+++ DSGVO: BGH legt EuGH Fragen zu Schmerzensgeld und Unterlassung vor
+++ EuG: Amazon muss sich vorerst nicht komplett an DSA halten
+++ LG Berlin: Keinohrhasen-Drehbuchautorin erhält Nachvergütung
+++ Fluggastrechte: Einsatz von KI am Amtsgericht Königs Wusterhausen
DSGVO: BGH legt EuGH Fragen zu Schmerzensgeld und Unterlassung vor
Wie bemisst sich der Anspruch auf Schmerzensgeld nach europäischem Datenschutzrecht? Kann ein Betroffener einer rechtswidrigen Datenverarbeitung den Datenverarbeiter zur Unterlassung auffordern? Diese Fragen hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelgt (Az. VI ZR 97/22). Im zu Grunde liegenden Fall leitete eine Privatbank unberechtigt persönliche Daten eines Bewerbers an eine Person weiter, die nicht im Bewerbungsprozess beteiligt war. Der EuGH soll nun klären, ob nach den Betroffenenrechten der DSGVO auch „Unterlassung einer erneuten unrechtmäßigen Weiterleitung dieser Daten“ verlangt werden kann – und ob „Ärger, Unmut, Unzufriedenheit“ für die Annahme eines Schmerzensgeldes genügen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
EuG: Amazon muss sich vorerst nicht komplett an DSA halten
Amazon muss vorerst nicht alle Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) umsetzen. Vor dem Europäischen Gericht (EuG) konnte der Online-Händler per Eilverfahren erwirken, vorerst nicht als „sehr große Online-Plattform“ gemäß DSA eingestuft zu werden (Az. T-367/23). Das EuG setzt damit den Beschluss der EU-Kommission teilweise aus, nach dem Amazon gemäß DSA unter anderem verpflichtet war, detaillierte Informationen über Online-Werbung zu veröffentlichen. Bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens muss Amazon die DSA-Vorgaben in Teilen nicht einhalten.
Mehr bei heise.de.
LG Berlin: Keinohrhasen-Drehbuchautorin erhält Nachvergütung
Anika Decker, Drehbuchautorin der 2007 und 2009 erschienenen Til Schweiger-Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“, kann eine nachträgliche Beteiligung an den Einnahmen verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und der Autorin eine Nachvergütung von 180.000 Euro zugesprochen (Az. 15 O 296/18). Weil der Film überdurchschnittlich erfolgreich gewesen sei, hat das LG Berlin einen Anspruch aus § 32a UrhG bejaht. Gefordert hatte Decker mehrere Million – dem Großteil ihrer Ansprüche konnte Til Schweiger allerdings die Verjährung bis 2015 entgegensetzen.
Zur Meldung bei urheberrecht.org.
Fluggastrechte: Einsatz von KI am Amtsgericht Königs Wusterhausen
Das Justizministerium Brandenburg plant den Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Amtsgericht Königs Wusterhausen für Massenverfahren für die Bewältigung von Klagen wegen Fluggastrechten. Hintergrund ist die große Menge an Verfahren von Reisenden über den Flughafen BER – allein 70.000 Klagen gingen im ersten Halbjahr 2023 ein. Brandenburg beteiligt sich an einem Projekt, das bereits in Frankfurt a.M. läuft. Die Software solle eine Hilfestellung mit Textbausteinen leisten; die individuelle Entscheidung durch Richterin oder Richter werde nicht ersetzt. Wann die Software genau eingesetzt wird, ist noch nicht klar.
Mehr bei LTO.
Überblick zu KI in der Justiz bei LTO.