+++ Vorschlag e-Privacy Verordnung gescheitert
+++ Datenschutzbeschwerde gegen Apple
+++ OLG Frankfurt am Main zu Warnhinweisen bei Fake-Bewertungen auf Jameda
+++ Uploadfilter bei EU-Terrorismusbekämpfung
+++ IT-Sicherheitsgesetz: Neuer Referentenentwurf veröffentlicht
Vorschlag e-Privacy Verordnung gescheitert
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft keine Einigung im EU-Ministerrat zur e-Privacy Verordnung (e-Privacy-VO) erzielen können. Dies wurde diese Woche auf der Jahrestagung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) bekannt. Der Ministerrat hat den Vorschlag vom 4.11.2020 letzte Woche diskutiert und nun abgelehnt. Die Bundesregierung will die Erhebung persönlicher Daten aus „berechtigtem Interesse“ verbieten. Außerdem bleiben in dem Entwurf Artikel 9 und 10 komplett gestrichen. Artikel 9 e-Privacy-VO präzisiert rechtliche Vorgaben für eine wirksame Zustimmung. Artikel 10 e-Privacy VO schreibt Do-not-track-Mechanismen gegenüber Drittanbietern bei Browsern vor. Man rechne im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft nicht mehr mit einer Einigung. Auf nationaler Ebene plant das Wirtschaftsministerium (BWMi) nun aber einen Entwurf für ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Damit sollen die Vorgaben zu Cookies aus der überarbeiteten Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation von 2009 umgesetzt werden. 2021 übernimmt Portugal die EU-Ratspräsidentschaft und kann sich dann an einem neuen Kompromissvorschlag versuchen,
Datenschutzbeschwerde gegen Apple
Noyb, eine Gruppe von Datenschutzaktivist*innen hat gegen Apple Beschwerde beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Spanischen Datenschutzbehörde AEPD eingereicht. Die von Max Schrems gegründete Organisation hat von Apple die Löschung des Identifiers for Advertising/ Advertisers (IDFA) und eine Geldbuße gefordert. Der Identifier würde es Apple und Anwendungen des i-Phones ermöglichen, Informationen über das Online-Verhalten der Nutzer*innen auszuwerten. Das vereinfache die gezielte Schaltung von Werbung ohne die Zustimmung der Nutzer*innen. IDFA werde laut noyb vom Betriebssystem erstellt und lasse sich, ähnlich wie Cookies, für Werbe-Tracking nutzen. Apple weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme allerdings als falsch zurück. Apple greife auf den IDFA der Nutzer*innen nicht zu. Vor allem mit iOS 14 würden Nutzer*innen sogar noch mehr Kontrolle über Werbe-Tracking erhalten.
OLG Frankfurt am Main zu Warnhinweisen bei Fake-Bewertungen auf Jameda
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda Profile mit Warnhinweisen auf Fake-Bewertungen versehen darf (Az.: 16 W 37/20). Jameda hat auf der Seite eines Zahnarztes Auffälligkeiten bei seinen Bewertungen entdeckt. Es wären gefälschte positive Bewertungen gefunden worden. Nachdem der Arzt gebeten worden war, die Situation aufzuklären, bestritt er die Vorwürfe lediglich. Daraufhin hat Jameda sein Profil mit einem Warnhinweis versehen. Der Zahnarzt forderte Jameda im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf, die Kennzeichnung zu unterlassen. Das Gericht hat seinen Antrag zurückgewiesen, sowie auch anschließend das OLG Frankfurt am Main. Dem Warnhinweis sei klar zu entnehmen, dass Jameda lediglich einen Verdacht auf Fake-Bewertungen habe. Daher sei der Hinweis von Jameda von den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung gedeckt, so das OLG Frankfurt am Main. Den Profilinhaber treffe die Verantwortung, den Verdacht aufzuklären.
Zur Pressemitteilung bei Juris.
Uploadfilter bei EU-Terrorismusbekämpfung
Die Bundesregierung hat dem EU-Parlament einen Kompromissvorschlag zu grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen für terroristische Inhalte vorgelegt. Die geplante Verordnung gegen Terrorpropaganda soll vor allem nach den Anschlägen in Nizza und Wien schnellstmöglich beschlossen werden. Die Bundesregierung schlägt im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft ein zweistufiges Verfahren vor. Verdächtige Beiträge in sozialen Netzwerken sollen innerhalb von einer Stunde gelöscht werden. Anschließend müsse das Land, in dem der Provider des Hosts sitzt, die Löschung innerhalb von 24 Stunden kontrollieren. Der Vorschlag der Bundesregierung sehe außerdem einen Rechtsbehelf gegen die Löschanordnung vor. Europol müsse einmal im Jahr einen Bericht über alle Ersuchen vorlegen. Von Betreibern sozialer Netzwerke würden „spezifische“ Mittel gegen die Bekämpfung terroristischer Inhalte gefordert. Dabei wären Upload-Filter nicht verpflichtend aber optional einsetzbar. Kritik kam von den Linken und der Piratenpartei: Sie äußerten Sorge um willkürliche Löschanordnungen von Regierungschefs aus Polen oder Ungarn.
IT-Sicherheitsgesetz: Neuer Referentenentwurf veröffentlicht
Diese Woche wurde ein neuer Referentenentwurf über eine Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes veröffentlicht. Demnach soll es neue Befugnisse gegenüber dem Betreiber der kritischen Infrastruktur geben, bestimmte kritischen Komponente zu untersagen. Damit soll dem bedeutenden Interesse und der sicherheitspolitischen Bedeutung dieser Komponenten Rechnung getragen werden, wenn diese zum Teil der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur werden. Es soll eine Anzeigepflicht der Betreiber geben und eine kurze Genehmigungsfrist der Behörde. Außerdem müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen zukünftige eine Garantie über die Vertrauenswürdigkeit abgeben.