+++ DSGVO: 20.000 EUR Bußgeld gegen deutsches Chatportal verhängt
+++ BayVGH: Kundenlisten bei Facebook Custom Audiences unzulässig
+++ VG Köln: Telekom verstößt mit „StreamOn“ gegen Netzneutralität
+++ Cambridge Analytica: Facebook legt Widerspruch gegen Bußgeld ein
+++ Rundfunkbeitrag: SWR spricht sich für Koppelung an Inflationsrate aus
+++ EU-Parlament verabschiedet ECC und GEREK-VO
DSGVO: 20.000 EUR Bußgeld gegen deutsches Chatportal verhängt
Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz (LfDI Bw) hat vergangene Woche ein Bußgeld über 20.000 EUR gegen das Chatportal knuddels.de verhängt. Nach einem Hackerangriff auf das Portal waren im September zahlreiche Daten von Nutzern der Plattform im Netz zu finden – darunter auch die unverschlüsselten Passwörter. Das Speichern der Passwörter im Klartext beurteilte der LfDI Bw als Verstoß gegen Art. 32 DSGVO, wonach Verantwortliche die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleisten müssen. Die Behörde betonte, dass sich das Portal sehr kooperativ gezeigt und die Sicherheit erheblich verbessert habe. Dies habe das Bußgeld deutlich verringert.
Die Hintergründe bei Heise online.
VG Köln: Telekom verstößt mit „StreamOn“ gegen Netzneutralität
Das VG Köln hat vergangene Woche einen Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen das Zero-Rating-Angebot der Telekom „StreamOn” abgelehnt. Die BNetzA hatte in der angegriffenen Anordnung festgestellt, dass der Dienst „StreamOn” gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstößt und die Fortführung der konkreten Ausgestaltung des Angebots untersagt. Der kostenlose Dienst „StreamOn” ist ein Angebot für bestimmte Mobilfunk-Kunden der Telekom, bei dem Daten von sog. Content-Partnern (z.B. Spotify oder Netflix) nicht auf das Datenvolumen des Mobilfunktarifs angerechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Angebote im Inland. Für Streamingdienste gilt zudem eine Drosselung der Bandbreite auf maximal 1,7 Mbit/s. Streaming in HD-Qualität ist somit nicht möglich. Nach Auffassung des VG Köln sind Zugangsprovider wie die Telekom dazu verpflichtet, den gesamten Verkehr solcher Dienste nach dem Grundsatz der Netzneutralität gleich zu behandeln. Die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit verstößt aber gerade gegen diesen Grundsatz. Zudem stünde das Angebot nicht im Einklang mit europäischen Roaming-Regelungen, da die Anrechnung nur bei Inlandsnutzung erfolge.
Pressemitteilung des VG Köln.
BayVGH: Kundenlisten bei Facebook Custom Audiences unzulässig
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Ende September entschieden, dass der Upload von Kundenlisten im Rahmen von Facebook Custom Audiences ohne Einwilligung der Kunden unzulässig ist. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Bei Facebook Custom Audiences können Werbetreibende Listen mit E-Mail-Adressen ihrer Kunden bei Facebook hochladen. Auf Grundlage dieser Listen können dann die Kunden oder ähnliche Zielgruppen mit Facebook-Werbung angesprochen werden. Zwar werden die E-Mail-Adressen vor dem Upload mit einem Hashalgorithmus verfremdet – da Facebook dennoch einen Abgleich mit angemeldeten Nutzern vornehmen kann, gelten die Daten weiter als personenbezogen, wie der BayVGH bestätigte. Da das Werbeinteresse der Unternehmen in diesem Fall nicht überwiege, sei ein Upload ohne Einwilligung unzulässig, so der BayVGH.
Zur Pressemeldung bei datenschutz.de.
Cambridge Analytica: Facebook legt Widerspruch gegen Bußgeld ein
Im Oktober hatte die britische Aufsichtsbehörde Information Commissioner’s Office (ICO) ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Pfund gegen Facebook wegen der Weitergabe von Daten im Rahmen des Cambridge-Analytica-Skandals verhängt. Vergangene Woche hat Facebook hiergegen Widerspruch eingelegt. Das ICO hatte Facebook vorgeworfen, personenbezogener Daten britischer Bürger an eine wissenschaftliche Organisation weitergegeben zu haben, die diese wiederum an die umstrittene Datenanalysefirma Cambridge Analytica weitergeleitet habe. Facebook argumentiert dagegen, dass es keine Beweise gebe, dass personenbezogene Daten britischer Bürger tatsächlich auch verwendet wurden. Tatsächlich war Cambridge Analytica vor allem mit Datenanalysen im US-amerikanischen Wahlkampf in die Schlagzeilen geraten.
Die Details bei Spiegel online.
Rundfunkbeitrag: SWR spricht sich für Koppelung an Inflationsrate aus
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Peter Boudgoust, hat sich vergangene Woche für eine Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflationsrate ausgesprochen. Bereits im Juni plädierten sechs Bundesländer dafür, den Rundfunkbeitrag alle zwei Jahre um die jeweilige Inflationsrate steigen zu lassen. Hierdurch solle den Anstalten „Raum gegeben werden, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können”, so Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther damals. Im Oktober hat sich auch der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für Medien, Siegfried Schneider, für die Kopplung des Rundfunkbeitrags an die Inflationsrate ausgesprochen. Die Koppelung des Beitrags an die Inflationsrate hätte indes zur Folge, dass das bisherige Verfahren der „Kommission zu Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten” (KEF) zur Festsetzung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr oder weniger hinfällig werden würde.
Meldung auf meedia.de
EU-Parlament verabschiedet ECC und GEREK-VO
Am 14. November hat das Europäische Parlament den neuen Telekommunikationsrechtsrahmen „ECC“ (Electronic Communications Code) sowie eine neue Verordnung zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation („GEREK“) verabschiedet. Der ECC soll dabei die EU-Richtlinien zur Telekommunikationsregulierung ersetzen. Inhaltlich geht es im ECC vor allem um ein europaweit vergleichbares und hohes Schutzniveau für elektronische Kommunikationsdienste und einen fairen Wettbewerb. Das soll unter anderem durch superschnelles Internet und niedrigere Kosten bei Anrufen in ein anderes EU-Land erreicht werden. Außerdem enthält der ECC Regelungen zur Frequenzregulierung, insbesondere bezüglich 5G. Schließlich werden neue Kategorien von Diensteanbietern eingeführt, sodass auch webbasierte Dienste wie WhatsApp oder Email-Dienste (sog. OTT-Dienste) erfasst sind.
Update, 26.11.2018: Nachricht zum ECC und GEREK nachträglich ergänzt.