+++ BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung
+++ DAV spricht sich gegen geplantes Presseleistungsschutzrecht aus
+++ GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?
+++ Heinos neues Album mit Rock-Covern – Schunkler vs. Headbanger?
+++ Gutachten gegen neuen Rundfunkbeitrag
BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung
Der BGH hat diese Woche entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses von seinem Provider Schadensersatz fordern kann, wenn der Anschluss ausfällt. Die Verfügbarkeit von Internet sei für die tägliche Lebensführung von zentraler Bedeutung, so der BGH. Wenn der Ausfall für den Betroffenen spürbar ist, könne der Anschlussinhaber auch Schadensersatz für die entgangene Nutzungsmöglichkeit verlangen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Telemedicus mit einer ersten Einschätzung.
DAV spricht sich gegen geplantes Presseleistungsschutzrecht aus
Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen das geplante Presse-Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Verbandes hervor. So sei das Leistungsschutzrecht nicht erforderlich und führe in der Praxis zu voraussichtlichen Umsetzungsproblemen. Außerdem bestehe bereits hinreichender urheberrechtlicher sowie wettbewerbsrechtlicher Schutz der Verlage. Ähnliches vertritt auch Thomas Stadler, der am kommenden Mittwoch als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Bundestages angehört wird. Seiner Einschätzung nach wird die Gesetzesänderung dazu führen, dass Inhalte erschwert auffindbar sind.
Die Stellungnahme des DAV.
Themenseite Presse-Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?
Die GEMA hat beim LG München Klage gegen Youtube eingereicht. Damit wehrt sich die Verwertungsgesellschaft gegen die Einblendungen des Videoportals bei gesperrten Videos. Darin heißt es, bestimmte Videos könnten nicht gezeigt werden, weil die GEMA die dazu erforderlichen Rechte nicht eingeräumt habe. Dies sei nach Ansicht der GEMA bloße Stimmungsmache, um die öffentliche Meinung zu ihren Lasten zu beeinflussen. Zwischen der GEMA und Youtube herrscht seit längerer Zeit Streit um die angemessene Vergütung der Videos.
Zur Nachricht auf heise.de.
Heinos neues Album mit Rock-Covern – Schunkler vs. Headbanger?
Der Volksmusik-Sänger Heino hat diese Woche mit seinem bald erscheinenden neuen Album für Schlagzeilen gesorgt. Darauf covert er Hits bekannter deutscher Rock-Bands wie den Ärzten oder Rammstein – und setzt diese auf seine typische eigene Art in Volksmusik-Stücke um. Das Album sorgte vergangene Woche für Aufsehen, weil einige Original-Interpreten von den Schlager-Covern angeblich gar nicht begeistert waren. Es stellte sich daher die Frage: Was ist bei Covern erlaubt? Bearbeitet Heino die Originale oder gibt er sie originalgetreu wieder?
Telemedicus zur urheberrechtlichen Einschätzung von Heinos neuem Album.
Gutachten gegen neuen Rundfunkbeitrag
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der neue Rundfunkbeitrag formell und materiell verfassungswidrig sei. Zum Einen handele es sich um eine Steuer, für deren Regelung den Ländern die Kompetenz fehle. Zum Anderen verstoße die Neuregelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, indem die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Damit stellt sich Degenhart argumentativ auf die Seite von Ermano Geuer und Rossmann, die beide vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Rundfunkbeitrag klagen. Das Gutachten von Degenhart wurde vom Handelsverband Deutschland in Auftrag gegeben, der seine Interessen durch die Neuregelung gefährdet sieht.
Zur Meldung auf heise.de.