Telemedicus

, von

Wochenrückblick: DSA, Adblock, Tweet-Wiederherstellung

+++ EU-Parlament stimmt für Digital Services Act

+++ LG Hamburg: Adblock Plus verstößt nicht gegen Urheberrecht

+++ LG Lübeck: Twitter muss gelöschten Tweet wiederherstellen

+++ Spiegel-Artikel über Julian Reichelt wieder online

+++ ZDF: Polizei griff in über hundert Verfahren auf Corona-Daten zu

EU-Parlament stimmt für Digital Services Act
Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit den Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Damit geht der DSA nun in die Trilog-Verhandlungen. Mit der Verordnung müssen u.a. Soziale Netzwerke wie Meta ihre Empfehlungs-Algorithmen transparenter machen und Meldeverfahren für die Löschung illegaler Inhalte einrichten. Die Verordnung soll die Richtlinie für elektronischen Geschäftsverkehr aktualisieren.
Mehr bei Zeit Online.

LG Hamburg: Adblock Plus verstößt nicht gegen Urheberrecht
Der Anbieter des Adblocker-Addons Adblock Plus verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az. 308 O 130/19). Der klagende Springer-Verlag will verhindern, dass der Adblocker auf seinen Seiten eingesetzt werden kann. Das Argument: Der Adblocker greife in den Quelltext und die Gestaltung von redaktionellen Angeboten ein. Das LG folgte dem nicht: Das Blocken von Werbung stelle keine Umarbeitung eines Computerprogramms dar, die nach § 69c UrhG zustimmungspflichtig wäre; eine Website sei außerdem nicht insgesamt als Multimediawerk geschützt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr bei heise online.

LG Lübeck: Twitter muss gelöschten Tweet wiederherstellen
Das Landgericht Lübeck hat einem Twitter-Nutzer einen Anspruch auf Wiederherstellung eines gelöschten Tweets zugesprochen (Az. 10 O 387/21). Der Nutzer hatte im Zusammenhang mit Kritik zu Corona-Maßnahmen ein Bild mit einer Halsabschneider-Geste aus einer Szene des Films „The Addams Family“ gepostet. Twitter löschte den Tweet und sperrte den Nutzer unter Berufung auf eigene Regeln über „abuse und harassment“. Zu Unrecht, befand das LG: Die Verwendung des Bildes sei von der Meinungsfreiheit gedeckt; ein durchschnittlicher Beobachter verstehe die Geste „keinesfalls“ als Ankündigung einer Tötung des Gegners oder einem Aufruf zu dessen Tötung. Den Anspruch leitete das LG im Zusammenhang aus den Twitter-AGB und §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB ab.
Mehr bei LTO.

Spiegel-Artikel über Julian Reichelt wieder online
Der Spiegel hat den Artikel „Vögeln fördern feuern“ über den Ex-Bild-Chef Julian Reichelt wieder online gestellt. Das Oberlandesgericht Hamburg habe zugunsten des Spiegel erschienen, so der Spiegel. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg dem Spiegel untersagt, „wegen des Verdachts des Fehlverhaltens gegenüber Frauen, des Machtmissbrauchs und der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zu berichten und/oder berichten zu lassen“. Ein zunächst verhängtes Ordnungsgeld muss der Spiegel nun nicht zahlen.
Mehr bei Zeit Online.

ZDF: Polizei griff in über hundert Verfahren auf Corona-Daten zu
Staatsanwaltschaft und Polizei haben laut ZDF in über hundert Ermittlungsverfahren auf Daten aus Corona-Listen und der Luca-App zugegriffen. Das ergebe sich aus einer bundesweiten ZDFheute-Umfrage unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten. Datenschutzbehörden halten die Praxis für rechtswidrig, weil die Daten ausschließlich zum Infektionsschutz verwendet werden dürften.
Mehr beim ZDF.

, Telemedicus v. 23.01.2022, https://tlmd.in/-9927

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory