+++ Änderungen der DSGVO durch EU-Kommission geplant
+++ Digitale Dokumentation im Strafprozess geplant
+++ Vorgeschlagene EU-Verordung zur Chatkontrolle in der Diskussion
Änderungen der DSGVO durch EU-Kommission geplant
Die Europäische Kommission hat für das laufende Quartal eine Gesetzesinitiative zur Änderung der DSGVO angekündigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Kooperations- und Streitbeilegungsmechanismen der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen. Durch die Änderung soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden deutlich vereinfacht. Damit soll der Umgang der kritisierten irische Aufsichtsbehörde mit den dort sesshaften Tech-Unternehmen adressiert werden. Angeregt hatte die Änderungen der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im Oktober 2022. Der EDSA forderte unter anderem verbindliche Fristen für die Weiterleitung von Beschwerden und die Einführung einer generellen Bearbeitungsfrist kompletter Beschwerdeverfahren.
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Digitale Dokumentation im Strafprozess geplant
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Eine Bildaufzeichnung ist nun nicht mehr zwingend vorgesehen. Der erste von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sah noch die Verpflichtung vor, die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln. Heftige Kritik kam von Staatsanwälten und Richtern. Sie warnten unter anderem davor, Zeugen könnten sich durch die Videoaufzeichnung eingeschüchtert fühlen. Unterstützung bekam Buschmann für sein Vorhaben dagegen vom Deutschen Anwaltverein.
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Vorgeschlagene EU-Verordung zur Chatkontrolle in der Diskussion
Die Chatkontrolle ist auch innerhalb der Bundesregierung in der Diskussion. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat zusammen mit den Justizminister:innen aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein einen Brief an die Amtskolleg:innen in der Europäischen Union geschickt. Der Justizminister geht dabei auf Distanz zur Verhandlungsposition des Bundesinnenministeriums. In dem Schreiben verweisen Buschmann und seine Kolleg:innen auf Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates und des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, die sich beide gegen die Chatkontrolle aussprechen. Die bisherigen Pläne seien laut diesen Gutachten nicht mit Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta der EU vereinbar.
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