+++ DSGVO-Bußgelder: Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien
+++ Petition gegen Chatkontrolle in Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gestartet
+++ EU-Parlament: Kostenbeteiligung großer Konzerne an Netzinfrastruktur gefährdet Netzneutralität
+++ Instagram-Post mit kostenlos erhaltenen E-Books muss als Werbung kenntlich gemacht werden
+++ Brandenburgische Datenschutzaufsicht fordert direkte Ablehnungsmöglichkeit bei Cookies
DSGVO-Bußgelder: Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat vergangene Woche Leitlinien zum Verhängen von Bußgeldern veröffentlicht. Das EDSA-Konzept soll die Bußgeldkonzepte der nationalen Datenschutzbehörden, in der Deutschland der DSK, ablösen. Bis zum 27. Juni 2022 können Interessierte noch Anmerkungen zu den Leitlinien einreichen, bevor der EDSA diese final verabschiedet. Tim Wybitul geht auf LTO davon aus, dass gerade größere Unternehmen mit höheren Bußgeldern werden rechnen müssen; gleichzeitig würden die Leitlinien herausheben, dass es auf den Einzelfall ankomme.
Mehr auf LTO.
Petition gegen Chatkontrolle in Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gestartet
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch der EU-Kommission haben die Bürgerrechtsorganisationen Digitale Gesellschaft, Digitale Freiheit und Digitalcourage zusammen mit Campact vergangene Woche eine Petition gegen die in dem Vorhaben vorgesehene Chatkontrolle gestartet. Die zentrale Forderung der Petition ist die Verhinderung anlassloser Chatkontrollen. Hierzu sollen Techniken, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen können, ausgeschlossen werden. Zudem sollen ein Recht auf Verschlüsselung eingeführt und gemeldete Inhalte gezielt verfolgt und gelöscht werden. Die Initiatoren fordern die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu auf, sich im Ministerrat gegen das geplante Vorhaben einzusetzen. Nancy Faeser hatte den Entwurf nach seiner Vorstellung begrüßt.
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EU-Parlament: Kostenbeteiligung großer Konzerne an Netzinfrastruktur gefährdet Netzneutralität
Das Europäische Parlament wendet sich gegen Pläne der Kommission und des Rates der Mitgliedstaaten zur finanziellen Beteiligung großer Internetkonzerne an der Netzinfrastruktur. Der Rat der Mitgliedstaaten hatte im Strategiepapier der Kommission „Europas digitale Dekade“ ergänzt, dass große Plattformen einen fairen Beitrag zu den Kosten der digitalen Infrastruktur leisten sollten. Forderungen dieser Art gibt es seitens der Netzbetreiber schon seit einigen Jahren. Das Europäische Parlament hingegen sieht das Prinzip der Netzneutralität gefährdet, nachdem jeder das Internet zu gleichen Bedingungen nutzen können soll. Entsprechend wurde in einem Kompromissvorschlag des Europäischen Parlaments der Passus zur Kostentragung gestrichen. Stattdessen sollten durch die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen alle Marktakteure gleichermaßen vom digitalen Wandel profitieren.
Zur Meldung bei Heise.
Instagram-Post mit kostenlos erhaltenen E-Books muss als Werbung kenntlich gemacht werden
Wenn Influencer:innen für Produktvorstellungen keine finanzielle Gegenleistung erhalten, vorgestellte Produkte aber kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, muss dies als Werbung gekennzeichnet werden. Das hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden (Az. 6 U 56/21). Eine Influencerin hatte auf ihrem Instagram-Account E-Books zu veganer Ernährung vorgestellt und mit einem sog.„Tap-Tag” den Instagram-Account des E-Book-Anbieters verlinkt. Die Verlinkung erfolgte ohne finanzielle Gegenleistung; die E-Books waren jedoch kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Eine ebenfalls auf Instagram aktive Verlegerin hatte hiergegen erfolgreich auf Unterlassung geklagt (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.3.2021, Az. 2/6 O 271/20). In der Berufungsinstanz entschied auch das OLG Frankfurt a.M., dass die Nichtkenntlichmachung der Werbung unlauter sei. Der privat anmutende Post sei eine geschäftliche Handlung, die darauf gerichtet sei, sowohl das eigene als auch das fremde Unternehmen zu fördern.
Zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M.
Zur Meldung bei Beck aktuell.
Brandenburgische Datenschutzaufsicht fordert direkte Ablehnungsmöglichkeit bei Cookies
Die Brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz fordert eine direkte Ablehnungsmöglichkeit für Cookies und andere Tracking-Technologien: Es dürfe nicht aufwendiger sein, eine Einwilligung per Cookie-Banner zu verweigern, als sie zu erteilen. Eine abgegebene Einwilligung gelte sonst als nicht freiwillig erteilt. Viele Telemedien-Anbieter ermöglichen die Verweigerung der Einwilligung erst in den Einstellungsmöglichkeiten und nicht direkt über einen Klick. Die Landesbehörde äußerte ihre Position in ihrem Anfang Mai veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021, auf den Carlo Piltz in seinem Blog delegedata hinweist.
Zum Blogbeitrag bei delegedata.