+++ EU-Parlament stimmt DSA und DMA zu
+++ Beauftragte für Informationsfreiheit zu Regierungschats
+++ Bundeskartellamt verschärft Wettbewerbsregeln von Amazon
+++ Cum-Ex-Gespräche: Tagesspiegel erstreitet Auskunft gegen Kanzleramt
EU-Parlament stimmt DSA und DMA zu
Das EU-Parlament hat dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) zugestimmt und damit ein großes Reformpaket zu großen Online-Plattformen verabschiedet. Mit dem DSA müssen Plattformen künftig unter anderem gegen illegale Online-Inhalte vorgehen und Werbung sowie algorithmenbasierte Empfehlungen transparenter gestalten. Der DMA wiederum gilt für große Online-Plattformen, die als Gatekeeper über den Zugang zu Märkten entscheiden. Sie dürfen etwa künftig eigene Produkte nicht mehr gegenüber Fremdprodukten bevorzugt bewerben. Der DMA betrifft auch Messengerdienste, die künftig für mehr Interoperabilität zu anderen Diensten sorgen müssen – was einige Anbieter insbesondere aus Datenschutzgründen kritisieren, wie hier im Fall des Messengerdienstes Signal.
Beck Aktuell mit einem Überblick.
Beauftragte für Informationsfreiheit zu Regierungschats
Behördliche Kommunikation unterliegt umfassend den Regeln der Informationsfreiheit. Auch Chats unter regierenden Politiker:innen per Messengerdienst oder SMS gehören dazu. Zu dieser Einschätzung kommt die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in einer aktuellen Entschließung. Grundsätzlich seien alle wesentlichen Vorgänge zu den Akten zu nehmen, die ersichtlich für eine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, so das Gremium. Die Verwaltung von Bund und Ländern müssten „jegliche relevante behördliche Kommunikation“ per Messenger u.ä. dokumentieren, um den Informationszugang zu garantieren.
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Bundeskartellamt verschärft Wettbewerbsregeln von Amazon
Das Bundeskartellamt hat Amazon als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft. Damit gilt für den Konzern nach § 19a GWB eine „erweiterte Missbrauchsaufsicht“. Das Bundeskartellamt könne so „wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden“. Amazon prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
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Cum-Ex-Gespräche: Tagesspiegel erstreitet Auskunft gegen Kanzleramt
In einem Eilverfahren gegen das Bundeskanzleramt vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat der Tagesspiegel nach eigener Angabe ein Auskunftsrecht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erstritten (Az. VG 27 L 36/22). Das Bundeskanzleramt muss demzufolge Auskunft aus vertraulichen Äußerungen von Scholz aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre erteilen. Ein Auskunftsanspruch aus Presserecht sei nur ausgeschlossen, wenn der begehrten Auskunftserteilung schutzwürdige öffentliche oder private Interessen entgegenstünden. Das Kanzleramt werde mit der Entscheidung erstmals verpflichtet, über frühere Regierungstätigkeiten eines heutigen Regierungschefs zu informieren, schreibt der Tagesspiegel.
Zum Artikel im Tagesspiegel.