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Wochenrückblick: Demofotos, BND-Gespräche, MP3-Patente

+++ OVG NRW: Polizei darf keine Fotos von Demos veröffentlichen

+++ LG Berlin mit umstrittener Entscheidung zu Grenzen der Äußerungsfreiheit

+++ Bundesregierung verabschiedet Blockchain-Strategie

+++ BVerwG: Anspruch aus Art. 5 GG auf Infos über BND-Hintergrundgespräche

+++ Neue Initiative gegen Hasskommentare in Hessen

+++ Datenschutzbeauftragte Berlins mit Details zu sechsstelligem Bußgeld

+++ MP3-Patente: Institut für Rundfunktechnik scheitert mit Millionenklage
OVG NRW: Polizei darf keine Fotos von Demos veröffentlichen
Die Polizei darf in sozialen Medien nicht länger Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 15 A 4753/18). Geklagt hatten zwei Teilnehmende einer Demonstration aus dem Jahr 2018. Das Polizeipräsidium Essen hatte bei Facebook und Twitter Fotos veröffentlicht, auf dem beide Kläger zu erkennen waren. Das Anfertigen und Veröffentlichen der Fotos sei grundsätzlich geeignet, „einschüchternd oder abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend“ auf Demo-Teilnehmende einzuwirken – das OVG sah darin einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Zur Gefahrenabwehr dürften aber Fotos angefertigt werden. Die Revision ist zugelassen.
Zur Meldung in der FAZ.

LG Berlin mit umstrittener Entscheidung zu Grenzen der Äußerungsfreiheit
Vergangene Woche hat eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zu den Grenzen zulässiger Meinungsäußerung für Aufsehen gesorgt (Az: 27 AR 17/19). Ein Kommentator auf Facebook hatte eine angebliche umstrittene Äußerung der Grünen-Politikerin Renate Künast zum Anlass übler Beschimpfungen genommen. Unter Bezug auf das Zitat aus dem Bundestag von Künast im Jahr 1986 bezeichnete er sie auf Facebook unter anderem als „Drecks Fotze“, „Pädophilen-Trulla“ und „Schlampe“. Künast ging hiergegen zivilrechtlich vor. Ohne Erfolg: Das LG stufte die Äußerungen als sachbezogene Kritik ein. Die Bezeichnung als „Drecks Fotze“ sieht das LG Berlin als „haarscharf“ an der Grenze des Hinnehmbaren. Das LG argumentiert, das Thema des damaligen Zwischenrufs aus dem Bundestag liege ebenfalls im sexuellen Bereich. Da Geschlechtsverkehr mit Kindern erhebliches Empörungspotenzial habe, müsse sich Künast überzogene Kritik gefallen lassen. Alle Kommentare hätten im Kontext einen Sachbezug, weshalb sie „keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigung nach § 185 StGB“ darstellen, so das LG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr bei heise.de.

Bundesregierung verabschiedet Blockchain-Strategie
Die Bundesregierung will die Blockchain-Technologie fördern. Dafür hat sie 44 Maßnahmen angekündigt – darunter in den Feldern Finanzen, Energie und Verwaltung. Unter anderem soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere und Börsengänge mit der Ausgabe von Digitalwährungen geöffnet und digitale Schuldverschreibungen möglich werden. Ablehnend spielt das Strategiepapier (PDF) vermutlich auf die geplante Facebook-Währung Libra an, wenn es heißt: „Die Bundesregierung wird sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass Stablecoins keine Alternative zu staatlichen Währungen werden.“
Mehr bei heise.de.

BVerwG: Anspruch aus Art. 5 GG auf Infos über BND-Hintergrundgespräche
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss über Hintergrundgespräche mit Journalisten Auskunft erteilen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. BVerwG 6 A 7.18). Der Kläger, Redakteur beim Tagesspiegel, hatte beim BND 2017 Auskunft über Anzahl, Themen und personellen Rahmen, Zeiten und Orte der Hintergrundgespräche verlangt. Sein Ziel war es, die „selektive Informationsverbreitung“ des BND transparenter zu machen. Das BVerwG bejahte den Anspruch unmittelbar aus dem Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG), weil ein presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Bundesebene nicht einfachgesetzlich geregelt ist. Auskunft könne verweigert werden, um operative Aktionen und Quellen zu schützen – hierunter fielen Gespräche mit Journalisten nicht, so das BVerwG. Eine gerichtliche Auskunftsverweigerung ist nach Ansicht des BVerwG gerichtlich überprüfbar; Nachrichtendienste können sie nicht generell auf die Bereichsausnahme für Nachrichtendienste aus dem Informationsfreiheitsgesetz stützen.
Pressemitteilung des BVerwG.
Mehr in der taz.

Neue Initiative gegen Hasskommentare in Hessen
In Hessen soll ein Meldesystem gegen Hasskommentare geschaffen werden. Hierfür hat die schwarz-grüne hessische Landesregierung einen „Aktionsplan Hessen gegen Hetze“ vorgestellt. Bestehende Initiativen von Politik, Sicherheitsbehörden, Justiz, aber auch zivilgesellschaftlichen und universitären Akteuren sollen gebündelt und ausgebaut werden. Bürgerinnen und Bürger sollen Beleidigungen und Gewaltaufrufe künftig melden können. Als „Sammelstelle“ soll die Zentralstelle für Internetkriminalität in Frankfurt (ZIT) dienen – gemeinsam mit NGOs. Die Zivilgesellschaft solle eingebunden werden, um flexibler auf die „Schnelligkeit des Internets“ zu reagieren und eine staatliche Überwachungsstruktur zu vermeiden.
Mehr in der FAZ.

Datenschutzbeauftragte Berlins mit Details zu sechsstelligem Bußgeld
Die Datenschutzbeauftragte Berlins Maja Smoltczyk hat gegen den Lieferdienst Delivery Hero das bislang höchste deutsche Datenschutz-Bußgeld von knapp 200.000 € verhängt, außerdem ein weiteres gegen eine Online-Bank ein Bußgeld von 50.000 €. Im Falle von Delivery seien überwiegend Fälle Betroffenenrechte nicht beachtet worden, die sich etwa auf Auskunft über die Verarbeitung der eigenen Daten, auf Löschung oder Widerspruch bezogen. Außerdem seien alte, längst inaktive Kundendaten nicht gelöscht worden und es habe Beschwerden über Werbemails gegeben. Dies offenbarte aus Sicht der Behörde laut Pressemitteilung grundsätzliche, strukturelle Organisationsprobleme. Die Behörde hat die Adressaten des Bußgelds jetzt mitgeteilt, nachdem schon zuvor bekannt geworden war, dass in Berlin ein hohes Bußgeld verhängt wurde.
Zur Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten.

MP3-Patente: Institut für Rundfunktechnik scheitert mit Millionenklage
Das Institut für Rundfunktechnik (IRT) ist mit seiner 280-Millionen-Euro-Klage gegen den Patentverwerter Sivsel vor dem Landgericht Mannheim gescheitert. Im Verfahren forderte das IRT den Millionenbetrag wegen einer Patentverwertung im Zusammenhang mit der MP3-Technik, scheiterte aber nun vor Gericht. Das IRT hatte damals offenbar eine Fixvergütung einer Umsatzbeteiligung vorgezogen. ARD und ZDF betreiben das IRT. Die SZ spricht vom „vermutlich größten finanziellen Fehlgriff in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
Mehr in der SZ.

, Telemedicus v. 22.09.2019, https://tlmd.in/a/3446

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