+++ DSGVO gilt seit Freitag
+++ Beschwerden gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook
+++ DSGVO: US-Dienste sperren Europäer aus
+++ Rat der EU einigt sich auf Urheberrechtsrichtlinie
+++ Finanzminister: Online-Marktplätze sollen für Steuern von Händlern haften
DSGVO gilt seit Freitag
Am Freitag ist die Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelaufen. Das weitgehend harmonisierte einheitliche Datenschutzrecht für die EU war bereits vor zwei Jahren in Kraft getreten – nach Art. 99 Abs. 2 DSGVO gelten die Regeln jedoch erst seit dem 25. Mai 2018.
Details bei tagesschau.de.
Beschwerden gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook
Am Freitag hat die von Datenschutzaktivist Max Schrems initiierte Organisation NOYB („None of your business”) Beschwerden gegen Googles Betriebssystem Android, Instagram, WhatsApp und Facebook bei verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden eingelegt. Die Organisation kritisiert insbesondere, dass es für die Nutzung der Dienste notwendig sei, eine Einwilligung für bestimmte Datenverarbeitungen abzugeben. Dies verstoße gegen das sog. Kopplungsverbot. NOYB will nun erreichen, dass Nutzer die Dienste auch dann benutzen können, wenn sie keine Einwilligung abgeben möchten. Zudem wollen die Datenschützer erreichen, dass die Aufsichtsbehörden Bußgelder gegen die Unternehmen verhängen.
Bericht bei Futurezone.
Weitere Details und die Beschwerden im Volltext bei NOYB.
DSGVO: US-Dienste sperren Europäer aus
Einige US-amerikanische Online-Dienste und -Medien sind seit vergangener Woche nicht mehr für Europäer nutzbar. Dienste wie Instapaper oder das Online-Videospiel „Ragnarok Online” haben mitgeteilt, aufgrund der neuen Anforderungen der DSGVO keine europäischen Kunden mehr anzunehmen. Die DSGVO ist auch für Unternehmen außerhalb der EU anwendbar, solange diese Dienstleistungen in der EU anbieten. Auch einige Online-Medien aus den USA haben sich dazu entschieden, in Zukunft EU-Nutzer auszusperren, um den Regeln der DSGVO zu entgehen – darunter bspw. die Los Angeles Times und die Chicago Tribune. Die Washington Post hat dagegen ein „Premium EU Subscripton”-Abo eingeführt, mit dem europäische Kunden gegen Bezahlung Online-Werbung und damit verbundene Datenverarbeitungen auf den Webseiten der Washington Post abschalten können. Auch in Deutschland haben einige Internetseiten am Freitag ihre Webseiten abgeschaltet, unter anderem offenbar auch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Hintergründe zur Sperrung der Online-Medien bei der FAZ.
Rat der EU einigt sich auf Urheberrechtsrichtlinie
Der Rat der Europäischen Union hat sich vergangene Woche auf eine gemeinsame Position zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie geeinigt. Danach sollen Online-Services insbesondere verpflichtet werden, Uploads auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen (sog. „Uploadfilter”). Allerdings sollen die zu ergreifenden Maßnahmen abhängig von der Größe des Betreiber-Unternehmens der Plattformen sein. Primär sollen solche Plattformen erfasst werden, die gezielt Zugang zu user-generated Content in großen Massen bereitstellen.
Die Hintergründe bei Heise online.
Finanzminister: Online-Marktplätze sollen für Steuern von Händlern haften
Die Finanzminister der Länder haben sich vergangene Woche auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, wonach Online-Marktplätze wie Amazon Marketplace oder Ebay für die Umsatzsteuer ihrer Händler haften können. Demnach sollen die Marktplatzbetreiber prüfen müssen, ob ihre Händler die für die Verkäufe anfallende Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen. Wird die Steuer nicht abgeführt, sollen die Marktplätze hierfür vom Fiskus in die Haftung genommen werden können. Das Gesetz soll die Steuerhinterziehung bei Online-Marktplätzen erschweren. In der Vergangenheit soll es insbesondere durch ausländische Verkäufer auf Marktplätzen zu massenweiser Steuerhinterziehung gekommen sein.
Details beim MDR.