+++ EuGH: Niederlage für DocMorris
+++ Bundesverfassungsgericht prüft JMStV
+++ Alternativentwurf zu Netzsperren
+++ Wikipedia bald auch unter CC-Lizenz
+++ Einspruch gegen HADOPI-Gesetz in Frankreich
+++ Fischer und Klinsmann unterliegen jeweils in Presserechtsstreits
+++ OLG Frankfurt zum Erschöpfungsgrundsatz bei Software-Zertifikaten
+++ Wieder ein Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs
+++ Streit um RTL-Serie „Erwachsen auf Probe”
EuGH: Niederlage für DocMorris
Die Internet-Apotheke DocMorris musste eine Niederlage vor dem EuGH einstecken: Die Richter halten das deutsche Apotheken-Gesetz für mit EU-Recht vereinbar. Das deutsche Recht sieht vor, dass Medikamente nur von zugelassenen Apothekern vertrieben werden dürfen. Außerdem ist die Anzahl möglicher Filialen pro Apotheker auf drei begrenzt. Ein Aufbau von Ketten wie die von Doc Morris ist in Deutschland also verboten. Diese Regelungen verstoßen nach dem EuGH-Urteil nicht gegen die europäische Niederlassungsfreiheit. Das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens habe hinter dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zurückzutreten.
Die Meldung bei Spiegel Online.
Bundesverfassungsgericht prüft JMStV
Jugendschutzverstöße können beim privaten Rundfunk anders geahndet werden als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nur im ersten Fall sind Bußgelder vorgesehen. Ob diese unterschiedlichen Regelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gegen das Gleichheitsgebot in Art. 3 GG verstoßen, wird nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Die Frage wurde ihm im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle vom AG Ludwigshafen vorgelegt. Sollten die Richter zu dem Schluß kommen, dass die Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertig ist, wäre die Regelung verfassungswidrig.
Die Hintergründe des Verfahrens bei Telemedicus.
Alternativentwurf zu Netzsperren
Neben dem Entwurf der Bundesregierung zu Netzsperren gegen Kinderpornographie hat in der vergangenen Woche der Internetprovider „1&1” einen alternativen Regelungsentwurf veröffentlicht. Das Konzept sieht keine DNS-Sperren, sondern eine Kontrolle über den DSL-Router vor. Diesen Mittwoch findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben statt.
Weiter bei Netzpolitik.
Wikipedia bald auch unter CC-Lizenz
Nach einer Abstimmung unter Wikipedia-Mitgliedern sind 75.8% der Community dafür, dass die Artikel künftig doppelt lizenziert werden sollen. Neben die bisher verwendete GNU Free Documentation License (GFDL) tritt nun auch die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA. Damit können die Beiträge leichter übernommen werden, weil nicht mehr alle Editoren genannt werden müssen.
Zum Ergebnis der Abstimmung.
Einspruch gegen HADOPI-Gesetz in Frankreich
Vorletzte Woche wurde in Frankreich das „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” verabschiedet; darin ist insbesondere das „Three Strikes Out”-Verfahren geregelt. Danach kann die zuständige Behörde (HADOPI) Nutzern bei wiederholten Urheberrechtsverstößten den Internetzugang sperren. Jetzt haben Abgeordnete der Sozialisten beim Verfassungsrat („conseil constitutionel”) Einspruch eingelegt. Die Institution soll nun prüfen, ob das Gesetz insbesondere gegen den Bestimmheitsgrundsatz, die Unschuldsvermutung und das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt. In diesem Fall kann der Verfassungsrat die Normen verwerfen.
Die Details bei Heise.
Fischer und Klinsmann unterliegen jeweils in Presserechtsstreits
Gleich zweimal unterlagen Prominente in der vergangenen Woche in Rechtsstreits gegen Zeitungen: Der BGH hat entschieden, dass ein Bericht des Magazins „Bunte” nicht zu beanstanden ist. Die Berichterstattung über einen Immobilienerwerb durch Joschka Fischer stelle demanch keinen schweren Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte dar; hier überwiegt nach Ansicht des Gerichts das gegenläufige Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Daneben musste auch Jürgen Klinsmann eine erneute Niederlage gegen die „taz” einstecken. Eine Photomontage, die ihn als gekreuzigten Christus zeigt, muss er weiterhin hinnehmen. Das LG München I sieht in der Veröffentlichung keine Verletzung der Menschenwürde, weil die Karriaktur nicht die Person des Fußballtrainers erniedrige.
Telemedicus zu Fischer vs. Bunte.
Telemedicus zu Klinsmann vs. taz.
OLG Frankfurt zum Erschöpfungsgrundsatz bei Software-Zertifikaten
Das OLG Frankfurt a. M. hat die Geltung des Erschöpfungsgrundsatzes beim Handel mit Software-Echtheitszertifikaten abgelehnt. Dafür bleibt stets die Zustimmung des Rechteinhabers nötig. Der Erschöpfungsgrundatz in § 17 Abs. 2 UrhG macht ein solches Einverständnis in bestimmten Fällen entbehrlich. Nach Ansicht des Gerichts gilt diese Norm aber nur für körperliche Werkstücke. Die „certificates of authenticity” (COA) stellten hingegen unkörperliche Nutzungsrechte dar, sodass die Regelung gar nicht anwendbar sei.
Das Urteil beim IUM.
Wieder ein Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass auch beruflich genutzte internetfähige PCs rundfunkgebührenpflichtig sind. Damit schließt er sich der Ansicht des OVG Koblenz an; anders hat bisher das VG Stuttgart entschieden. Eine einheitliche Rechtsprechung besteht demanch noch nicht; das könnte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ändern, zu dem der BayVGH die Berufung zugelassen hat.
Mehr zum Urteil bei Telemedicus.
Streit um RTL-Serie „Erwachsen auf Probe”
Die geplante RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe” wurde in der vergangenen Woche mit Kritik befeuert. Die Programmausschüsse mehrerer Landesmedienanstalten, Therapeuten, Kinderschützer und Medienbeauftragte verlangen einen Verzicht auf die Ausstrahlung: Das Format verletze geltendes Recht – Babys dürften nicht als Versuchskanninchen missbraucht werden. In der Sendereihe sollen junge Paare gezeigt werden, denen Kinder anderer Eltern „auf Probe” überlassen werden. Ein Arbeitskreis hat gegen diese Eltern bereits Strafanzeige gestellt. RTL wehrt sich gegen eine derartige „Vorverurteilung”; man hätte das Format umfassend und verantwortungsbewusst geprüft – ein solcher „Eignungstest für Jugendliche mit Kinderwunsch” sei ein sozial relevantes Thema.
Dazu ausführlich der EPD.