+++ EU-Staaten wollen Herausgabe elektronischer Beweismittel regeln
+++ OLG Köln: „Käpt‘n Knutsch“ erlaubt, Kussfotos verboten
+++ Staatstrojaner: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz BW eingelegt
+++ VG Köln: BfV muss Maaßen-Treffen mit AfD-Leuten beauskunften
+++ Seehofer hakt wöchentlich bei Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken nach
+++ Straftäter mit iPhone-Bewegungsdaten überführt
EU-Staaten wollen Herausgabe elektronischer Beweismittel regeln
Die EU-Staaten wollen Zugriffsrechte von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel stärken. Die EU-Justizminister haben vergangene Woche mehrheitlich für einen Verordnungsentwurf gestimmt, wonach Strafverfolgungsbehörden in Europa von in der EU tätigen Onlinediensten die Herausgabe elektronischer Beweismittel direkt verlangen können sollen („E-Evidence-Verordnung“). Darunter fallen jede Art elektronischer Inhalts- und Kommunikationsdaten als auch Metadaten wie etwa Verbindungsdaten, Browserhistorie oder IP-Adressen, die auf den Servern von Onlinediensten gespeichert sind. Bei Weigerung sollen Strafen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Deutschland hat gegen den Entwurf gestimmt. Aktuell sind die formalen Hürden deutlich höher; Strafverfolger müssen Rechtshilfe über nationale Behörden ersuchen.
Details bei Golem.
Über die Bedenken bei der taz.
OLG Köln: „Käpt‘n Knutsch“ erlaubt, Kussfotos verboten
Das OLG Köln hat über die Grenzen der Berichterstattung aus dem Privatleben eines Fußballprofis entschieden (Az. 15 U 96/18). Ein Boulevardblatt hatte Kussfotos des Spielers mit seiner Freundin auf einer Yacht veröffentlicht – rechtswidrig, so das OLG. Zwar sei von öffentlichem Interesse, wie sich der wie sich Fußballspieler auf anstehende Länderspiele vorbereite; außerdem müsse man berücksichtigen, dass der Spieler zuvor sein Privatleben in Homestories und sozialen Netzwerken dargestellt hatte. Dennoch rechtfertige bei dem vom Strand aus geschossenen Foto „nicht alles, wofür sich Menschen aus Langeweile, Neugier und Sensationslust interessieren“, die bildliche Darstellung in der breiten Medienöffentlichkeit. Auch die Freundin brauche die Veröffentlichung nicht hinzunehmen. Die Wortberichterstattung unter dem Titel „Käpt‘n Knutsch“ hielt das OLG Köln aber für zulässig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.
Zur Pressemitteilung des OLG Köln.
Staatstrojaner: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz BW eingelegt
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit anderen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen die baden-württembergische Regelung zum Staatstrojaner eingelegt. Nach baden-württembergischen Polizeigesetz darf die Polizei Sicherheitslücken in Computersystemen nutzen, um über Schadsoftware unbemerkt Daten der jeweiligen BenutzerInnen auszulesen. Der Staat verletze damit das IT-Grundrecht seiner BürgerInnen auf die Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, so der Vorwurf der Verfassungsbeschwerde. Er hätte vielmehr die Pflicht, bestehende Sicherheitslücken zu melden, anstatt diese offenzuhalten und zu nutzen; neben der Polizei könnten auch Kriminelle die Lücken nutzen. Mehrere Länder novellieren derzeit ihre Polizeigesetze mit entsprechenden Befugnissen – begleitet von Protesten.
Pressemitteilung der GFF.
Meldung bei Heise.
VG Köln: BfV muss Maaßen-Treffen mit AfD-Leuten beauskunften
Die Bundesrepublik Deutschland muss dem Tagesspiegel Auskünfte über Treffen von Ex-BfV-Präsidenten Maaßen mit AfD-Funktionsträgern erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az. 6 L 1932/18). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Auskunft nach Ansicht des VG Köln nicht deshalb pauschal verweigern, weil es Vertraulichkeit zugesichert hatte. Die fraglichen Gespräche stellten keine operativen Vorgänge des BfV dar; BfV-Mitarbeiter dürften mit Abgeordneten nur innerhalb des Parlamentarischen Kontrollgremiums über geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten sprechen.
Zur Pressemitteilung des VG Köln.
Seehofer hakt wöchentlich bei Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken nach
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich auf dem Digital-Gipfel der Bundesregierung für die Prüfung einer Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken ausgesprochen. Der Bundesminister des Innern wurde während eines Pressegesprächs von einem Journalisten des Deutschlandfunks darauf angesprochen, warum eine solche Meldepflicht trotz Expertenmahnungen bislang nicht in das IT-Sicherheitsgesetz aufgenommen wurde. Am Ende der Diskussion gab Seehofer nach Aussagen von Pressevertretern seinem Stabschef bekannt, dass er sich fortan wöchentlich bei ihm über die Meldepflicht informieren werde. Schon im Frühjahr sollen die Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag beraten werden.
Mehr im Deutschlandfunk.
Straftäter mit iPhone-Bewegungsdaten überführt
In einem Mordprozess in Großbritannien konnte ein Täter mithilfe der Bewegnugsdaten aus seinem Smartphone überführt werden. Der Täter gab zunächst an, seine Frau bei der Heimkehr tot aufgefunden zu haben. Die Szenerie ließ auf einen Einbruch schließen. Nachdem die Polizei jedoch sowohl sein iPhone als auch das der Frau ausgewertete, konnte die Strafverfolgungsbehörde ihn als Täter ausmachen. Die entscheidenden Hinweise lieferten die Bewegungsdaten aus der Health-App. Die wird von Apple auf allen iPhones ab Werk mitgeliefert und zeichnet automatisch gesundheitsrelevante Werte wie Schritte und Stockwerkwechsel auf. Im konkreten Fall konnte rekonstruiert werden, dass der Mann den Einbrach nach dem Mord simulierte. In Großbritannien war dies der erste Fall dieser Art. Hierzulande wurde bereits Anfang des Jahres der Sexualmord an einer Freiburger Studentin durch die Sensor-Daten der mitgeführten Handys aufgeklärt – offenbar mit Hilfe eines privaten Sicherheitsunternehmens.
Zur Meldung bei Heise.