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Wochenrückblick: DSA, NetzDG, Bitcoin

+++ Einigung beim Digitale-Dienste-Gesetz

+++ Google zieht Eilbeschwerde im Streit um das NetzDG zurück

+++ EU-Pläne zu einem Bitcoin-Verbot

+++ Kartellamt mahnt Deutsche Bahn wegen Datenmonopol ab

+++ Sicherheitslücke bei Webex – Datenübermittlung trotz Stummschaltung

Einigung beim Digitale-Dienste-Gesetz
Das EU-Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich vergangene Woche auf einen Text für das Digitale-Dienste-Gesetz geeinigt. Das Digitale-Dienste-Gesetz soll faire Bedingungen für die Nutzung von Plattformen, Sozialen Medien und Online-Marktplätzen schaffen. Mit der Pflicht zur Schaffung von Prozessen für das Melden illegaler Inhalte und deren Löschung sowie der Pflicht zur Herausgabe von Informationen wird ein einheitlicher Rahmen für den Umgang mit illegalen Inhalten festgesetzt. Des Weiteren legt das Gesetz Transparenzauflagen für große Anbieter sowie die Pflicht zur regelmäßigen Veröffentlichung einer Risikoeinschätzung über die Ausbreitung illegaler Inhalte fest. Minderjährige sollen durch das Verbot von personalisierter Werbung und das Verbot der Verwendung sensibler Daten geschützt werden. Für die Durchsetzung der Regeln sollen sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten verantwortlich sein, welche hierfür auch Zugang zu Algorithmen großer Plattformen erhalten sollen.
Zur Pressemeldung des EU-Parlaments.
Weiter bei Netzpolitik.

Google zieht Eilbeschwerde im Streit um das NetzDG zurück
Google hat vergangene Woche seine Beschwerde gegen eine Entscheidung des VG Köln zum NetzDG zurückgezogen. Das VG Köln hatte Anfang März über Eilanträge von Google und Meta zum neuen NetzDG entschieden und vorläufig festgestellt, dass die umfassenden Meldepflichten an das BKA gegen Unionsrecht verstoßen (Az. 6 L 1277/21; 6 L 1354/21). Nicht erfolgreich waren die Antragsteller hingegen mit einem Antrag gegen die Einführung eines sog. Gegenvorstellungsverfahrens. Dabei können Nutzer:innen Löschentscheidungen von Sozialen Netzwerken prüfen lassen. Das VG Köln hielt die Verpflichtung zum Vorhalten eines solchen Verfahrens für zulässig. Die Beschwerde dagegen hat Google zurückgezogen. Der Facebook-Mutterkonzern Meta geht weiterhin gegen die Entscheidung vor.
Weiter bei LTO.

EU-Pläne zu einem Bitcoin-Verbot
Netzpolitik.org hat vergangene Woche Dokumente zu den Überlegungen der EU für ein mögliches Bitcoin-Verbot veröffentlicht. Netzpolitik hatte die Dokumente durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von der EU-Kommission erhalten. Zwischen November 2021 und Februar 2022 fanden demnach zwischen der Kommission, schwedischen Behörden und auch Vertretern der Bundesregierung kritische Gespräche über Bitcoin statt. Diese stehen wegen der energieintensiven Proof-of-Work-Methode seit Langem in der Kritik, umweltschädlich zu sein. Expert:innen schließen aus dem Inhalt der Gespräche, dass über ein Verbot von Mining und dem Handel mit Bitcoin nachgedacht wird. Im EU-Parlament war im März 2022 die Einführung eines Verbots der Proof-of-Work-Methode im Rahmen der Richtlinie für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen gescheitert.
Zum Beitrag bei Netzpolitik.
Details bei Heise online.

Kartellamt mahnt Deutsche Bahn wegen Datenmonopol ab
Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn (DB) wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung gegenüber Mobilitätsplattformen abgemahnt. In dem bereits Ende 2019 eingeleiteten Missbrauchsverfahren stellte das Bundeskartellamt zunächst fest, dass die DB sowohl auf der Schiene eine marktbeherrschende Stellung habe, als auch eine marktstarke Mobilitätsplattform sei. Das Bundeskartellamt rügte zum einen das Vorenthalten wichtiger Prognosedaten, etwa über Verspätungen, Zugausfälle oder Gleiswechsel, und zum anderen bestimmte vertragliche Bedingungen, wie beispielsweise die Verpflichtung, beim Verkauf von Bahntickets auf Rabattaktionen oder Bounspunkteprogramme zu verzichten. Diese Verhaltensweisen würden innovative Mobilitätsanbieter ausbremsen und gleichzeitig die Interessen kleinerer Verkehrsunternehmen beeinträchtigen. Die DB sowie die beigeladenen Mobilitätsplattformen haben nun die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zur Pressemeldung des BKartA.
Details bei LTO.

Sicherheitslücke bei Webex – Datenübermittlung trotz Stummschaltung
Wissenschaftler:innen der Loyola-Universität in Chicago sowie der University of Wisconsin-Madison haben die „Stummschalten“-Funktion verschiedener Videokonferenz-Softwares auf ihre Datensicherheit überprüft. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass zwar alle der untersuchten Anwendungen theoretisch trotz Stummschaltung die Möglichkeit zur Audioaufnahme haben. Jedoch stellten sie nur bei der App Cisco Webex fest, dass diese tatsächlich Audio-Telemetriedaten erfasste und an den Cisco-Server sandte. Bei den erfassten Daten handelt es sich nicht um Audioaufzeichnungen, jedoch kann anhand der Telemetriedaten bereits eine Hintergrundaktivität wie etwa Tippen, Kochen oder Aufräumen erkannt werden. Darüber hinaus stellten die Wissenschaftler:innen fest, dass ausgehende Daten zum Teil nicht verschlüsselt waren und so Audio im Klartext abgefangen werden konnte. Cisco Webex hat reagiert: Audio-Telemetriedaten werden bei Stummschaltung nicht mehr übertragen.
Das vollständige Paper als PDF.
Hintergründe bei Heise online.

, Telemedicus v. 24.04.2022, https://tlmd.in/-10153

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