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Wochenrückblick: E-Books, Privacy Shield, Fake-Shops

+++ EuGH: Kein Weiterverkauf von gebrauchten E-Books ohne Zustimmung

+++ Generalanwalt zum Privacy Shield: Datenschutzbehörden in der Pflicht

+++ E-Commerce: Bundesrat fordert besseren Schutz gegen „Fake-Shops“

+++ Aufsichtsrüge: Datenansammlung bei der Berliner Polizei

+++ Mehr Personal für BKA und Verfassungsschutz

+++ Datenschutz: Amazon, Spotify und Netflix schneiden in EU schlecht ab

EuGH: Kein Weiterverkauf von gebrauchten E-Books ohne Zustimmung
Gebrauchte E-Books dürfen nicht ohne Weiteres über das Internet weiterverkauft werden. Der Weiterkauf stellt nach EU-Urheberrecht eine „öffentliche Wiedergabe” dar, für die es der Zustimmung der Urheber bedürfe. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C-263/18). Im zu Grunde liegenden Verfahren hatten niederländische Verlegerverbände einen Online-Händler aus den Niederlanden wegen Verletzung ihrer Urheberrechte verklagt. Der Händler hatte im Rahmen seines „Leseklubs” gebrauchte E-Books weitervermittelt. Das Urteil stellt nun klar, dass es insbesondere beim Handel mit gelesenen E-Books – im Unterschied zur Weitergabe von „analogen” Büchern – auf die Zustimmung des Urhebers ankommt. Der EuGH begründet dies u.a. mit den unterschiedlichen Verkaufsbedingungen im analogen und digitalen Bereich. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz greife hier nicht.
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Generalanwalt zum Privacy Shield: Datenschutzbehörden in der Pflicht
In dem Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems rund um Facebook und das Privacy Shield als Grundlage für den Datenverkehr zwischen der USA und der EU hat der EU-Generalanwalt vergangene Woche seinen Schlussantrag präsentiert. Er stellt in seinem Gutachten zwar fest, dass die Standardvertragsklauseln als System vertraglicher Garantien zur Verarbeitung der Daten europäischer Nutzer außerhalb Europas grundsätzlich ausreichenden Schutz bieten. Zugleich müsse aber die irische Datenschutzbehörde einschreiten, wenn im Einzelfall kein ausreichendes Datenschutzniveau festgestellt werden könne. Die Schlussanträge sind rechtlich nicht bindend, haben aber regelmäßig Einfluss auf die Urteile des EuGH. Ein Urteil in diesem Fall ist im nächsten halben Jahr zu erwarten.
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E-Commerce: Bundesrat fordert besseren Schutz gegen „Fake-Shops“
Die Bundesregierung soll verstärkt gegen unseriöse Anbieter im E-Commerce vorgehen. Dies fordert der Bundesrat auf Initiative des Landes Baden-Württemberg in einem entsprechenden Antrag. Fake-Shops, die sich Geld überweisen lassen für Produkte, die nie versendet werden, seien zuletzt immer professioneller geworden. Nun soll die Bevölkerung besser über solche betrügerischen Shops im Internet aufgeklärt werden. Der Antrag sieht vor, dass die „Marktwächter digitale Welt“ des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) eine öffentliche Informationsplattform betreiben und eine Liste mit „wesentlichen Identifikationsmerkmalen” von Fake-Shops erstellen. Diese soll den Verbrauchern dabei helfen, unseriöse Angebote leichter selbst identifizieren zu können.
Mehr dazu bei Heise Online

Aufsichtsrüge: Datenansammlung bei der Berliner Polizei
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beanstandet Datenschutzmängel bei der Berliner Polizei: In ihrer zentralen Datenbank seien seit 2013 keine Einträge mehr gelöscht worden. Dies verstoße gegen gesetzliche Speicherfristen. Hiervon betroffen seien neben Daten zu Straftätern, Tatverdächtigen und Beschuldigten offenbar auch Zeugen oder Opfer. Außerdem sei der Zugriff auf die Daten von Bürgern und Bürgerinnen nur unzureichend protokolliert worden. Die Beamten der Berliner Polizei hatten offenbar die Möglichkeit, Informationen über Menschen in Erfahrung zu bringen, auch wenn dies aus dienstlicher Sicht gar nicht erforderlich war.
Zur Nachricht auf Heise Online

Mehr Personal für BKA und Verfassungsschutz
Das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz erhalten jeweils 300 neue Stellen. Das kündigten Bundesinnenminister Horst Seehofer, der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang und der Präsident des BKA, Holger Münch, bei einer Pressekonferenz vergangene Woche an. Die Personalaufstockung ist Teil des durch die Bundesregierung im Oktober dieses Jahres beschlossenen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Insbesondere die Einrichtung einer Zentralstelle beim BKA im Zusammenhang mit den geplanten Verschärfungen des NetzDG bringt einen erhöhten Personalbedarf mit sich.
Zur Nachricht auf zdf.de
Mehr auf netzpolitik.org

Datenschutz: Amazon, Spotify und Netflix schneiden in EU schlecht ab
Eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung in Brüssel kommt zu dem Ergebnis, dass Amazon, Netflix und Spotify die Vorgaben der DSGVO nur unzureichend umsetzen. Im Kern zeigt die Untersuchung, dass NutzerInnen der drei Dienste in der EU trotz der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht verhindern können, durch unternehmenseigene und externe Tracker überwacht zu werden. Auch letztere haben demnach Zugriff auf die Daten der EU-NutzerInnen. Darüber hinaus seien die Datenschutzrichtlinien der Unternehmen wenig transparent und verständlich. Sie enthalten zudem nur unzureichende Angaben zu den Zwecken für die Datenverarbeitung.
Zur Studie der Heinrich-Böll-Stiftung
Zur Meldung bei netzpolitik.org

, Telemedicus v. 22.12.2019, https://tlmd.in/a/3472

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