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Wochenrückblick: DSGVO-Bußgeld, Influencer, 5G

+++ DSGVO: 50 Millionen EUR Bußgeld gegen Google

+++ KG zu Schleichwerbung und Meinungsfreiheit bei Influencern

+++ Google führt Datenschutz-Änderungen für zahlreiche Dienste ein

+++ 5G-Frequenzen: Vier Bieter beantragen Teilnahme an Auktion

+++ Klage gegen Facebook: Wiener Gericht hält sich für unzuständig
DSGVO: 50 Millionen EUR Bußgeld gegen Google
Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL hat vergangene Woche gegen die amerikanische Google LLC ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen EUR verhängt. Es ist das erste bekannte Bußgeld in Millionenhöhe seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung. Die Behörde wirft Google vor, über personalisierte Werbeangebote nicht transparent zu informieren. Zudem seien die von Google eingeholten Einwilligungen nicht ausreichend. Google hat angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen.
Pressemeldung der CNIL.
Analyse von Tim Wybitul bei lto.de.

KG zu Schleichwerbung und Meinungsfreiheit bei Influencern
Sind Empfehlungen von Influencern auch dann Werbung im Sinne des Wettbewerbsrecht, wenn sie ohne den Auftrag eines Unternehmens erfolgt? Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht Berlin (KG) Anfang Januar befasst, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 5 U 83/18). Hintergrund war die Abmahnung eines Wettbewerbsvereins gegen eine Influencerin. Diese hatte auf Instagram einige Produkte empfohlen. Diese hatte die Influencer selbst erworben und war nicht von den Herstellern der Produkte mit Werbung beauftragt. Das Landgericht Berlin hatte dennoch eine kennzeichenpflichtige Werbung angenommen. Das KG relativierte diese Entscheidung nun: Ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass für die Posts keinerlei Entlohnung für Influencer verbunden ist, liege keine wettbewerbsrechtlich relevante Werbung, sondern ein redaktioneller Inhalt vor. Eine generelle Vermutung, dass alle Posts von Influencern Werbung seien, gebe es nicht.
Meldung bei juris.de.

Google führt Datenschutz-Änderungen für zahlreiche Dienste ein
Google hat vergangene Woche einige datenschutzrechtliche Änderungen an zahlreichen seiner Dienste vorgenommen. Ab dem 22. Januar 2019 ist für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz nicht mehr die US-amerikanische Google LLC, sondern die irische Google Ireland Ltd. datenschutzrechtlich verantwortlich. Der Wechselt gilt auch dann, wenn Google nicht eigenständig verantwortlich ist, sondern als Auftragsverarbeiter für Kunden agiert, bspw. bei Google Analytics.
Zur Ankündigung im Blog von Google.

5G-Frequenzen: Vier Bieter beantragen Teilnahme an Auktion
Im März beginnt die Auktion der Mobilfunkfrequenzen für den neuen Standard 5G. Vergangene Woche haben vier Unternehmen beantragt, für die Auktion zugelassen zu werden. Neben den Branchengrößen Telekom, Vodafone und Telefónica hat auch der vergleichsweise kleine Anbieter 1&1 Drillisch (United Internet) eine Zulassung zur Auktion beantragt. Die Bundesnetzagentur muss nun entscheiden, ob die Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Februar gerechnet.
Die Hintergründe bei Heise online.

Klage gegen Facebook: Wiener Gericht hält sich für unzuständig
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat entschieden, nicht für die Klage von Datenschutzaktivist Max Schrems gegen Facebook zuständig zu sein. Schrems klagt seit Jahren gegen verschiedenste Aspekte der Datenverarbeitung bei Facebook. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass für die Prüfung der Verarbeitungspraxis seit Geltung der DSGVO zunächst die österreichische Datenschutzbehörde zuständig sei, nicht die Zivilgerichte. Schadensersatzforderungen seien zudem vor dem Handelsgericht und nicht vor dem Zivilgericht einzufordern. Schrems hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Die Hintergründe beim ORF.

, Telemedicus v. 27.01.2019, https://tlmd.in/a/3386

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