+++ Großbritannien will sich von DSGVO lösen
+++ Bundesjustizministerium fordert strengere Regulierung von Spieleplattformen
+++ EU-Datenschutzbeauftragter fordert schärfere Regeln beim Scoring
+++ Bolt verklagt Uber wegen Exklusivverträgen
Großbritannien will sich von DSGVO lösen
Um beim Datenschutz unabhängig von der EU zu werden, will sich die britische Regierung von der DSGVO lösen. Die Regierung strebt eine führende Datenpolitik, freie internationale Datenflüsse und weniger Cookie-Banner an. Das Ziel sei ein wachstums- und innovationsfreundliches Datenregime. Gleichzeitig sollen sichere und vertrauenswürdige Datenschutzstandards sichergestellt werden. Konkret sollen Nutzer*innen zukünftig nur noch bei einem hohen Risiko für die Privatsphäre in die Nutzung von Cookies einwilligen müssen. Der britische Digitalminister Oliver Dowden strebt außerdem mehr freie und internationale Datenflüsse an. 2018 hatte die britische Regierung die DSGVO in nationales Recht umgesetzt.
Zur Meldung bei Heise.
Bundesjustizministerium fordert strengere Regulierung von Spieleplattformen
Das Bundesjustizministerium hat sich für eine Regulierung von Spieleplattformen auf europäischer Ebene ausgesprochen. Damit wollen sie Gaming vor allem für Kinder und Jugendliche sicherer machen. Das Ministerium strebt einen umfassenderen Schutz vor strafbaren und jugendgefährdenden Inhalten an und fordert strengere Vorgaben auf den betreffenden Plattformen. Justizstaatssekretär Christian Kastrop fordert „verpflichtende Regeln und starke Verbraucherrechte“. Er nimmt dabei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz als Vorbild.
Zur Meldung vom Handelsblatt.
EU-Datenschutzbeauftragter fordert schärfere Regeln beim Scoring
Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat in einer Stellungnahme Korrekturen am Entwurf für eine Reform der Richtlinie für Verbraucherkredite gefordert. Personenbezogene Informationen, die beim Scoring zur Bonitätsprüfung erhoben werden, sollen laut Wiewiórowski nicht für Werbung oder Marketingzwecke genutzt werden dürfen. Er unterstützt außerdem die Forderung, Angaben aus sozialen Medien und Gesundheitsdaten nicht für die Einstufung von Verbrauchern einzusetzen. Der Datenschutzbeauftragte ergänzt, dass Daten, die nach der DSGVO als besonders sensibel eingestufte persönliche Informationen enthalten, ebenfalls nicht zur Bonitätsprüfung eingesetzt werden sollten. Außerdem spricht er sich dafür aus, das Betroffene bei der Bonitätsprüfung die Option einer menschlichen Einschätzung zu der automatischen Entscheidung bekommen müssen.
Zur Meldung bei Heise.
Bolt verklagt Uber wegen Exklusivverträgen
Der Fahrdienstvermittler Bolt hat zwei Klagen gegen seinen Konkurrenten Uber eingereicht. Der Vorwurf: Uber habe zahlreiche Fahrer gesperrt, wenn sie auch Fahrten für Bolt angenommen hätten. Uber habe die Sperren erst aufgehoben, wenn die Fahrer ihre Konten bei Bolt gelöscht hätten. Bolt sieht in dem Verhalten eine „Erpressung“ und verlangt nun Schadensersatz. Die zweite Klage richtet sich gegen die Exklusivverträge von Uber: Uber verspreche in seinen Verträgen, dass die Provision der Fahrer gesenkt wird, wenn sie nur noch für Uber fahren. Bolt verlangt, dass Uber die Exklusivbindung unterlässt. Das Vorgehen würde die verfügbaren Fahrer in Berlin reduzieren und somit den Markteintritt und das Wachstum von Bolt behindern.
Zur Meldung bei Golem.