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Wochenrückblick: E-Commerce, Thumbnails, IT-Gipfel

+++ BGH zum Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

+++ BGH verhandelt zu Google Thumbnails

+++ OVG: Unternehmen müssen Kosten für Vorratsdatenspeicherung tragen

+++ Neues Polizeigesetz in Hessen: Kfz-Scanning und VoIP-Überwachung

+++ Vierter nationaler IT-Gipfel: Green IT und Three strikes

+++ Peter Frey wird neuer Chefredakteur beim ZDF

+++ BNetzA macht Vorgaben zum Anschluss an Multifunktionsgehäuse
BGH zum Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche ein Urteil verkündet, in dem er eBay-Händlern Richtlinien für ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgab. Im Zentrum der Entscheidung stand das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und die diesbezüglichen Belehrungspflichten des Unternehmers gegenüber Verbrauchern.
Ausführlich bei Telemedicus.

BGH verhandelt zu Google Thumbnails
Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof über die Frage vergandelt, ob das Anfertigen von „Thumbnails” durch die Google-Bildersuche die Urheberrechte von Künstlern verletzen kann. Zu einer Entscheidung kam es jedoch noch nicht. Das Thüringer OLG hatte in der Vorinstanz entschieden, dass durch die Vorschaubilder zwar die Rechte der Urheber verletzt seien, jedoch ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorläge, wenn der Urheber einerseits seine Seite für Suchmaschinen optimiert hat, andererseits aber gegen die Verwendung seiner Bilder in Suchmaschinen vorgeht. Noch ist nicht bekannt, wann mit einer Entscheidung des BGH zu rechnen ist.
Die dpa-Meldung zum Stand der Verhandlungen bei ZEIT-Online.

OVG: Unternehmen müssen Kosten für Vorratsdatenspeicherung tragen
Internet-Provider und Webhoster müssen in aller Regel die Kosten für die technischen Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in gleich mehreren Fällen entschieden. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin angenommen, dass die Übertragung der Kostenlast durch den Staat auf die Unternehmen in den meisten Fällen unverhältnismäßig sei. Das OVG sah dies anders: Nur bei besonderen Härtefällen sei eine Befreiung von den Kosten angebracht. Lediglich in einem von fünf Fällen nahm das Gericht einen solchen Sonderfall an.
Die Meldung bei Teltarif.
Eine der (größtenteils inhaltsgleichen) Entscheidungen im Volltext.

Neues Polizeigesetz in Hessen: Kfz-Scanning und VoIP-Überwachung
Der Hessische Landtag hat am Dienstag eine Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) soll unter anderem die automatische Kennzeichenerfassung wieder erlaubt werden. Außerdem enthält das Gesetz Rechtsgrundlagen zum Abhören von Voice-over-IP-Telefonaten.
Die Hintergründe beim Virtuellen Datenschutzbüro.

Vierter nationaler IT-Gipfel: Green IT und Three Strikes
Vergangene Woche fand in Stuttgart der vierte nationale IT-Gipfel statt. Unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stellten Vertreter der IT-Branche ihre Pläne für die Zukunft vor. Neben „intelligenten Netzen” und „Green IT” standen auch IT-Sicherheit und Three-Strikes-Verfahren zur Debatte. Der Sinn und Zweck der Veranstaltung ist durchaus umstritten. So bezeichnete Markus Beckedahl von Netzpolitik den Gipfel als „eine einzige Farce” und „Marketing-Gag”.
Ausführlich bei Heise online.

Peter Frey wird neuer Chefredakteur beim ZDF
Peter Frey wurde vergangene Woche von Intendant und Verwaltungsrat des ZDF als neuer Chefredakteur ernannt. Er wird damit im April nächsten Jahres Nikolaus Brender ablösen. Der Verwaltungsrat hatte sich im November gegen eine Vertragsverlängerung ausgesprochen, was (auch bei Telemedicus) auf rechtliche Bedenken und heftige Kritik gestoßen war. Unterdessen hat die ZDF-Medienkommission angekündigt, aus dem Fall Brender Konsequenzen zu ziehen und gegen den ZDF-Staatsvertrag vorzugehen.
Die Meldung zu Peter Frey bei der FAZ.
„Digitalfernsehen” zu den Plänen der SPD.

BNetzA macht Vorgaben zum Anschluss an Multifunktionsgehäuse
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) muss ihren Mitbewerbern Zugang zu ihren sog. „Multifunktionsgehäusen” gestatten. Das hat die Bundesnetzagentur vergangene Woche angeordnet. Bei diesen Multifunktionsgehäusen handelt es sich um graue Kästen an öffentlichen Straßen, die für Breitbandanbindungen erforderlich sind. Mitbewerber sollen so die Möglichkeit bekommen, ohne teure Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen zu schaffen. Deshalb muss die DTAG darüber hinaus auch Kabelkanäle (alternativ sogar freie Glasfaserleitungen) zur Verfügung stellen, um den Anschluss an die Geräte zu ermöglichen.
Zur Pressemeldung der Bundesnetzagentur.

, Telemedicus v. 13.12.2009, https://tlmd.in/a/1605

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