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Wochenrückblick: DSGVO, Böhmermann, Geschäftsgeheimnisse

+++ Böhmermann: Bundesregierung erteilt Ermächtigung

+++ OLG Köln: Umstrittene Äußerung über Claudia Roth zulässig

+++ Datenschutzgrundverordnung verabschiedet

+++ Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet

+++ Gesetzentwurf: Nächster Schritt zum Autonomen Fahren
Böhmermann: Bundesregierung erteilt Ermächtigung
Die Bundesregierung hat am Freitag die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Moderator Jan Böhmermann erteilt. Jetzt ist es Sache der Justiz, eine Strafbarkeit nach § 103 StGB zu beurteilen. Die Reaktionen auf die Entscheidung fallen gemischt aus. Weiterhin kündigte die Regierung an, den umstrittenen Paragrafen streichen lassen zu wollen.
Pressestimmen zur Entscheidung der Bundesregierung (welt.de).

OLG Köln: Umstrittene Äußerung über Claudia Roth zulässig
Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Az. 15 W 14/16) muss Grünen-Politikerin Claudia Roth sich gefallen lassen, durch „Multikulti-Politik” hätten Leute wie sie in der Silvesternacht in Köln im übertragenen Sinne „mitvergewaltigt”. Die Äußerung stammt von AfD-Politiker Markus Frohnmaier. Das OLG Köln sieht die Äußerung als polemisch-provokant und überspitzt formuliert, aber noch im sachbezogenen Gesamtkontext und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es handele sich um keine unzulässige Schmähkritik.
Mehr bei LTO.

Datenschutzgrundverordnung verabschiedet
Das EU-Parlament hat die Datenschutzsgrundverordnung am Donnerstag verabschiedet. Sie tritt am 20. Tag nach der Verkündung in Kraft und wird Datenschutzbestimmungen EU-weit in großen Teilen harmonisieren. Zur Umsetzung wird zwei Jahre Zeit bleiben.
Überblick bei netzpolitik.org.

Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet
Das EU-Parlament hat die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Die Richtlinie soll Industriespionage eindämmen und Innovationen schützen. Kritiker befürchten, die Rechtslage für Whistleblower würde durch die Regelung verschärft.
Mehr im Deutschlandfunk.
Mehr zur Diskussion von David Ziegelmayer auf LTO.

Gesetzentwurf: Nächster Schritt zum Autonomen Fahren
Das Bundesverkehrsministerium forciert mit einem Gesetzentwurf eine gesetzliche Regelung, mit der autonomes Fahren ermöglicht werden soll. Allerdings müssen die Systeme vom Fahrer übersteuert und abgeschaltet werden können. Die Fahrer tragen weiter die Verantwortung.
Mehr bei der Süddeutschen.

, Telemedicus v. 17.04.2016, https://tlmd.in/a/3079

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