+++ EU-Minister einigen sich auf Datenschutzreform
+++ Keine GEMA-Gebührenpflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen
+++ EU-Kommission genehmigt Milliarden für Breitbandausbau in Deutschland
+++ EGMR: Verlagsportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich
+++ EuG: Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur bestätigt
+++ Frequenzversteigerung mit 5 Milliarden Euro beendet
EU-Minister einigen sich auf Datenschutzreform
Die EU-Justiz- und Innenminister haben am Montag die Reform des Datenschutzes weiter voran getrieben. Bei einem Treffen in Luxemburg einigten sie sich über wichtige Inhalte der angestrebten Datenschutzgundverordnung. Europäische Nutzer sollen damit mehr Rechte und einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten erhalten. Nächster Schritt sind nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission.
Übersicht über die Inhalte der Einigung bei juris.
Mehr bei tagesschau.de.
Keine GEMA-Gebührenpflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen
Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen stellt keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte die GEMA gegen einen Zahnarzt, in dessen Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik liefen. Er hatte zuvor einen Lizenzvertrag mit der GEMA außerordentlich gekündigt und seine Zahlungen eingestellt. Grund: Beim Abspielen der Musik in der Praxis sei das keine „öffentliche Wiedergabe“, was auch der EuGH so entschieden habe. Dem schloss der BGH sich an. Die Kündigung war wirksam, weil durch das EuGH-Urteil die Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrags entfallen sei.
Mehr Informationen bei juris.
EU-Kommission genehmigt Milliarden für Breitbandausbau in Deutschland
Die EU-Kommission hat 3 Milliarden Euro für die staatliche Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland genehmigt. Die wichtigsten Aspekte der von Deutschland geplanten nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) stehen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Zu diesem Schluss ist die Kommission nach einer beihilferechtlichen Prüfung gelangt. Nicht gefördert werden darf allerdings die Vectoring-Technik. Der nötige offene Zugang zum Netz sei dabei nicht gewährleistet, weshalb die Technik in staatlich geförderten Projekten nicht verwendet werden dürfe.
Zur Pressemeldung der EU-Kommission.
Weitere Infos bei Heise Online.
EGMR: Verlagsportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich
Bedrohungen und Hetze in einem Onlineforum müssen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen gelöscht werden, wenn ein Filter installiert ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag entschieden. Er bestätigte damit ein eigenes Urteil aus dem Jahr 2013. Auf der estnischen Nachrichtenwebseite Delfi fanden sich „hate speech“-Kommentare. Die Webseite hatte diese erst entfernt, nachdem Anwälte des Betroffenen dies gefordert hatten. In einer solchen Situation könnten die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, die Drohungen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen zu entfernen, da die technischen Voraussetzungen vorlagen, dies automatisch zu erkennen. Eine Vorabprüfung aller Kommentare sei hingegen nicht nötig, da dies die Meinungsfreiheit auf Nachrichtenseiten zu stark einschränke.
Mehr bei Golem.
Telemedicus zum Hintergrund des Falles.
EuG: Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur bestätigt
Das EuG hat die Eintragung der Form der Legofiguren als Gemeinschaftsmarke am Dienstag per Urteil bestätigt. Im Jahr 2000 ließ die Gesellschaft Lego Juris (Lego) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eine Lego-Spielzeugfigur als dreidimensionale Gemeinschaftsmarken unter anderem für Spiele und Spielzeuge eintragen. Eine konkurrierende Gesellschaft, die ähnliche Figuren verwendet, beantragte die Nichtigerklärung dieser Marken. Die Form der Ware sei durch ihre Art selbst bedingt, was einen Markenschutz ausschließen würde. Dem folgte das EuG nicht, die Klagen hat es abgewiesen. Der Konkurrent habe dafür kein Argument angeführt und nicht dargetan, dass die Erwägungen des HABM hierzu fehlerhaft sind.
Mehr bei juris.
Frequenzversteigerung mit 5 Milliarden Euro beendet
Am Freitag ist die Versteigerung der Mobilfunk-Breitbandfrequenzen durch die Bundesnetzagentur zu Ende gegangen. Insgesamt gab es 16 Auktionstage und 181 Versteigerungsrunden. Versteigert wurden die Frequenzen für mobiles Breitband. Die Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH waren erfolgreich und ersteigerten Frequenzen für insgesamt etwa 5 Milliarden Euro. Die Auktionserlöse gehen an die Bundesregierung, die den Großteil der Einnahmen für die Förderung des Breitbandausbaus ausgeben will.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Mehr bei Golem.