+++ Datenschutzgesetze: Zweiter Anpassungskorb verabschiedet
+++ LG Koblenz zur Täuschung über freie Routerwahl
+++ Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und SD-Karten erhöht
+++ Deutscher Richterbund: NetzDG wenig effektiv
+++ LfDI Stefan Brink kritisiert Datenpannen bei Wahlwerbung
Datenschutzgesetze: Zweiter Anpassungskorb verabschiedet
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf (PDF) zur zweiten Anpassung und Umsetzung des BDSG und vieler weiterer Gesetze (insgesamt 154) an die DSGVO verabschiedet. Unter anderem liegt künftig die Schwelle für die Bennnungspflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei 20 Beschäftigten statt wie zuvor bei zehn. Für kleine Unternehmen soll dies eine Entlastung bringen. Die viel diskutierten Regelungslücken zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit (nicht-institutionelle Presse etc.) wurden nicht angetastet. Über einen Entschließungsantrag wollen die Abgeordneten von Union und SPD aber die Bundesregierung drängen, einen Vorschlag zu unterbreiten.
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LG Koblenz zur Täuschung über freie Routerwahl
Internetprovider dürfen beim Abschluss eines DSL-Tarifs nicht den Eindruck erwecken, für den gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Dies sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), so das LG Koblenz in einer Entscheidung von Ende Mai (Az. 4 HK O 35/18). Im konkreten Fall ging der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Bestelldurchlauf von 1&1 vor, der ohne Routerwahl offenbar nicht fortgesetzt werden konnte. Tatsächlich ist die freie Routerwahl im TKG vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 S. 2 TKG).
Zum Urteil im Volltext.
Kurzmeldung bei Beck.
Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und SD-Karten erhöht
Hersteller und Importeure von USB-Sticks und Speicherkarten müssen künftig eine höhere Urheberrechtsabgabe abführen. Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften einigten sich auf einen Betrag in Höhe von 30 Cent ab 2020 sowie für den Zeitraum davor 14 Cent. Die Urheberrechtsabgabe wird pauschal als Ausgleich für legale Privatkopien erhoben.
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Deutscher Richterbund: NetzDG wenig effektiv
Der Deutsche Richterbund (DRB) stuft das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als wenig effektiv ein. Es habe nicht die für Verfolgung von strafbarem Hass und Hetze erhofften Fortschritte gebraucht. Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn fordert zudem eine gesetzliche Auskunftspflicht sozialer Netzwerke beim Verdacht auf Straftaten. So würden die Auskunftsstellen der Netzwerke Klarnamen und Mailadressen trotz Verdachts auf Straftaten vielfach nicht an die Behörde herausgeben. Der DRB hatte das NetzDG bereits 2017 in einer Stellungnahme kritisiert.
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LfDI Stefan Brink kritisiert Datenpannen bei Wahlwerbung
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheitsrecht Stefan Brink appelliert, Maßnahmen zu ergreifen, um Datenpannen bei Melderegisterauskünften zur Wahlwerbung zu verhindern. Vor der Europawahl waren teils Daten von Personen übermittelt worden, die noch gar nicht wahlberechtigt waren. Dies führte dazu, dass auch Säuglinge und Kleinkinder Wahlwerbung erhielten. Dies müsse künftig durch Schulungen und Vier-Augen-Prinzip bei der Datenaufbereitung verhindert werden. Parteien dürfen Anfragen im Melderegister stellen, um wahlberechtigte Menschen anzuschreiben.
Zur Pressemitteilung des LfDI.