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Wochenrückblick: E-Commerce, RT DE, IT-Sicherheit

+++ EuGH: Online-Händler müssen über Garantie infor­mieren

+++ BVerwG: BMF muss Pro­to­kolle des Bei­rats her­aus­geben

+++ OLG Frankfurt: Spionagevorwurf gegen RT DE zulässig

+++ Generalanwalt zu Verarbeitung von Daten zu Sicherheitszwecken

+++ Evaluierungsbericht zum UrhWissG veröffentlicht

EuGH: Online-Händler müssen in Einzelfällen über Garantie infor­mieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche entschieden, dass Online-Händler in bestimmten Fällen über Herstellergarantien für Produkte informieren müssen (Rs. C-179/21). Zwar bestehe keine allgemeine Pflicht für eine solche Information. Eine Informationspflicht bestehe aber dann, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran hat, Informationen über eine Herstellergarantie zu erhalten. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer die Herstellergarantie zu einem zentralen Merkmal seines Angebots macht und Verbraucher daher für ihre Kaufentscheidung wissen müssen, was genau die Garantie umfasst und wann sie greift.
Weiter bei LTO.

BVerwG: BMF muss Pro­to­kolle des Bei­rats her­aus­geben
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat vergangene Woche entschieden, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) interne Protokolle des Beirates nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Plattform FragDenStaat herausgeben muss (Az.10 C 1.21). Ein Wissenschaftler, der sich mit dem Einfluss externer Berater im Politikbetrieb befasst, hatte Herausgabe der Protokolle des Beirates verlangt. Dem Beirat gehören zahlreiche Professor:innen an und er soll das BMF beraten. Das BMF lehnte die Herausgabe ab – dies widerspräche der internen Satzung des Beirates. Eine interne Satzung steht einem berechtigten Informationsanspruch jedoch nicht entgegen, so das BVerwG.
Weiter bei LTO.

OLG Frankfurt: Spionagevorwurf gegen RT DE zulässig
Die BILD-Zeitung durfte dem russischen Fernsehsender RT DE Spionage vorwerfen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) entschieden. BILD hatte letztes Jahr einen Artikel mit dem Titel „Kremlsender-Reporter gesteht in BILD: Ich sollte Nawalny ausspionieren” veröffentlicht und RT DE darin Spionageaktivitäten vorgeworfen. Dagegen klagte RT DE. Nach Ansicht des OLG war der Artikel jedoch zulässig: Der Vorwurf der Spionage sei ein zulässiges Werturteil. Der Artikel enthalte auch hinreichende Anknüpfungstatsachen, wie Chat-Beiträge, Aussagen des Mitarbeiters oder interne Arbeitsanweisungen.
Weiter bei urheberrecht.org.

Generalanwalt zu Verarbeitung von Daten zu Sicherheitszwecken
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Priit Pikamäe hat sich in seinen Schlussanträgen im Verfahren eines ungarischen Fernsehsenders mit der Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitszwecken befasst. Nach Ansicht des Generalanwalts stellt eine solche Verarbeitung eine sog. „Zweckänderung” dar. Verantwortliche müssen daher auch bei sicherheitsrelevanter Verarbeitung separat prüfen, ob die Verarbeitung mit dem ursprünglichen Zweck der Datenverarbeitung kompatibel ist.
Die Schlussanträge des Generalanwalts.
Ausführliche Analyse bei de lege data.

Evaluierungsbericht zum UrhWissG veröffentlicht
Die Bun­des­re­gie­rung hat vergangene Woche einen Eva­lu­ie­rungs­be­richt zum Ur­he­ber­rechts-Wis­sens­gesell­schafts-Ge­setz beschlossen. Dieses hatte 2018 neue Ausnahmen zur Nutzung von Werken in Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen Bildungseinrichtungen eingeführt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Regelungen einen fai­ren In­ter­es­sen­aus­gleich zwischen den Rech­ten der Ur­he­be­r und den Nut­zungs­in­ter­es­sen der For­schungs- und Bildungseinrichtun­gen er­zielt habe.
Weiter bei beck-aktuell.

 

, Telemedicus v. 08.05.2022, https://tlmd.in/-10202

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