+++ Zeit-Stiftung veröffentlicht „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union”
+++ LG Hamburg: Adblock Plus verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht
+++ Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist live
+++ Innenministerkonferenz: Einheitlicher Presseausweis ab 2018
Zeit-Stiftung veröffentlicht „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union”
Die Zeit-Stiftung hat einen Entwurf für eine „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union” entworfen. Zahlreiche Prominente fordern in 23 Artikeln Vorschläge zur Autonomie und Freiheit des Einzelnen, zum Einsatz und zur Entwicklung Künstlicher Intelligenz, zu Informationeller Selbstbestimmung und Datensicherheit. Der Vorschlag soll die Debatte um digitale Grundrechte anstoßen – und erfuhr bereits breite Kritik: Die Charta enthalte systematische Mängel und offenbare ein mangelndes Verständnis der Grundrechte, so die Stimmen.
Zum Entwurf der Charta.
Malte Engeler befasst sich auf Telemedicus ausführlich mit der Charta.
Zur Meldung der Zeit-Stiftung.
Kritisch zur Charta Niko Härting auf LTO.
LG Hamburg: Adblock Plus verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht
Das LG Hamburg stuft in einem aktuellen Urteil den Werbeblocker Adblock Plus (Eyeo) als rechtmäßig ein (Az. 315 O 293/15). Das Gericht sieht keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Kläger Spiegel Online hatte argumentiert, die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer kostenpflichtigen Whitelist stelle einen unzulässigen Eingriff in das Anzeigengeschäfts des Nachrichtenportals dar. Dem folgte das LG nicht: Nutzer würden selbst entscheiden, ob sie Onlinewerbung sehen oder mittels einer Software ausschalten wollten. Da der Blockadevorgang ausschließlich in der Sphäre von Nutzern stattfinde, sei der Einsatz von Adblockern Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es sei auch keine marktbeherrschende Stellung von Eyeo zu erkennen. Spiegel Online hatte geklagt; das Urteil ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Mehr bei heise.de.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist live
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) am Montag live geschaltet. Mit dem beA können Justiz und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwälte untereinander kommunizieren. Eine Pflicht zur Nutzung des beA besteht ab dem Jahr 2018. Wer es jetzt schon nutzen möchte, sollte das signalisieren – etwa auf dem Briefkopf, meint Pia Lorenz (LTO). Zuletzt hatten Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Berlin den Start des Systems verhindert.
LTO ausführlich zum aktuellen Stand.
Infos zum beA bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Innenministerkonferenz: Einheitlicher Presseausweis ab 2018
Ab 2018 soll es wieder einen einheitlichen Presseausweis geben. Das hat die Innenministerkonferenz beschlossen. Journalistenverbände sollen die Ausweise vergeben können. Eine Kommission wird entscheiden, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgen soll. Nur hauptberufliche Journalisten sollen den Ausweis erhalten können.
Die Hintergründe zum Presseausweis in der taz.
Beiträge auf Telemedicus zum Thema Presseausweis.