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Wochenrückblick: DSGVO, Upload-Filter, SCHUFA

+++ DSGVO und Meinungsfreiheit: Deutschland hat keine Ausnahmen gemeldet

+++ EU-Urheberrechtsreform: Internetpioniere gegen Upload-Filter

+++ Bundesregierung soll Gesetzentwurf gegen DSGVO-Abmahnmissbrauch vorlegen

+++ OLG München bestätigt Urteil zur Netzsperre von kinox.to

+++ Hessische Datenschutzbehörde prüft SCHUFA-Auskunftsverfahren

+++ Kritische Resolution zum transatlantischen Privacy Shield

+++ Apple verbietet App-Anbietern Hintergrund-Krypto-Mining

+++ Bürgerrechtler Meinhard Starostik gestorben

DSGVO und Meinungsfreiheit: Deutschland hat keine Ausnahmen gemeldet
Zum Verhältnis zwischen der DSGVO und den Kommunikationsfreiheiten hat Deutschland keine Ausnahmen an die Europäische Kommission gemeldet. Das hat das Bundesinnenministerium Telemedicus auf Anfrage über die Meldepflicht nach Art. 85 Abs. 3 DSGVO mitgeteilt. Die unterbliebene Mitteilung erklärt sich laut Innenministerium „auch daraus, dass aktuell noch die Begleitung der Umsetzung auf die DSGVO im Vordergrund steht”. Man rechne damit, dass eine Meldung im dritten Quartal 2018 erfolgt. Art. 85 DSGVO sieht eine Verpflichtung vor, für journalistische, wissenschaftliche, künstlerische, und literarische Zwecke konkrete Abweichungen von der DSGVO vorzusehen. Außerdem hat die Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber Telemedicus geäußert, das KUG falle nicht unter die Meldepflicht.
Zum Artikel bei Telemedicus.

EU-Urheberrechtsreform: Internetpioniere gegen Upload-Filter
Der Protest gegen die in der EU-Urheberrechtsreform geplanten Upload-Filter geht weiter. Im Vorfeld der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments am 20. Und 21. Juni erneuerten die Electronic Frottier Foundation gemeinsam mit Internetpioniere wie Tim Berners-Lee, Eint Crew oder auch der Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales ihre Kritik in einem offenen Brief an das EU-Parlament. Nutzer müssten befürchten, dass viel hochgeladener Content in automatischen Filtern hängenbliebe, da Algorithmen nicht zwischen Urheberrechtsverletzungen und legalen Parodien oder Zitaten unterscheiden können.
Mehr bei heise.de.

Bundesregierung soll Gesetzentwurf gegen DSGVO-Abmahnmissbrauch vorlegen
Im Rahmen des Beschlusses zur Musterfeststellungsklage forderte der Bundestag am vergangenen Donnerstag die Bundesregierung auf, unverzüglich nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf gegen einen vermeintlichen DSGVO-Abmahnmissbrauch vorzulegen. Anfang der Woche war die von der CDU/CSU-Fraktion geplante „Soforthilfe“ gegen missbräuchliche Abmahnungen aufgrund des Widerspruchs der SPD gescheitert, die das Problem offenbar grundlegender angehen möchte. Schutz vor Abmahnungen sollen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Vereine erhalten.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.
Mehr bei t3n.

OLG München bestätigt Urteil zur Netzsperre von kinox.to
Vodafone ist weiterhin verpflichtet, den Zugang zur Streaming-Plattform kinox.to für seine Kabelkunden zu sperren. Das hat das OLG München im Rechtsstreit um Netzsperren zwischen Vodafone und Constantin Film entschieden. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung des LG München I (Az. 7 O 17752/17). Hintergrund der Rechtsstreits ist der illegale Zugang zum Film „Fack Ju Göhte 3“, der über kinox.to möglich war. Laut OLG München seien nahezu alle Angebote auf der Streamingplattform illegal. Infolge des Urteils muss Vodafone nun die sogenannte DNS-Umleitung aktiviert lassen. Vodafone wolle das Urteil nun zunächst prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
Mehr bei Golem.

Hessische Datenschutzbehörde prüft SCHUFA-Auskunftsverfahren
Der hessische Landesbeauftragte für Datenschutz prüft das Auskunftsverfahren der SCHUFA: Wer bei der Auskunftei sofort online Auskunft zu den über sie oder ihn gespeicherten Daten erhalten will, muss dafür eine Gebühr bezahlen. Kostenlos erteilt die SCHUFA Auskunft nur auf dem Postweg. Sie begründet dies damit, dass nur so gewährleistet werden kann, dass die Information die richtige Person erreicht. Das Auskunftsrecht der DSGVO bestimmt, dass Betroffene bei einer ersten Anfrage kostenlos und in einem „gängigen elektronischen Format“ Information darüber erhalten, welche Daten über sie gespeichert sind.
Mehr bei zeit.de.

Kritische Resolution zum transatlantischen Privacy Shield
Am Montag verabschiedete der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments eine kritische Resolution zum transatlantischen Privacy Shield. Die EU-Kommission solle stärker auf die Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen in den USA achten. Parlamentarier verlangen, dass sich die USA bis spätestens zum 1. September 2018 vollumfänglich an die 2016 in Kraft getretenen Vorgaben des Privacy Shields halten. Inhaltlich äußern die Parlamentarier zudem Sorge hinsichtlich des vom US-Kongress verabschiedeten „Cloud Act“, der es nationalen Behörden ermöglichen soll, auf im Ausland gespeicherte Daten über bilaterale Abkommen zugreifen zu können.
Mehr bei heise.de.

Apple verbietet App-Anbietern Hintergrund-Krypto-Mining
Apple verbietet in seinen App-Store-Bedingungen das Mining von Kryptowährungen wie Bitcoins, wenn dies als Hintergrundprozess ausgeführt wird. Einzelne App-Anbieter hatten kostenlose Versionen ihrer Bezahl-Apps angeboten, wenn im Gegenzug die Rechenleistung des jeweiligen Endgeräts Mining-Prozesse ausgeführt werden können. „Apps, inklusive Anzeigen von Drittanbietern, die in diesen angezeigt werden, dürfen keine Hintergrundprozesse ausführen, die nicht direkt mit diesen in Verbindung stehen”, heißt es in den angepassten Store-Bedingungen (Übersetzung durch Heise).
Mehr bei heise.de.

Bürgerrechtler Meinhard Starostik gestorben
Der Anwalt und Bürgerrechtler Meinhard Starostik ist tot. Er hatte in mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Überwachungsgesetze die Vertretung vor dem Verfassungsgericht übernommen, unter anderem im Verfahren gegen die 2010 gekippte Vorratsdatenspeicherung. Starostik war außerdem Richter am Verfassungsgericht Berlin und hat die GEMA-Alternative C3S mit aufgebaut. Starostik habe sich um Freiheitsrechte verdient gemacht, so die Initiative Digitalcourage e.V.
Nachruf des Digitalcourage e.V.

, Telemedicus v. 17.06.2018, https://tlmd.in/a/3296

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