+++ Neue Standardvertragsklauseln von der EU-Kommission beschlossen
+++ G7-Staaten einigen sich auf globale Mindest- und Digitalsteuer
+++ Bundeskartellamt prüft Google auch wegen „Google News Showcase“
+++ Trumps Facebook-Account bleibt bis 2023 gesperrt
+++ Aktivist Schrems mit Aktion gegen Cookie-Banner
+++ Datenschutzaufsicht versendet Fragebögen zu internationalen Datentransfers
Neue Standardvertragsklauseln von der EU-Kommission beschlossen
Die europäische Kommission hat vergangene Woche die neuen Standardvertragsklauseln beschlossen. Die Klauseln sollen sicherstellen, dass bei Datentransfers in außereuropäische Länder ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt wird. Eine Anpassung war durch das Wirksamwerden der DSGVO und das Schrems-II-Urteils des EuGH nötig geworden. Die neuen Vertragsklauseln sollen nun die Anforderungen der DSGVO sowie Kritikpunkte des EuGH besser umsetzen. Neben den bislang schon vorhandenen Verträgen für „Controller-to-Controller” und „Controller-to-Processor” Übermittlungen gibt es nun auch ein Vertragsmuster für „Processor-to-Processor”-Übermittlungen, um Datenübermittlungen an Unterauftragsverarbeiter abzudecken.
Pressemitteilung der EU-Kommission.
Artikel bei Heise.de.
G7-Staaten einigen sich auf globale Mindest- und Digitalsteuer
Die G7-Staaten haben sich auf neue Grundsätze bei der Besteuerung globaler Unternehmen geeinigt. Demnach soll in Zukunft ein Mindeststeuersatz von 15 % gelten. Steuerdumping unter den großen Wirtschaftsnationen soll es so nicht mehr geben. Zweite Säule der Vereinbarung ist eine Besteuerung im Umsatzland. Dies zielt vor allem auf die großen Digitalkonzerne. Diese versteuern ihre über das Internet angebotenen Dienste oft in Niedrigsteuerländern. Zukünftig soll die Steuerlast einheitlich in dem Land fällig werden, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Die Einigung soll nun innerhalb der OECD umgesetzt werden.
Mindeststeuer – Meldung bei Tagesschau.de.
Digitalsteuer – Meldung bei Tagesschau.de.
Bundeskartellamt prüft Google auch wegen „Google News Showcase“
Das Bundeskartellamt („BKartA”) hat angekündigt, seine Verfahren gegen Digitalkonzerne zu erweitern. Grundlage für die Prüfungen ist der neue § 19a GWB. In einem zweistufigen Verfahren können Unternehmen mit überragender marktübergreifende Bedeutung, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagt werden. Bereits im Mai hatte das BKartA mitgeteilt, dass man Google wegen seiner Dienste und Datenverarbeitungspraxis überprüfe. Nun kommt als dritte Element „News Showcase” hinzu. Dabei bindet Google seinen Nachrichtenangebot auch in die reguläre Suche ein. Dadurch könnten andere Medienanbieter benachteiligt werden. Die Nachrichten und Meldungen bezieht Google von Verlagspartnern. Gleichzeitig überprüft das BKartA, ob die Vertragsbedingungen für die Teilnahme an „News Showcase” unangemessen sind.
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes.
Trumps Facebook-Account bleibt bis 2023 gesperrt
Facebook hat vergangene Woche mitgeteilt, dass der ehemalige US-Präsident für zwei Jahre im sozialen Netzwerk gesperrt bleibt. Facebook hatte Trump kurz vor Ende seiner Amtszeit nach Ausschreitungen am Capitol gebannt. Der neue oberste Facebook-interne Gerichtshof, das sog. „Oversight Board”, hatte eine genauere Begründung und Eingrenzung der Sperre gefordert. Diese hat Facebook nun vorgelegt. Nach Ablauf von zwei Jahren will man nun erneut prüfen, ob von Trumps Account eine Gefahr ausgeht.
Meldung bei Heise.de.
Aktivist Schrems mit Aktion gegen Cookie-Banner
Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat angekündigt, gegen aus seiner Sicht unzulässige Cookie-Banner vorzugehen. Dazu hat er mit seiner Organisation NOYB Webseitenbetreiber einen Hinweisbogen zugesendet. Darin zeigt er Wege auf, wie das Einwilligungsmanagement DSGVO-konform auszugestalten sei. Komme man den Aufforderungen nicht nach, werde man die zuständige Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Kritiker werfen Schrems vor, mit seiner Aktion teils umstrittene Rechtsansichten durch Druck auf Webseitenbetreiber durchsetzen zu wollen.
Ankündigung von NOYB – Max Schrems.
Datenschutzaufsicht versendet Fragebögen zu internationalen Datentransfers
Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben angekündigt, in einer „koordinierten Aktion” die Vorgaben der Schrems-II-Entscheidung des EuGH besser durchzusetzen. Dazu wollen die Behörden nun mit einer Befragung von Unternehmen beginnen, um herauszufinden, wie die Unternehmen Daten in Drittländer übermitteln und verarbeiten. Konkret geht es vor allem um den Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten oder zum Webtracking. Mit dem Fragebogen wolle man nun für ein durchgängig angemessenes Datenschutzniveau sorgen. Im Fokus soll jedoch der Dialog und die Beratung der Unternehmen liegen.
Ankündigung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.