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Wochenrückblick: Der III. Weg, Preistransparenz, Ladekabel

+++ Erfolgloser Eilantrag: Facebookseite rechtsextremer Kleinpartei bleibt gesperrt

+++ Äußerungen in privaten Messengergruppen kein Kündigungsgrund

+++ Onlinebuchung von Flügen: Keine versteckten Kosten

+++ Europaweit einheitliche USB-C Ladekabel

Erfolgloser Eilantrag: Facebookseite rechtsextremer Kleinpartei bleibt gesperrt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ auf Entsperrung ihrer Facebookseite abgelehnt (Az. 1 BvQ 100/21). Die Seite ist seit Mitte August gesperrt und das Facebookkonto des Parteivorsitzenden seit Ende August deaktiviert. Antragstellerin des Eilverfahrens ist aber die Partei gewesen, die laut BVerfG schon nicht habe hinreichend darlegen können, dass sie Inhaberin oder Berechtigte des zugrundeliegenden Kontos sei. Sie habe auch keine weiteren nachvollziehbaren Ansprüche dargelegt, weshalb sie Ansprüche gege Facebook aus der Sperrung ableiten könne. So lägen die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vor.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.
Zur Nachricht bei lto.de.

Äußerungen in privaten Messengergruppen kein Kündigungsgrund
Üble Äußerungen über andere Mitarbeiter:innen und Geflüchtete berechtigen nicht zur Kündigung, wenn es sich dabei um vertrauliche Messenger-Kommunikation handelt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 21 Sa 1291/20). Hintergrund war die Kündigung eines technischen Leiters eines Flüchtlingshilfevereins. Da die Aussagen im sehr kleinen Kreis über private Handys stattfand und eine Weitergabe nicht angestrebt gewesen sei, sei die Kündigung unwirksam. Als technisch Zuständiger habe der Mann auch nicht unmittelbar mit der Betreuung zu tun gehabt oder lasse die nötige Verfassungstreue vermissen.
Zur Nachricht bei lto.de.

Onlinebuchung von Flügen: Keine versteckten Kosten
Ein Flugbuchungsprotal darf kostenlose Zahlungsmöglichkeiten nicht nur auf eine Kreditkarte beschränken, selbst wenn dies mithilfe einer erlassenen Service-Fee bei der Verwendung dieser bestimmten Karte geschieht. Das hat der BGH entschieden (Az. X ZR 23/20). Aus Kundensicht sähe es so aus, als wenn bei Verwendung aller anderer Zahlungsmittel ein zusätzliches Entgelt erhoben werde. Der rein rechnerische Erlass bei der bestimmten Zahlungsart würde den Eindruck vermitteln, dass das höhere Entgelt allein auf der Auswahl eines anderen Zahlungsmittels beruhen würde. Außerdem bestätigte der BGH, dass schon bei der Buchung eventuell zusätzliche Kosten für die Gepäckbeförderung nach der LuftverkehrsdiensteVO (VO EG 1008/2008) ausgewiesen werden müssen.
Zur Nachricht bei beck-aktuell.
Zur Nachricht bei lto.de.

Europaweit einheitliche USB-C Ladekabel
Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Harmonisierung der Richtlinie über Funkanlagen veröffentlicht. Damit will die Kommission Hersteller von Smart Devices auf ein einheitliches Ladekabelformat verpflichten, um Elektroschrott zu verhindern und Kosten für Verbraucher zu senken. Als Standard ist der weit verbreitete USB-C Anschluss vorgesehen. Der Vorschlag trifft insbesondere Anbieter wie Apple, die z.T. auf proprietäre Ladekabel setzen. Die EU-Kommission hingegen erwartet sich eine gesteigerte Interoperabilität und möchte technologische Innovation ermöglichen.
Zur Nachricht bei heise.de.

, Telemedicus v. 27.09.2021, https://tlmd.in/-9694

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