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Wochenrückblick: DSGVO, Cookie-Banner, VDS

+++ Neuer Datenschutzbeauftragter für Hamburg

+++ NOYB reicht Beschwerden gegen Pur-Abos ein

+++ Deutsche Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH

+++ Berliner Datenschutzbeauftragte geht gegen Cookie-Banner vor

Neuer Datenschutzbeauftragter für Hamburg
Hamburgs Rot-Grüne Regierungskoalition hat sich auf den Juristen Thomas Fuchs als Nachfolger Johannes Caspars im Amt des hamburgischen Datenschutzbeauftragten geeignigt. Die Wahl des derzeitigen Leiters der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein soll in der kommenden Woche stattfinden. Die Entscheidung stößt jedoch vielfach auf Kritik. Zwar sei das Amt öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben worden, die Entscheidung hätten die Parteien dann jedoch ohne Anhörung weiterer Bewerber im „Hinterzimmer“ getroffen.
Zur Meldung auf heise.de.

NOYB reicht Beschwerden gegen Pur-Abos ein
Der Verein None Of Your Business (NOYB) des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems hat Beschwerden gegen die sogenannten „Pur-Abos“ zahlreicher Verlagshäuser bei den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eingereicht. Bei den Pur-Abos handelt es sich in der Regel um entgeltliche Monatsabos, die Nutzer jounalistischer Webangebote abschließen könnnen, um diese nutzen zu können, ohne dass ihre Daten zu Werbezwecken erhoben und ausgewertet werden. NOYB kritisiert die Höhe der Abogebühren als im Verhältnis zu möglichen Werbeeinnahmen überzogen und zieht die Rechtmäßigkeit der in diesem Zusammenhang abgegebenen Einwilligung in Online-Tracking in Zweifel.
Zur Pressemitteilung von NOYB.
Zur Meldung auf golem.de.

Deutsche Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wird Medienberichten zufolge am 13. September vor der großen Kammer des EuGH verhandelt (C-793/19, C-794-19). Es ist daher anzunehmen, dass sich das Gericht noch einmal grundsätzlich mit der Materie auseinandersetzen wird. Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass eine derart einschneidende Maßnahme wie die Vorratsdatenspeicherung allenfalls in sehr engen Grenzen zur Abwehr von terroristischen Angriffen und zur Verfolgung schwerer Straftaten gerechtfertigt sein kann. Die Vorratsdatenspeicherung hätte in Deutschland bereits 2017 wieder eingeführt werden sollen, ist derzeit jedoch nach wie vor bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt.
Zur Meldung auf LTO. 

Berliner Datenschutzbeauftragte geht gegen Cookie-Banner vor
Am Montag hat die Berliner Datenschutzbeauftragte angekündigt, gegen 50 Unternehmen vorzugehen, deren Webseiten nicht die rechtlichen Anforderungen zum Einsatz von Online-Tracking-Technologien (einschließlich Cookies) erfüllten. Unternehmen, die der Aufforderung nicht nachkämen, müssten mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens rechnen, im Rahmen dessen auch Bußgelder verhängt würden.
Zur Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde.
Zur Meldung auf golem.de.

  • Dr. Sebastian Brüggemann

    Dr. Sebastian Brüggemann ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Syndikusrechtsanwalt in einem großen internationalen IT-Unternehmen.

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