+++ LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung abmahnbar
+++ EuGH-Generalanwalt: Rundfunkbeitrag ist europarechtskonform
+++ OLG Stuttgart: 315.000 € Nachvergütung für Kamera bei „Das Boot”
+++ Fake-News: Online-Plattformen legen Vorschlag zur Selbstregulierung vor
+++ Netzwerke klagen doch nicht gegen NetzDG
+++ Verfassungsschutz hat „Korrekturbitten” an Presse verschickt
LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung abmahnbar
Verstöße gegen die DSGVO stellen zugleich einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar und können abgemahnt werden. Das hat das LG Würzburg kürzlich entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 11 O 1741/18 UWG). Das Gericht fügt damit ein weiteres Kapitel zu der Streitfrage hinzu, ob neben den Sanktionen, die in der DSGVO vorgesehen sind, auch weitere rechtliche Maßnahmen gegen Datenschutzverstöße möglich sind. Diese Frage ist derzeit hoch umstritten. Im konkreten Fall hatte eine Rechtsanwältin eine unzureichende Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite vorgehalten. Zudem bot die Webseite keine TLS-Verschlüsselung an.
Die Hintergründe bei heise online.
Zum Beschluss im Volltext.
EuGH-Generalanwalt: Rundfunkbeitrag ist europarechtskonform
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Europarecht vereinbar. Im Jahr 2013 hatten die Länder den Rundfunkbeitrag grundlegend umgestellt: Während die Gebühr früher dann fällig wurde, wenn Personen ein Empfangsgerät vorhalten, wird der Beitrag seit 2013 pauschal pro Haushalt fällig – mit recht eng gehaltenen Ausnahmen. Dennoch stelle dies weder eine „wesentliche” Änderung des früheren Systems noch eine neu eingeführte Beihilfe dar, so der Generalanwalt. Es bestehe daher keine Pflicht, den Rundfunkbeitrag bei der Europäischen Kommission als Beihilfe anzumelden und genehmigen zu lassen.
Die Details bei LTO.
OLG Stuttgart: 315.000 € Nachvergütung für Kamera bei „Das Boot”
Acht ARD-Anstalten müssen Jost Vacano, dem Chefkameramann des Filmklassikers „Das Boot”, rund 315.000 Euro Nachvergütung zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az. 4 U 2/18). Zwischen der von Vacano mit der Filmproduktionsfirma vereinbarten Vergütung für die Nutzungsrechte und den daraus erzielten Erträgnissen und Vorteilen der jeweiligen Sender bestehe ein auffälliges Missverhältnis. Der „Fairnessparagraf” 32a UrhG sieht seit 2002 in solchen Fällen einen Anspruch auf „weitere angemessene Beteiligung” vor. Das OLG hat die Nachvergütung nach den ARD-Sendertarifen für Wiederholungssendungen bemessen; die Vorinstanz hatte auf die Lizenzkosten abgestellt – die nach Ansicht des OLG aber nicht allgemeingültig sind. Der Kameramann hatte vor einigen Jahren schon gegen den WDR und die Bavaria Film rund eine halbe Million Euro Nachvergütung erstritten. „Das Boot” ist einer der erfolgreichsten deutschen Kinofilme; Vacano bekam für die Kamera damals umgerechnet 104.000 Euro. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Zur Pressemitteilung des OLG Stuttgart.
Fake-News: Online-Plattformen legen Vorschlag zur Selbstregulierung vor
Facebook, Google und andere Plattformen haben der EU-Kommission einen Verhaltenskodex zur Selbstregulierung vorgelegt, mit dem sie sich zur Bekämpfung von Online-Desinformation verpflichten. Die Unterzeichner verpflichten sich, enttarnte Fake-Accounts und Social Bots schnell zu schließen und politische Werbung transparenter zu machen. Zugleich sollen sich Sichtbarkeit und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte verbessern. Auch Industrieverbände aus Kommunikation und Werbung sind beteiligt. EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel sieht darin einen wichtigen Schritt „auf dem Weg zu einem Problem, das allgegenwärtig ist und das Vertrauen der Europäer in demokratische Prozesse und Institutionen bedroht”.
Mitteilung der EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel.
Zur Meldung bei Heise.de.
Netzwerke klagen doch nicht gegen NetzDG
Gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird es wohl keine Verfassungsbeschwerde durch die großen sozialen Netzwerke geben. Nach Informationen der FAZ sehen Facebook, Twitter und Google wohl von einer Verfassungsbeschwerde ab. Das NetzDG ist vor knapp einem Jahr teilweise in Kraft getreten. Es verpflichtet soziale Netzwerke u.a. dazu innerhalb kürzester Frist rechtsverletzende Inhalte zu löschen und umfassende Maßnahmen vorzusehen, um Beschwerden zu bearbeiten. Gegen das NetzDG wurde bereits im Gesetzgebungsprozess heftige Kritik laut; mehrere Gutachten halten es für verfassungswidrig. Da sich das Gesetz jedoch zugleich vielfach als zahnloser Tiger herausgestellt hat, scheinen die großen Technologieunternehmen keinen Bedarf an einer wesentlichen Änderung zu sehen.
Mehr bei der FAZ.
Verfassungsschutz hat „Korrekturbitten” an Presse verschickt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in den letzten zwei Jahren sieben „Korrekturbitten” an Pressehäuser und Journalisten versandt. Das hat das Bundesinnenministerium auf Anfrage des Grünen-Politikers Konstantin von Notz mitgeteilt (PDF auf netzpolitik.org). In anwaltlichen Schreiben habe das BfV „um eine Korrektur unwahrer Tatsachenbehauptungen gebeten”. Es habe sich dabei nicht um eine Form „staatlicher Abmahnung” gehandelt, betont das Innenministerium – sondern um die „Bitte einer klarstellenden Korrektur einer objektiv unzutreffenden Berichterstattung unter Darstellung der zutreffenden Tatsachengrundlage”.
Mehr bei LTO.