+++ WP29 und ICANN streiten über DSGVO-Umsetzung
+++ Experten kritisieren Vorschlag zu Roboter-Persönlichkeitsrecht
+++ Nach BeA nun auch Anwaltsregister offline
+++ EU-Kommission stellt neues Regelwerk zum Verbraucherschutz vor
+++ DSGVO-Umsetzung verunsichert Unternehmen
WP29 und ICANN streiten über DSGVO-Umsetzung
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29) kritisiert die bisherigen Bestrebungen der privaten Domainverwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zur Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als unzureichend. Insbesondere der von der ICANN vorgeschlagene Verarbeitungszweck, eines legitimen Zugangsinteresses zu korrekten, verlässlichen und einheitlichen Daten sowie der Zuschnitt der Auskunfts- und Einsichtsrechte gehen den Datenschützern zu weit. Die ICANN sieht dagegen das bisherige System der WHOIS-Abfragen grundsätzlich in Frage gestellt und befürchtet eine Fragmentierung der globalen Domainverwaltung. Ein nächstes Treffen ist für den 23. April angesetzt.
Zur Meldung auf heise.de.
Experten kritisieren Vorschlag zu Roboter-Persönlichkeitsrecht
Sachverständige aus Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Politik haben in einem offenen Brief die Pläne des EU-Parlaments kritisiert, Roboter, die über eine selbstlernende künstliche Intelligenz verfügen, mit einer eigenständigen Form der Rechtspersönlichkeit („elektronische Person“) auszustatten. Das EU-Parlament hatte sich bereits mit einer Resolution im Februar 2017 zu diesem Vorhaben bekannt. Den Unterzeichnern zufolge beruhe die Entscheidung auf einer „verzerrten Wahrnehmung“ und dem Ziel die vermeintlich komplexe haftungsrechtliche Auseinandersetzung im Schadensfall zu lösen. Zudem überschätze die Resolution die Fähigkeiten künstlicher Intelligenzen nach derzeitigem Stand der Technik. Ein solches vom natürlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitetes Recht würde letztendlich dazu führen, das Roboter Menschenrechte genießen würden, einschließlich des Rechts auf Würde, Integrität sowie Bürgerrechte und setzte sich damit in Widerspruch zur europäischen Grund- und Menschenrechtsordnung.
Zur Meldung auf heise.de.
Nach BEA nun auch Anwaltsregister offline
Nach dem Besonderen elektronischen Anwaltspostfach (BeA) musste nun am Freitag auch das Bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV) aufgrund einer schweren Sicherheitslücke vom Netz genommen werden. Medienberichten zufolge liegt die Ursache in einer veralteten Java-Komponente, die es Angreifern erlaubt, Code auf dem Server auszuführen und somit auch die Anwaltsdatenbank zu manipulieren. Das BRAV ist Teil des BeA, das kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres wegen Sicherheitsmängeln abgeschaltet wurde. Das BRAV ging hingegen bereits nach wenigen Tagen wieder online.
Zur Meldung auf golem.de.
EU-Kommission stellt neues Regelwerk zum Verbraucherschutz vor
EU-Justizkommissarin Vera Jourová hat am Mittwoch das neue Regelwerk der EU-Kommission zum Verbraucherschutz vorgestellt. Ziel sei es mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit für Verbraucher im Online-Handel zu schaffen. Verkäufer müssten künftig offenlegen, ob sie privat oder gewerblich tätig seien. Ferner sollen Anbieter darüber informieren, nach welchen Kriterien sie ihre Suchergebnisse listen. So soll eine etwaige Bevorzugung von Werbepartner vermieden werden. Zu den umstrittensten Themen des Konzepts gehört aber zweifelsohne der Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen. Sammelklagen nach US-Vorbild will aber auch die Kommission nicht einführen und schlägt daher einen abgestuften Ansatz vor, bei dem Klagen nur von „qualifizierten Institutionen“ durchgeführt werden dürften, etwa von Verbraucherschutzverbänden. Auch der Sanktionsrahmen soll verschärft werden.
Zur PM der Europäischen Kommission.
Zur Meldung auf LTO.
Umsetzung der DSGVO verunsichert Unternehmen
Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. zufolge sehen sich lediglich 13% der Unternehmen in Deutschland hinreichend auf die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbereitet. Die DSGVO ändert und erweitert den datenschutzrechtlichen Pflichtenkatalog für Unternehmen. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Online-Marketings. Die Unternehmen haben nun noch bis zum 25. Mai Zeit die Anforderungen umzusetzen.
Zur PM des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
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