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Wochenrückblick: DSGVO-Auskunft, Patentgericht, Zisch-Marke

+++ BGH legt DSGVO-Auskunftsanspruch weit aus

+++ Eilanträge gegen Einheitliches Patentgericht vor dem BVerfG erfolglos

+++ EuG: Zischgeräusch von Getränkedose nicht markenrechtlich schutzfähig

+++ Bundesregierung veröffentlicht Open-Data-Strategie

BGH legt DSGVO-Auskunftsanspruch weit aus
Wer gegenüber einem Datenverarbeiter Auskunft nach Datenschutzrecht fordert, kann auch Kopien der über ihn oder sie geführten Korrespondenz oder interne Vermerke fordern. Das hat der Bundesgerichtshof Mitte Juni entschieden (Az. VI ZR 576/19). Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um das Zustandekommen einer Lebensversicherung. Der Kläger machte gegen die Versicherung – neben seiner Prämienrückforderung – den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Die Versicherung argumentierte, ihn bereits erfüllt zu habe;  der Kläger forderte weitergehende Informationen. Der BGH stellte nun klar: Der Anspruch sei nicht teleologisch auf „signifikante biografische Daten“ zu reduzieren. Datenschutzrechtlich Verantwortliche dürften Korrespondenzen oder interne Vermerke nicht kategorisch vom Auskunftsanspruch ausschließen. Seit Geltung der DSGVO ist die Reichweite des Auskunftsanspruchs umstritten.
Urteil im Volltext.
Meldung bei Beck-Aktuell.

Eilanträge gegen Einheitliches Patentgericht vor dem BVerfG erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht abgelehnt (Az. 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20). Damit ist Deutschland nicht gehindert, das Übereinkommen zu ratifizieren. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Einführung des einheitlichen Patentgerichts das Rechtsstaatsprinzip verletze und dass kein effektiver Rechtsschutz garantiert sei. Sie hätten die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte aber nicht hinreichend substantiiert dargelegt, so das BVerfG. Die Verfassungsbeschwerden seien daher unzulässig.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.
Mehr bei Heise.

EuG: Zischgeräusch von Getränkedose nicht markenrechtlich schutzfähig
Der Klang beim Öffnen einer Getränkedose, gefolgt von außergewöhnlich langem Prickeln, kann nicht als Marke geschützt werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden und damit einem Getränkehersteller den Markenschutz versagt (Az. T-668-19). Das EuG verneinte die Unterscheidungskraft der Hörmarke: Der Klang beim Öffnen einer Dose sei als ein rein technisches und funktionelles Element anzusehen. Er werde hier nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen, so der EuG.
Meldung bei LTO.

Bundesregierung veröffentlicht Open-Data-Strategie
Das Bundeskabinett hat ein Papier zur Open-Data-Strategie veröffentlicht (PDF) Ziel: Die öffentliche Verwaltung soll Daten breiter zugänglich machen, damit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sie nutzen können. Das Papier nennt 68 Maßnahmen auf mehreren Handlungsfeldern – darunter leistungsfähigere und nachhaltigere Dateninfrastrukturen, gemeinwohlorientierte Datennutzung, Verbesserung der Datenqualität. Laut Bundesregierung geht es um „maschinenlesbare Daten, deren Veröffentlichung und Nutzung keine Schutzerfordernisse entgegenstehen wie Datenschutzbelange, anderweitige Rechte Dritter oder ein Geheimhaltungsbedürfnis“.
Mehr bei Heise.

, Telemedicus v. 11.07.2021, https://tlmd.in/-9509

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