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Wochenrückblick: Digital Services Act, IT-Sicherheit, BND

+++ EU-Kommission stellt Digital Services Act und Markets Act vor

+++ Neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen

+++ Bundesregierung verabschiedet neue Regeln zur Massenüberwachung

+++ GWB-Novelle kommt später

+++ Bundesregierung befasst sich erst wieder 2021 mit Reform des Urheberrechts

+++ Gesetzesreformen: Verbände kritisieren knappe Fristen für Stellungnahmen

EU-Kommission stellt Digital Services Act vor
Die EU-Kommission will der Digitalwirtschaft einen grundlegend neuen Rechtsrahmen geben. Hierfür hat sie zwei umfassende Verordnungsentwürfe vorgelegt: den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA). Der DSA soll Haftung von Online-Plattformen neu regeln und bußgeldbewehrte Handlungs- bzw. Löschpflichten für illegalen Hasscontent schaffen, wobei Nutzern zugleich Beschwerdemöglichkeiten bei zu unrecht erfolgten Löschungen offenstehen müssen. Der Maßstab für die größten Online-Plattformen wie Facebook oder Twitter ist besonders streng. Bei personalisierter Werbung müssen die Dienste transparent die Hauptparameter offenlegen. Der DMA soll die Marktmacht der größten Internetunternehmen begrenzen. So soll zum Beispiel das Zusammenführen von personenbezogenen Daten zweier Plattformen wie einst bei Facebook und WhatsApp soll nur noch per Einwilligung legal sein; Gatekeeper wie Amazon sollen eigene Produkte nicht bevorzugen dürfen.
Mehr bei Süddeutsche.de.
Mehr bei LTO.

Neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat ein neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Demnach müssen Hersteller, deren Komponenten in kritischen Infrastrukturen (z.B. Mobilfunknetzen) zum Einsatz kommen, eine Vertrauenswürdigkeitserklärung abgeben. Das Bundesinnenministerium (BMI) kann den Einsatz untersagen. Anlass der Diskussion war die Beteiligung des chinesischen IT-Ausrüsters Huawei am Ausbau der deutschen 5G-Netze. Aus der Erklärung müsse u.a. hervorgehen, ob und wie der Hersteller geeignete Sicherheitsmaßnahmen zur Unterbindung missbräuchlicher Überwachungsaktivitäten oder sonstiger Beeinträchtigungen getroffen habe. Die Kriterien einer solchen Entscheidung legt das BMI fest.Mehr bei Zeit Online.

Bundesregierung verabschiedet neue Regeln zur Massenüberwachung
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des BND-Gesetzes verabschiedet. Danach soll der Bundesnachrichtendienst (BND) weitreichende Befugnisse zum heimlichen Eingriff und zur Überwachung ausländischer Telekommunikationsinfrastruktur erhalten. Das Gesetz diene dabei vor allem dazu, die bisherige Praxis auf eine rechtliche Grundlage zu stellen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten regeln. Anlass der Novelle ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verdachtsunabhängigen Massenüberwachung, das die damalige Praxis für rechtswidrig erklärte.
Mehr bei Heise.de.
Mehr bei netzpolitik.org.

GWB-Novelle kommt später
Die Große Koalition hat die Verabschiedung der GWB-Novelle verschoben. Das Bundesjustizministerium hatte Bedenken gegen die Einschränkung der Klagemöglichkeiten großer Digitalkonzerne gegen Kartellentscheidungen geäußert. Ziel der Reform ist es, dem Bundeskartellamt ein schnelleres, effektiveres Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Praktiken großer Digitalkonzerne zu ermöglichen. Hierzu sollte der Rechtsweg für Einsprüche verkürzt werden, so dass Rechtsmittel künftig nicht zunächst beim OLG Düsseldorf, sondern direkt beim Bundesgerichtshof einzureichen wären. Die Bundesregierung greift mit der Novelle einer europäischen Initiative voraus, Technologiekonzerne in Europa künftig stärker zu regulieren.
Mehr im Handelsblatt.

Bundesregierung befasst sich erst wieder 2021 mit Reform des Urheberrechts
Ursprünglich wollte die Bundesregierung noch im Dezember einen Beschluss zur Reform des Urheberrechts fassen. Dazu kommt es nun erst im Januar, berichtet die FAZ. Wie Deutschland die jüngste Urheberrechtsrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzen wird, ist unter den Ministerien bislang umstritten. Die DSM-Richtlinie regelt u.a. neue Haftungsregeln für Upload-Plattformen wie YouTube und muss im Sommer 2021 umgesetzt sein.
Mehr bei der FAZ.

Gesetzesreformen: Verbände kritisieren knappe Fristen für Stellungnahmen
Zahlreiche Branchenverbände und NGOs kritisieren in einem gemeinsamen Schreiben die knappen Fristen, die ihnen die Bundesministerien bei der Beteiligung in Gesetzgebungsverfahren einräumen. So waren zuletzt für Stellungnahmen zur Reform Telekommunikationsgesetzes zwei Tage, beim jüngsten Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 28 Stunden vorgesehen. Für solch umfassende Gesetzesvorlagen seien angemessene Fristen von mindestens vier Wochen notwendig. Die Verbände fordern zudem Synopsen der Gesetzentwürfe.
Mehr bei Heise.de.

, Telemedicus v. 20.12.2020, https://tlmd.in/-8837

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