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Wochenrückblick: DSGVO-Bagatelle, Videokonferenz, Infobox

+++ BVerfG zu Bagatellverstößen gegen DSGVO: Vorlage an EuGH

+++ Videokonferenzen: Neue Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten

+++ Geld für Links in Australien: Facebook sperrt Medieninhalte

+++ Infoboxen: Wissenschaftlicher Dienst kritisch zu Kooperation von Bund und Google

+++ EGMR: Sorgfältige Prüfung vor Whistleblowing

BVerfG zu Bagatellverstößen gegen DSGVO: Vorlage an EuGH
Können Betroffene bei vermeintlichen Bagatellverstößen gegen das Datenschutzrecht Schmerzensgeld fordern? Diese Frage kann nur der Europäische Gerichtshof klären, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits Mitte Januar (Az. 1 BvR 2853/19). Das Amtsgericht Goslar hatte einem Kläger wegen einer datenschutzwidrigen Werbemail an seine Arbeitsadresse das geforderte Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro versagt. Begründung: Der Verstoß überschreite die Erheblichkeitsschwelle nicht. Diese Rechtsfrage zur Auslegung des datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruchs (Art. 82 DSGVO) hätte das AG aber dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen, so das BVerfG. Das AG habe mit seiner Entscheidung das Recht auf den gesetzlichen Richter/die gesetzliche Richterin verletzt.
Mehr bei Beck Aktuell.

Videokonferenzen: Neue Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ihre Hinweise zu Videokonferenzdiensten aktualisiert. In dem 36-seitigen Dokument (PDF) schneiden die meisten Dienste – ähnlich wie im letzten Jahr – im Ergebnis schlecht ab: Zoom, TeamViewer, Skype, Microsoft Teams, GoToMeeting, Google Meet, Cisco Webex fallen durch. Kritisch seien unter anderem unzulässiger Datenexport und nicht genannte Subdienstleister. Rechtskonform einsetzbar seien BigBlueButton, alfaview, mailbox.org und Dienste, die auf Jitsi basieren.
Mehr bei Heise.de.

Geld für Links in Australien: Facebook sperrt Medieninhalte
Wer in Australien auf Facebook surft, kann keine Inhalte mehr von australischen Nachrichtenseiten sehen und posten. Damit reagiert das Netzwerk auf ein geplantes Mediengesetz in Australien, der „News Media Bargaining Code“. Mit dem Gesetz sollten Google und Facebook gezwungen werden, Verlage und Nachrichtenportale künftig für Links auf deren Inhalte an Werbeeinnahmen zu beteiligen. Facebook hat auch die Einträge australischer Medien- und Nachrichtenseiten unsichtbar geschaltet. Zwischenzeitlich sperrte Facebook auch Seiten von Behörden – laut Facebook versehentlich.
Mehr auf Zeit Online.
Mehr auf netzpolitik.org.

Infoboxen: Wissenschaftlicher Dienst kritisch zu Kooperation von Bund und Google
Darf der Staat mit einer Suchmaschine kooperieren, um dort staatliche Gesundheitsportale prominent zu platzieren? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht eine entsprechende Kooperation zwischen dem Bund und Google kritisch. Heise zitiert aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, eine „Kooperation mit Google, die faktisch zur Monopolstellung eines solchen Portals führen würde, könnte (…) einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Pressefreiheit und insbesondere gegen das Gebot der Staatsferne bedeuten“. Unterdessen geht das Burda-Portal Netdoktor gegen den Bund und Google vor: Am 10. Februar entschied das Landgericht München I im Eilverfahren, die bevorzugten Infoboxen (sogenannte Knowledge Panels) seien kartellrechtswidrig.
Mehr auf Heise.de.

EGMR: Sorgfältige Prüfung vor Whistleblowing
Die Kündigung eines Arztes in einem Liechtensteiner Whistleblowing-Fall war gerechtfertigt. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Der Arzt hatte den Chefarzt seiner Klinik in Verdacht, dieser würde aktive Sterbehilfe leisten – und zeigte ihn bei der Staatsanwaltschaft an. Der Verdacht bestätigte sich nicht, die Klinik kündigte ihm. Die Arbeitsgerichte bestätigten die Entlassung. Zu Recht, befand der EGMR: Der Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei verhältnismäßig gewesen: Der Arzt hätte zunächst intern sorgfältiger prüfen müssen, ob die von ihm weitergegebenen Informationen „zutreffend und zuverlässig waren“.
Mehr bei FAZ.net.

, Telemedicus v. 21.02.2021, https://tlmd.in/-9037

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