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Wochenrückblick: DS-GVO, AdBlock Plus, IT-Sicherheit

+++ Datenschutz-Grundverordnung: EU-Rat einigt sich auf Eckpunkte

+++ OLG Frankfurt zu (nicht-)öffentlicher Aufführung in Gaststätte

+++ Prozessauftakt: Axel Springer gegen Werbeblocker Adblock Plus

+++ OVG Münster: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

+++ Bundesregierung stellt Förderprogramm zu IT-Sicherheit vor

+++ Save the Date: #SoKo15 am 29. und 30. August 2015


Datenschutz-Grundverordnung: EU-Rat einigt sich auf Eckpunkte
Der EU-Rat hat sich am vergangenen Freitag zu generellen Prinzipien zum Schutz personenbezogener Daten sowie zu einheitlichen Anlaufstellen („one stop shop“) geeinigt. Diese sollen im Rahmen der geplanten Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt werden. Insbesondere die Vorschläge des EU-Rates zu den Grundsätzen der Zweckbindung und Datensparsamkeit haben heftige Diskussionen ausgelöst. Kritiker befürchten, dass diese Grundsätze aufgehoben würden. Von anderer Seite wird jedoch darauf hingewiesen, dass das deutsche Datenschutzrecht auch heute schon ähnliche Ausnahmen von den Grundsätzen kenne. Geplant ist, dass der EU-Rat im Juni seine Version der DS-GVO beschließt und noch im Sommer der Trilog gemeinsam mit EU-Kommission und EU-Parlament beginnt.
Zur Einigung des EU-Rates zu einheitlichen Anlaufstellen (Englisch).
Zur Einigung des EU-Rates zu Prinzipien zum Schutz personenbezogener Daten (Englisch).

OLG Frankfurt zu (nicht-)öffentlicher Aufführung in Gaststätte
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das OLG Frankfurt Ende Januar einen Zahlungsanspruch wegen öffentlicher Aufführung einer Fußball-Sendung des Pay-TV-Senders Sky gegen einen Gastwirt verneint (Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14). Das Gericht stellte fest, dass eine Wiedergabe von Fußballsendungen dann nicht öffentlich erfolge, wenn die Sendung tatsächlich nur Mitgliedern eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich gemacht werde – vorausgesetzt, es ist dem Gastwirt möglich, die Wahrnehmung durch eine unbestimmte Zahl Dritter zu verhindern.
Zum Urteil im Volltext.
Eine Besprechung des Urteils von Thomas Stadler.

Prozessauftakt: Axel Springer gegen Werbeblocker Adblock Plus
Vergangene Woche hat vor dem Landgericht Köln der erste Termin der mündlichen Verhandlung im Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und dem Werbeblocker Adblock Plus stattgefunden. Der Werbeblocker der Kölner Firma Eyeo GmbH ermöglicht es, Werbeanzeigen auf den Internetauftritten des Verlages auszublenden und bietet eine Adblock-Whitelist. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine Freischaltung der Werbung erzielen (Whitelist). Von großen Unternehmen nimmt Eyeo hierfür eine Provision. Das Verlagshaus sieht sich durch den Adblocker in seinem Geschäftsmodell und damit in seiner Pressefreiheit verletzt. Zum Prozessauftakt räumte der vorsitzende Richter einem vollständigen Verbot geringe Erfolgschancen ein, äußerte jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Adblock-Whitelist.
Details bei Heise-Online.
Hintergründe zum Streit über Adblock Plus bei Telemedicus.

OVG Münster: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG Münster) hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen (Urteil vom 12.03.2015, Az.: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14). Das Gericht hält den Rundfunkbeitrag nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 1. Januar 2013 für verfassungsgemäß und europarechtskonform. Insbesondere handele es sich auch nicht um eine verdeckte Steuer, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfiele. Damit schließt es sich den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Rheinland-Pfalz und Bayern vom Mai 2014 an. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Zur Pressemitteilung des OVG Münster.
Zum neuen Rundfunkbeitrag bei Telemedicus.

Bundesregierung stellt Förderprogramm zu IT-Sicherheit vor
Die Bundesregierung hat ein Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit verabschiedet. Unter dem Arbeitstitel „Sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt“ sollen bis 2020 neue Entwicklungen, insbesondere Verschlüsselungstechniken, mit ca. 180 Millionen Euro gefördert werden. Aktivitäten zur Sicherheitsforschung würden ressortübergreifend gebündelt sowie sichere und innovative IT-Lösungen geschaffen. Schwerpunkte des Programms: Neue Technologien, sichere und vertrauenswürdige Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Anwendungsfelder der IT-Sicherheit und Privatheit sein.
Zur Agenda der Bundesregierung.

Save the Date: #SoKo15 am 29. und 30. August 2015
Auch in diesem Jahr wird Telemedicus seine jährliche Sommerkonferenz veranstalten. Leitthema der Telemedicus Sommerkonferenz 2015: „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“. Die Konferenz wird am 29. Und 30. August 2015 in der Hertie School of Governance in Berlin Mitte stattfinden.
Zum Save the Date-Beitrag bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 15.03.2015, https://tlmd.in/a/2917

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