+++ BGH entscheidet erneut über DNS-Sperren
+++ Europäisches Parlament debattiert über Chatkontrollen
+++ BSI-Präsident Schönbohm unter Druck
+++ USA: Knapp 1 Milliarde Dollar Schmerzensgeld für Hate Speech
+++ Frankreich: Encrochat-Daten könnten illegal erlangt sein
BGH entscheidet erneut über DNS-Sperren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Woche erneut entschieden, dass DNS-Sperren rechtswidriger Webseiten nur als letztes Mittel zulässig sind (Az. I ZR 111/21). Danach müssen Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternehmen, um gegen die rechtswidrigen Webseiten direkt vorzugehen. Erst wenn dies scheitert, können Rechteinhaber von Internet-Providern die Sperre der Webseiten verlangen. Im konkreten Fall hatten mehrere Wissenschaftverlage die Sperrung von Webseiten verlangt, auf denen rechtswidrig Inhalte von ihnen veröffentlicht waren. Nach Ansicht des BGH hätten die Verlage zunächst versuchen müssen, die Host-Provider dieser Webseiten in Schweden auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, um gegen die Rechtsverletzer vorzugehen. Da dies nicht geschehen sei, seien die DNS-Sperren nicht gerechtfertigt.
Zur Pressemeldung des BGH.
Europäisches Parlament debattiert über Chatkontrollen
Die EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson hat am Montag im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlamentes ihren Entwurf für eine Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellen Missbrauch an Kindern vorgestellt. Dieser enthält auch Regelungen, die Anbieter von Messengern verpflichten soll, aktiv nach verdächtigen Inhalten zu suchen – und damit eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterlaufen. Johansson verteidigte dies am Montag: Die Diensteanbieter müssten zunächst eine Risikobewertung vornehmen. Nur wenn andere Präventionsmaßnahmen nicht ausreichten, müsse eine Chatkontrolle durchgeführt werden. Dennoch bleibt der das Vorhaben hoch umstritten. Mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft und auch Bundesjustizminister Buschmann sprachen sich letzte Woche dagegen aus.
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BSI-Präsident Schönbohm unter Druck
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm ist vergangene Woche wegen Verbindungen zu einer umstrittenen Sicherheitsorganisation in die Kritik geraten. Das ZDF Magazin Royale hatte berichtet, dass Schönbohm vor seiner Amtsteit Mitgründer der umstrittenen Lobbyorganisation „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland” (CSRD) war. Mittlerweile sei dort auch ein Unternehmen mit möglichen Verbindungen zum russischen Geheimdienst engagiert. Auch wenn Schönbohm nicht mehr Mitglied des CSRD ist, habe er noch kürzlich eine Rede zum Jubiläum der Organisation gehalten. Die Vorwürfe werden derzeit kontrovers diskutiert. Medienberichten zufolge wolle Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm gar abberufen.
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USA: Knapp 1 Milliarde Dollar Schmerzensgeld für Hate Speech
Ein Gericht im US-Bundesstaat Connecticut hat den Radiomoderator Alex Jones zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von knapp 1 Milliarde US-Dollar verurteilt. Jones hatte jahrelang behauptet, ein Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule in der Stadt Newton (Connecticut) habe nicht stattgefunden und die Opfer seien Schauspieler gewesen. Insgesamt 15 Opfer und Hinterbliebene hatten deshalb gegen Jones geklagt. Das Gericht sprach den Kläger:innen vergangene Woche insgesamt 965 Millionen US-Dollar zu.
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Frankreich: Encrochat-Daten könnten illegal erlangt sein
Der Kassationsgerichtshof Frankreichs hat vergangene Woche darüber entschieden, ob Daten von dem Chatanbieter Encrochat rechtmäßig durch Strafverfolgungsbehörden abgezogen werden durften. Französische Behörden hatten bei einem französischen Hoster massenhaft Kommunikationsdaten des Chatanbieters gehackt. Der Chat war mutmaßlich vor allem bei Nutzern aus der organisierten Kriminalität. Mehrere internationale Polizeibehörden hatten auf Basis der Daten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der BGH hatte im März entschieden, dass die Daten auch in deutschen Strafverfahren verwertbar seien (Az. 5 StR 457/21). Nach Ansicht des Kassationsgerichtshof könnten die Daten allerdings rechtswidrig erlangt worden sein. Um dies abschließend zu beurteilen muss nun näher geklärt werden, wie genau die Behörden an die Daten gelangt sind.
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