Verordnung wurde daher bekannt als „Netzneutralitäts-Verordnung“, in der das Wort Netzneutralität allerdings nicht vorkommt.
Zur Meldung auf heise.de.

Studie zu Chilling Effects veröffentlicht
Ein kanadischer Wissenschaftler des Citizen Lab der Universität Toronto hat die Auswirkungen der NSA-Affäre auf die Abrufzahlen brisanter Wikipedia-Artikel untersucht. Die kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass einschlägige Artikel und Stichworte bereits nach den ersten Enthüllungen Edward Snowdens deutlich seltener aufgerufen wurden. Dabei handelt es sich der Studie zufolge um einen Effekt mit anhaltender Wirkung.
Zur Studie „Chilling Effects – Online Surveillance and Wikipedia Use“.
Mehr zum Thema „Chilling Effects“ auf Telemedicus.

, Telemedicus v. 01.05.2016, https://tlmd.in/a/3088

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