+++ BMW liefert LG Köln Drive-Now-Kundendaten
+++ Pokémon Go: VZBV mahnt Niantic ab
+++ Vorratsdatenspeicherung: Schlussanträge des Generalanwalts
+++ EU-Kommission gibt Vectoring-II-Beschluss unter Auflagen frei
+++ ElektroG: Rücknahmepflicht für Altgeräte tritt in Kraft
BMW liefert LG Köln Drive-Now-Kundendaten
In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Köln hat BMW Nutzerdaten freigegeben. Dies berichtete das manager magazin am Donnerstag. Das Strafverfahren richtete sich gegen einen Fahrer, der mit einem BMW der Carsharing-Plattform „Drive Now” einen Fahrradfahrer überfahren haben soll. Aufgrund der Daten konnte das Gericht ein präzises Bewegungsprofil erstellen, das auch Aussagen über die Fahrtgeschwindigkeit enthielt. Auf die Anfrage, wieso BMW über diese Daten überhaupt verfüge, bestritt das Unternehmen die Erhebung genauer Wegstrecken oder Geschwindigkeiten. Es würden lediglich für die Rechnungserstellung Ort und Zeit von Beginn und Ende der Miete festgehalten.
Zur Berichterstattung auf manager-magazin.de.
Pokémon Go: VZBV mahnt Niantic ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Betreiber des Augmented Reality-Spiels Pokémon Go wegen 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer hervor. Demnach verstoßen die einzelnen Klauseln gegen Verbraucher- oder Datenschutzvorschriften. Insbesondere wird kritisiert, dass ein anonymes Spielen nicht möglich sei. Außerdem könne Niantic sämtliche Dienste einstellen – In-App-Käufe müssten die Nutzer dann nach kalifornischem Recht abwickeln. Außerdem könne das Unternehmen umfassend Daten erheben und nach eigenem Ermessen weiter geben.
Zur Pressemitteilung des vzbv.
Vorratsdatenspeicherung: Schlussantärge des Generalanwalts
Der Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat sich grundsätzlich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, soweit sie mit strengen Garantien verbunden ist. Dies lässt sich seinen Schlussanträgen im Verfahren zur schwedischen und britischen Vorratsdatenspeicherung entnehmen. Soweit eine Vorratsdatenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft sei, stehe ihr Europäisches Recht nicht entgegen. So müsse ein Schutz vor Willkür gewährleistet werden. Die Vorschriften dürften zudem den Wesensgehalt der Privatheit und des Datenschutzes nicht berühren. Außerdem dürfe die Vorratsdatenspeicherung nur wegen schwerer Straftaten herangezogen werden.
Zur Pressemitteilung des Generalanwalts.
EU-Kommission gibt Vectoring-II-Beschluss unter Auflagen frei
Die EU-Kommission hat den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erneut vorgelegten Beschlussentwurf zum Vectoring im HVt-Nahbereich grundsätzlich freigegeben – allerdings unter Auflagen. Dies berichtete teltarif.de am Dienstag. In einem Schreiben an die Regulierungsbehörde legte sie die nach ihrer Einschätzung erforderlichen Voraussetzungen für alternative Zugangsprodukte dar. Insbesondere wird das von der Telekom vorgelegte Angebot über den Bitstromzugang auf Layer 2 (L2-BSA) an den sogenannten Broadband Network Gateways (BNG) als unzureichend betrachtet. Dieses müsse als Ersatzprodukt für den lokalen physischen Zugang diesem in seinen Funktionalitäten möglichst nahe kommen. Bei dem derzeitigen L2-BSA-Angebot treffe dies jedoch nicht zu, da dieses nicht den Anforderungen an ein virtuell entbündeltes lokales Zugangsprodukt (VULA) entspreche. Insbesondere müssten die Wettbewerber über größere Nutzpakete bei der Übertragung verfügen können und die Dienstequalität mehr beeinflussen können.
Zur Pressemitteilung der Kommission.
Hintergründe und Auszüge aus der Kommissionsempfehlung auf teltarif.de.
ElektroG: Rücknahmepflicht für Altgeräte tritt in Kraft
Ab dem 25. Juli 2016 müssen Händler ab einer bestimmten Verkaufsflächengröße alte Elektrogeräte zurücknehmen und entsorgen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bezweckt über die Neuregelungen im ElektroG den Aufbau einer Sammelstruktur, über die Abfälle verringert, Rohstoffe und Energie gespart und mehr Elektrogeräte recycelt werden. Das Gesetz ist bei Händlern hoch umstritten und viele haben bereits angekündigt, es zu ignorieren.
Zur Pressemitteilung des BMUB.
Hintergründe auf heise.de.