+++ Massenüberwachung: Bürgerbeauftragte rügt Kommission
+++ BKA veröffentlicht neue Cybercrime-Studie
+++ BGH veröffentlicht Hyperlink-Entscheidung
+++ LG Berlin: Erben erhalten Zugang zu Facebookprofil
+++ Positionspapier der SPD zur WLAN-Störerhaftung
Massenüberwachung: Bürgerbeauftragte rügt Kommission
Die europäische Bürgerbeauftragte O’Reily hat gegenüber der europäischen Kommission eine offizielle Rüge ausgesprochen. Nicht nur sei die Kommission bei der Untersuchung der Überwachungsmaßnahmen des britischen GCHQ untätig geblieben, sie verweigere auch die Herausgabe von Dokumenten. Hintergrund der Rüge war eine Anfrage der Redaktion des Computermagazins c’t im Zuge des Bekanntwerdens der NSA-Affäre, in der diese die Herausgabe der Dokumente forderte. Die Kommission hat nun bis Mai 2016 Zeit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Zur Meldung auf heise.de.
BKA veröffentlicht neue Cybercrime-Studie
Unter dem Titel „Täter im Bereich Cybercrime – Eine Literaturanalyse“ hat das BKA nun eine weitere Studie zum Phänomen des „Hacktivismus“ veröffentlicht. Bereits seit 2013 untersucht das BKA gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Verteidigungsministerium und dem Nationalen Cyberabwehrzentrum das Phänomen. Der Begriff bezeichnet eine Form des politischen Protests unter Zuhilfenahme von Informationstechnologie. Der Übergang zur Computer-/Cyberkriminalität ist dabei fließend. Die kürzlich veröffentlichte Studie beschäftigt sich mit der Typologie der Tätergruppe und gibt Empfehlungen zu Prävention und Bekämpfung.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.
Zur Studie des BKA.
BGH veröffentlicht Hyperlink-Entscheidung
Bereits am 18. Juni vergangenen Jahres hatte der BGH in Sachen Haftung für Hyperlinks geurteilt. Die Entscheidung (Az. I ZR 74/14) wurde nun am 6. Januar 2016 veröffentlicht. Dem BGH zufolge sei die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) beim Setzen von Hyperlinks nicht anwendbar und greift daher auf die allgemeinen Grundsätze der Störerhaftung zurück. Danach haftet der Linksetzer nur dann, wenn er sich die verlinkten, rechtswidrigen Inhalte/Aussagen zu eigen macht. Erlangt er von der etwaigen Rechtswidrigkeit der Inhalte Kenntnis, ist er jedoch zur Prüfung und ggf. Löschung des Links verpflichtet.
Zur Meldung auf internet-law.de.
Die Entscheidung des BGH im Volltext.
LG Berlin: Erben erhalten Zugang zu Facebookprofil
Das LG Berlin hat dem Klagebegehren der Eltern einer verstorbenen Minderjährigen auf Zugang zu ihrem Facebookprofil stattgegeben (Urt. v. 17.12.2015, Az. 20 O 172/15). Die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen stünden dem nicht entgegen, wenn es sich wie im vorliegenden Falle um eine Minderjährige handle. Vor Beginn des Verfahrens hatte Facebook die Profile Verstorbener in einen Gedenkzustand versetzt und keine weiteren Zugriffe durch die Erben erlaubt. Von dieser Praxis ist das Unternehmen im Laufe des Verfahrens abgerückt und damit einen ersten Schritt zur Ermöglichung einer digitalen Nachlassverwaltung unternommen.
Zur Meldung auf heise.de.
Positionspapier der SPD zur WLAN-Störerhaftung
Der SPD-Arbeitskreis Urheberrecht hat diese Woche eine Stellungnahme zur WLAN-Störerhaftung veröffentlicht, in dem er die geplante Novelle des Telemediengesetzes (TMG). Der Entwurf enthalte zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und verfehle somit das Ziel Rechtssicherheit zu schaffen. Auch die Regelung zu „gefahrgeneigten Diensten“ wirke auf Betreiber öffentlicher WLANs eher abschreckend. Die Zahl der über öffentliche Hotspots begangener Rechtsverletzungen sei Experten zufolge unbedeutend.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum Positionspapier der SPD.