+++ Trilog-Verhandlungen: EU-Datenschutzgrundverordnung soll 2018 kommen
+++ BGH: Übernahme von Exklusivinterviews nicht per se unzulässig
+++ Erste Ergebnisse der Taskforce zu Hasskommentaren
+++ Brasilien: Gericht hebt WhatsApp-Sperrung nach 14 Stunden auf
+++ BGH zu Werbung in Autorespondern
+++ Vorratsdatenspeicherung ist geltendes Recht
Trilog-Verhandlungen: EU-Datenschutzgrundverordnung soll 2018 kommen
Nach jahrelangem Vorlauf haben sich Rat, Kommission und Parlament der EU auf eine – wohl finale – Fassung einer Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Die Verordnung soll den europäischen Datenschutz vereinheitlichen – und auch gelten, wenn die datenverarbeitenden Unternehmen in Drittstaaten wie den USA sitzen. Zudem sollen Nutzer Rechtsschutz über heimische Beschwerdestellen suchen können. Bußgelder für Unternehmen bei Verstößen können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Voraussichtlich im Jahr 2018 soll die neue Verordnung in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Der Text der Verordnung bei Statewatch.
Kritisch zur Verordnung und zum Gesetzgebungsprozess Nikolaus Forgó.
BGH: Übernahme von Exklusivinterviews nicht per se unzulässig
Die Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews durch einen Konkurrenz-Sender in Fernsehsendungen ist nicht per se unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Donnerstag entschieden. Ein TV-Sender hatte ein Interview mit einer prominenten Person geführt und Aufnahmen gemacht. Dieses hatte ein Konkurrenz-Sender ohne Zustimmung für eine eigene Sendung verwendet. Der BGH entschied, dass dies unter Umständen von der Zitierfreiheit gedeckt sein könne. Er hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen.
Mehr bei Telemedicus.
Erste Ergebnisse der Taskforce zu Hasskommentaren
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich mit Facebook, Twitter und Google auf konkrete Maßnahmen im Umgang mit Hasskommentaren verständigt. So wollen die Plattformen strafrechtlich relevante Inhalte möglichst innerhalb von 24 Stunden entfernen. Zudem bekennen sich die Betreiber dazu, über ihre hauseigenen Regeln („Gemeinschaftsstandards”) deutsches Recht nicht zu unterlaufen. Maas hatte im September eine „Taskforce” zum Umgang mit volksverhetzenden Inhalten und Aufforderungen zur Begehung von Straftaten über soziale Netzwerke eingesetzt.
Ausführlich zum Thema beim Deutschlandfunk.
Kritischer Kommentar in der SZ.
Brasilien: Gericht hebt WhatsApp-Sperrung nach 14 Stunden auf
Nach einer 14-stündigen Sperre war WhatsApp in Brasilien am Freitag wieder für seine Nutzer erreichbar. Ein Gericht hatte brasilianischen Telefongesellschaften und Internetprovidern zunächst aufgegeben, den Messagingdienst unerreichbar zu machen, weil WhatsApp in einem Strafverfahren nicht mit den brasilianischen Behörden kooperierte. Der Dienst verweigerte die Herausgabe bestimmter Nutzerdaten im Rahmen von Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen. Die Sperre hob ein Gericht in São Paulo wenig später wiederum als „unangemessen” auf. Von der Sperre waren bis zu 93 Millionen Nutzer betroffen.
Mehr bei Telemedicus.
BGH zu Werbung in Autorespondern
Ein Werbezusatz in einer automatisch verschickten Bestätigungsmail kann unzulässig sein. Das hat der BGH am Montag entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verbrauchers sei verletzt, wenn dieser in einer früheren E-Mail zum Ausdruck gebracht habe, dass er Werbung auch in solchen Bestätigungsmails nicht wünsche. Das Urteil ist noch nicht im Volltext erschienen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Mehr bei Telemedicus.
Vorratsdatenspeicherung ist geltendes Recht
Die so genannte „Vorratsdatenspeicherung“ ist wieder Gesetz. Das Gesetz zur „Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am Freitag in Kraft getreten. Anwälte einer Berliner Kanzlei haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.
Zum Bundesgesetzblatt I 2015, 2218.