+++ EU-Kommission plant Digital Service Act für Plattformen
+++ Neuer Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsrecht
+++ OLG Köln: Vertragsgenerator Smartlaw keine unzulässige Rechtsberatung
+++ Vertragsverletzungsverfahren wegen Umsetzung der JI-Richtlinie
+++ LG München I untersagt Handel mit debrandeten Routern aus Sonderedition
EU-Kommission plant Digital Service Act für Plattformen
Die EU-Kommission will die Wettbewerbsfähigkeit kleiner europäischer Dienste stärken und die großen Anbieter stärker kontrollieren. Dies berichtete reuters diese Woche. Mit einem sogenannten Digital Service Act (DSA) soll die europäische Datenstrategie um Instrumente der Marktregulierung erweitert werden. So steht der Vorschlag im Raum, bereits die Entwicklung von Marktmacht („Umkippen von Märkten“) zu kontrollieren – und nicht erst den Missbrauch von Marktmacht. Damit sollen bestimmte Algorithmen und Praktiken digitaler Plattformen effektiver kontrolliert werden können. Zum Beispiel soll verhindert werden, dass sich Plattformen durch ihre Dienstangebote unangemessen selbst bevorteilen. Im Raum steht auch eine eigenständige europäische Behörde. Der DSA soll auch die Nachfolgeregelung zu der alten eCommerce-Richtlinie darstellen.
Zum Bericht bei reuters.
Zum Bericht bei golem.de.
Neuer Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsrecht
Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) soll mit zahlreichen Änderungen versehen werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den netzpolitik.org diese Woche veröffentlicht hat. Demnach soll der Kreis der Verpflichteten um eine weitere Gruppe erweitert werden. Sogenannte „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ sollen zukünftig ein IT-Sicherheitskonzept vorlegen müssen. Bußgelder sollen zukünftig auch nach den weltweiten Vorjahresumsätzen des Unternehmens berechnet werden. Vor allem aber soll das BSI selbst mit weiteren Befugnissen ausgestattet werden.
Mehr dazu auf netzpolitik.org.
OLG Köln: Vertragsgenerator Smartlaw keine unzulässige Rechtsberatung
Das OLG Köln hält den von Wolters Kluwer angebotenen Vertragsgenerator Smartlaw grundsätzlich für zulässig. Dies berichtete lto.de. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg klagt gegen den Betreiber des Angebots, weil sie dieses als eine erlaubnispflichtige Rechtsberatung hält. Vor dem LG Köln bekam sie noch Recht und konnte von Wolters Kluwer verlangen, das Angebot einzustellen. Der OLG-Senat sieht darin jedoch eine lediglich unterstützende Software, die als solche bereits keine individuelle Rechtsberatung leisten könne, sondern allenfalls unterstützend wirke.
Zum Bericht auf lto.de.
Vertragsverletzungsverfahren wegen Umsetzung der JI-Richtlinie
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland eingeleitet. Dies berichtete heise diese Woche ausführlich. Hintergrund ist die bislang nicht ausreichende Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung von 2016 (JI-Richtlinie), die damals neben der DSGVO verabschiedet wurde. Diese sieht unter anderem Schutzmaßnahme und Rechtsbehelfe zugunsten Betroffener bei strafrechtlichen Ermittlungen vor. Bislang haben diese lediglich elf Bundesländer umgesetzt.
Zur Nachricht auf heise.de.
LG München I untersagt Handel mit debrandeten Routern aus Sonderedition
Das Landgericht München I hat seine einstweilige Verfügung gegenüber einem Anbieter von gebrauchten Fritzbox-Routern bestätigt. Dieser hatte die Router aus einer Sonderedition mit einer Serien-Firmware bespielt und angeboten. Hiergegen wehrte sich der Hersteller AVM, da es sich um gebrandete Router mit einer speziellen Firmware handelte. Diese würden geändert und dabei die berechtigten Interessen des Herstellers an seinen Markenrechten eingeschränkt.
Ausführlich bei golem.de.