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Wochenrückblick: E-Bay, Providerhaftung, Hackerparagraph

+++ E-Bay I: Staatsanwaltschaft Magdeburg abgemahnt

+++ E-Bay II: LG Karlsruhe hebt Hehlerurteil auf

+++ LG Köln: Provider können für Filesharing als Mitstörer haften

+++ ICANN führt neue Länderdomains ein

+++ BGH: Fusionsverbot für Springer muss gerichtlich überprüft werden

+++ Strafanzeige gegen BSI wegen Hacker-Tools

+++ OLG Hamburg: Domainrecht – Keine Dekonnektierungspflicht bei reinem Nutzungsverbot
E-Bay I: Staatsanwaltschaft Magdeburg abgemahnt
Bei dem Versuch, sich durch E-Bay-Versteigerungen von Diebesgut eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen, hat sich die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Abmahnung eingehandelt. Man hatte sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums verlassen. Die Gerichte entscheiden jedoch schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben. Das Ministerium bittet allerdings um Nachsicht: Der Fehler rühre daher, dass man auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen konnte und sich bisher mit verbraucherschützenden Normen in der Verwertung nicht auseinandersetzen musste. Jens Krumbeck vom Internet-Händler-Verband IBEA zeigt sich ob dieser Argumentation erstaunt: „Wenn ich mich als Online-Händler am Muster-Text des Justizministerium orientiere, bin ich ganz schnell dran, kriege eine Abmahnung und muss zahlen. Da interessiert niemanden, ob man neu im Geschäft ist.“
Weitere Einzelheiten bei Spiegel-Online

E-Bay II: LG Karlsruhe hebt Hehlerurteil auf
Käufer beim Internet-Auktionshaus Ebay können nicht wegen Hehlerei belangt werden, wenn sie dort zu günstigen Konditionen ohne ihr Wissen Diebesgut ersteigert haben. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe und hob daher ein Urteil des Amtsgerichtes Karlsruhe auf (18 AK 136/07). Dem Angeklagten habe sich bei Würdigung aller Umstände nicht aufdrängen müssen, dass es sich um Diebesgut handeln musste. Auch das niedrige Anfangsgebot besitze keine Aussagekraft, weil es bei derartigen Auktionen grundsätzlich üblich sei, mit einem sehr niedrig angesetzten Betrag zu beginnen. Zudem müsse der Betrag, für den er Zuschlag letztlich erhalten habe, nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen. Ebay hatte bereits einen Präzedenzfall befürchtet.
Mehr Informationen beim Manager-Magazin

LG Köln: Provider können für Filesharing als Mitstörer haften
In einem aktuellen Urteil hat das LG Köln eine weitere Frage zu den Filesharing-Massenverfahren geklärt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wie lange ein Access-Provider die Bestandsdaten seiner Kunden speichern muss. Der Provider ist demnach dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten des entsprechenden Kunden über die gesetzliche Frist von derzeit 7 Tagen hinaus zu speichern, wenn ihm mitgeteilt wird, dass gegen den Kunden Strafanzeige erstattet wurde. Das leitet das LG Köln daraus her, dass der Provider, sobald er von den Umständen der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde, auch als Mitstörer haften soll.
Weitere Informationen bei Telemedicus

ICANN führt neue Länderdomains ein
Die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) hat kürzlich einige neue ccTLDs (Country Code Top Level Domains) verabschiedet. So führte die Organisation nun die neuen TLDs „.KP“ (für Nordkorea), „.RS“ (für Serbien) und „.ME“ für Montenegro ein. Gleichzeitig geht die alte Domain „.YU“ (für Jugoslavien) in eine Auslauf-Phase über. Weil die Entscheidung über eine ccTLD auch immer einem Votum über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Landes entspricht, sind solche Entscheidungen oft schwierig. Die ICANN unterwirft sich daher dem ISO 3166-1 Standard, der von der „International Organisation of Standardisation“ unter Aufsicht der Vereinten Nationen herausgegeben wird.
Weitere Details bei Telemedicus

BGH: Fusionsverbot für Springer muss gerichtlich überprüft werden
Der BGH hat entschieden, dass das dem Springer-Verlag vom BKartellA aufgegebene Fusionsverbot gerichtlich überprüft wird: Sollte der Springer-Verlag zukünftig in Deutschland einen Sender erwerben wollen, würden ihm vom Bundeskartellamt die Argumente aus der Entscheidung vom Januar 2006 entgegengehalten werden. Er habe aus diesem Grund ein besonderes berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung. Der BGH hat die Sache daher an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen, das nun klären muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und ProSieben-SAT1 zu Recht untersagt hat. Springer kündigte, im Falle eines juristischen Erfolges, einen erneuten Kaufversuch an.
Weitere Informationen bei Telemedicus

Strafanzeige gegen BSI wegen Hacker-Tools
Gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde in den letzten Monaten mehrfach Strafanzeige erstattet. Der Grund: Das BSI bietet auf seiner Internetseite Software an, deren Verbreitung seit Inkrafttreten des sog. „Hacker-Paragraphen“ § 202c StGB strafbar sein könnte. Die Anzeigenerstatter stammen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn selbst größtenteils aus der „Hacker-Szene“. Die Staatsanwaltschaft stellte indes fast alle Verfahren ein: man sehe dort keine Intention des BSI, die Software für kriminelle Zwecke veröffentlicht zu haben.
Telemedicus zu den Hintergründen

OLG Hamburg: Domainrecht – Keine Dekonnektierungspflicht bei reinem Nutzungsverbot
Nach Auffassung des OLG Hamburg liegt keine Zuwiderhandlung gegen ein Benutzungsverbot vor, soweit unter der Domain nur noch ein „Baustellen-Hinweis“ geschaltet sei. Der Hinweis „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz“ komme einer inhaltslosen Seite gleich. Insoweit könne das Vorliegen einer Benutzung der Domain im Sinne der Verbotsverfügung nicht angenommen werden. Der Senat hatte in seiner Beschlussverfügung das „Benutzen“ der Domain, nicht aber das bloße Konnektierthalten verboten.
Zum Urteil des OLG Hamburg bei Foren & Recht

, Telemedicus v. 30.09.2007, https://tlmd.in/a/430

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