+++ EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab Mai 2018
+++ Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft
+++ Internet der Dinge: Reform der Verträglichkeit vernetzter Geräte kommt
+++ Staatsanwaltschaft Mainz: Protestaktion gegen AfD-Kundgebung nicht strafbar
+++ BGH-Urteil „Verlegeranteil“ im Volltext erschienen
+++ Grüne wollen Auskunft gegenüber Bundesbehörden regeln
+++ Re:publica 2016: Jubiläumskonferenz zu Internet und Gesellschaft
+++ WhatsApp in Brasilien für 24 Stunden gesperrt
EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab Mai 2018
Am 4. Mai ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Damit steht nun fest, dass die neuen Regelungen ab 25. Mai 2018 ausnahmslos in Kraft treten.
Zur Meldung bei heise.de.
Zum Verordnungstext.
Erste Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft
Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegte „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz” (BSI-KritisV) ist in Kraft getreten. Sie ergänzt und konkretisiert das IT-Sicherheitsgesetz: Die Verordnung listet Kriterien auf, nach denen Betreiber von Infrastrukturen unter den Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.
Zur Meldung bei heise.de.
Zum Verordnungstext (PDF).
Internet der Dinge: Reform der Verträglichkeit vernetzter Geräte kommt
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des „Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln” (EMVG) beschlossen. Dadurch sollen Interferenzen unter im Alltag verwendeten Geräten vorgebeugt werden; gemeint sind etwa smarte TV-Geräte, Küchenmaschinen, Rasierer sowie auch Industrie- und Breitbandkabelanlagen. Die Reform reagiert auf die stark wachsende Zahl vernetzter Geräte, die als „Betriebsmittel” den Einsatz anderer Apparate und Anlagen durch elektromagnetische Störungen möglichst nicht behindern sollen. Das geltende EMVG reguliert bislang als Betriebsmittel nur luftfahrt- und militärtechnische Systeme; die Reform geht auf eine entsprechende EU-Richtlinie (2014/35/EU) zurück. Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Zum Gesetzentwurf (PDF).
Mehr bei heise.de.
Staatsanwaltschaft Mainz: Protestaktion gegen AfD-Kundgebung nicht strafbar
Die vom Mainzer Staatstheater lautstark vorgetragenen „Ode an die Freude” gegen eine AfD-Kundgebung ist nach Ansicht der zuständigen Staatsanwaltschaft Mainz nicht strafbar. Die Musik war so laut, dass der Redner der AfD seinen Vortrag unterbrechen musste; die Veranstaltung ging letztlich aber doch weiter. Die Absicht, die Versammlung zu vereiteln (§ 21 VersG), sei dem Intendanten nicht nachzuweisen; auch eine Nötigung scheide aus. Die StA hat daher das Verfahren eingestellt (Az. 3111 Js 35567/15). Die Stadt Mainz könne allerdings noch prüfen, ob das Ensemble die Versammlung ordnungswidrig gestört hat (§ 29 VersG).
Zur Meldung bei LTO.
BGH-Urteil „Verlegeranteil” im Volltext erschienen
Das Urteil des BGH zum Verlegeranteil der VG Wort (Az. I ZR 198/13) ist im Volltext erschienen. Der BGH entschied im April, dass der gemäß VG Wort-Satzung geltende pauschale Verlegeranteil mit dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 UrhWG unvereinbar sei, Einnahmen ausschließlich an Berechtigte zu verteilen.
Die Entscheidung im Volltext.
Mehr bei internet-law.de.
Grüne wollen Auskunft gegenüber Bundesbehörden regeln
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein „Presseauskunftsgesetz” in den Bundestag eingebracht. Danach sollen Pressevertreter gegenüber Bundesbehörden ein „Recht auf Auskunft” haben. Das Gesetz soll für Rechtssicherheit sorgen, weil derzeit nur der grundrechtliche Minimalstandard gelte: Das BVerwG entschied 2013, dass sich ein presserechtlicher Auskunftsanspruch unmittelbar aus Art. 5 GG ergeben könne (Telemedicus berichtete). Der Bund ist nach Ansicht der Grünen auch zuständig, weil der Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden ein Annex zum Verwaltungsverfahren sei.
Mehr bei der taz.
Re:publica 2016: Jubiläumskonferenz zu Internet und Gesellschaft
Vom 2. bis 4. Mai hat mit der re:publica 2016 die zehnjährige Ausgabe der großen Konferenz zum Themenbereich Internet und Gesellschaft stattgefunden. Mehr als 8.000 Teilnehmer konnten die sich Vorträge von 770 Sprechern auf 17 Bühnen ansehen.
Eindrücke bei Breitband (Deutschlandradio), mit weiteren Links.
Gespräch über die re:publica beim Deutschlandfunk.
WhatsApp in Brasilien für 24 Stunden gesperrt
Die brasilianische Justiz hat den Messenger-Dienst WhatsApp 24 Stunden lang sperren lassen. Mit derartigen Maßnahme soll WhatsApp gezwungen werden, Chat-Protokolle an Ermittler für die Klärung von Kriminalfällen auszuhändigen. Ursprünglich war eine dreitägige Sperre verhängt worden; ein Gericht gab einem Einspruch dagegen statt. WhatsApp betont, durch die neu eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohnehin keinen Zugriff auf die Inhalte zu haben.
Mehr bei heise.de.